2207/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich

 

 

 

 

Auf Grund betrieblicher Strukturen und Entscheidungsbefugnisse erscheint eine

Konzentration der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit in Lebensmittel -

betrieben beim Betriebsinhaber und nicht beim Filialleiter für die Garantie der

Einhaltungen von Vorschriften zweckmäßig. Häufig werden Strafen in einem

niedrigen finanziellen Ausmaß verhängt oder Strafbescheide in zweiter Instanz durch

die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) aufgehoben, sodass insgesamt die

Moral zur Einhaltung diverser Vorschriften vor allem im Kennzeichnungsbereich

gering ist. Eine Amtsparteienstellung der Behörde würde eine Überprüfung der

Spruchpraxis der UVS beim VwGh ermöglichen. Aus einer Anfragebeantwortung

(848AB) von Min. Sickl zu diesem Themenbereich vom 17.7.2000 geht hervor, dass

eine Besserstellung der KonsumentInnen an „der Wirtschaft“ scheitere und der

Auftrag erteilt wurde, „den Konsens - insbesondere des Bundesministers für

Wirtschaft und Arbeit - zu suchen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie eine Novellierung des Lebensmittelgesetzes, damit die

    verwaltungsrechtliche Haftung grundsätzlich beim Unternehmer oder einem

    leitenden Angestellten des Unternehmens verbleibt und damit nicht auf andere

    Arbeitnehmer übertragen werden kann?

 

2. Auf welche Weise werden Sie darauf dringen, dass der Strafrahmen für

    Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in vollem

    Umfang ausgeschöpft wird und derartige Vergehen nicht mehr als

    Kavaliersdelikte behandelt werden?

 

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Behörde Amtsparteienstellung im

    Verfahren eingeräumt wird, sodass die Berufungsmöglichkeit der Behörde beim

    VwGh zur Überprüfung der vergleichsweise großzügigen Spruchpraxis der UVS

    ermöglicht wird?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Terminhorizont?

 

6. Werden Sie sich für eine Veröffentlichung von Verstößen bzw. Verurteilung bei

    Nichteinhaltung des Lebensmittelgesetzes einsetzen, um die Verbraucherinnen

    besser zu informieren und für Abschreckung zu sorgen?

 

7. Wenn nein, warum nicht?

 

8. Werden Sie für eine gesetzliche Verankerung von behördlich angeordneten

    Rückholaktionen eintreten?

 

9. Wenn nein, warum nicht?

 

10. In welcher Form werden Sie die Rückverfolgung der Herkunft bei

      Probeziehungen im Hinblick auf ein rascheres und effektiveres Einschreiten der

      Aufsichtsorgane erleichtern? Sind entsprechende Regelungen im

      Lebensmittelgesetz geplant?

 

11. Wenn nicht, warum nicht?