2207/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich
Auf Grund betrieblicher Strukturen und Entscheidungsbefugnisse erscheint eine
Konzentration der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit in Lebensmittel -
betrieben beim Betriebsinhaber und nicht beim Filialleiter für die Garantie der
Einhaltungen von Vorschriften zweckmäßig. Häufig werden Strafen in einem
niedrigen finanziellen Ausmaß verhängt oder Strafbescheide in zweiter Instanz durch
die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) aufgehoben, sodass insgesamt die
Moral zur Einhaltung diverser Vorschriften vor allem im Kennzeichnungsbereich
gering ist. Eine Amtsparteienstellung der Behörde würde eine Überprüfung der
Spruchpraxis der UVS beim VwGh ermöglichen. Aus einer Anfragebeantwortung
(848AB) von Min. Sickl zu diesem Themenbereich vom 17.7.2000 geht hervor, dass
eine Besserstellung der KonsumentInnen an „der Wirtschaft“ scheitere und der
Auftrag erteilt wurde, „den Konsens - insbesondere des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit - zu suchen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie eine Novellierung des Lebensmittelgesetzes, damit die
verwaltungsrechtliche Haftung grundsätzlich beim Unternehmer oder einem
leitenden Angestellten des Unternehmens verbleibt und damit nicht auf andere
Arbeitnehmer übertragen werden kann?
2. Auf welche Weise werden Sie darauf dringen, dass der Strafrahmen für
Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in vollem
Umfang ausgeschöpft wird und derartige Vergehen nicht mehr als
Kavaliersdelikte behandelt werden?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Behörde Amtsparteienstellung im
Verfahren eingeräumt
wird, sodass die Berufungsmöglichkeit der Behörde beim
VwGh zur Überprüfung der vergleichsweise großzügigen Spruchpraxis der UVS
ermöglicht wird?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Terminhorizont?
6. Werden Sie sich für eine Veröffentlichung von Verstößen bzw. Verurteilung bei
Nichteinhaltung des Lebensmittelgesetzes einsetzen, um die Verbraucherinnen
besser zu informieren und für Abschreckung zu sorgen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie für eine gesetzliche Verankerung von behördlich angeordneten
Rückholaktionen eintreten?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. In welcher Form werden Sie die Rückverfolgung der Herkunft bei
Probeziehungen im Hinblick auf ein rascheres und effektiveres Einschreiten der
Aufsichtsorgane erleichtern? Sind entsprechende Regelungen im
Lebensmittelgesetz geplant?
11. Wenn nicht, warum nicht?