2208/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Kennzeichnung und Gütezeichen
Derzeit besitzt die Gütezeichenverordnung aus dem Jahr 1942 nach wie vor
Gültigkeit. Eine zeitgemäßere Regelung wäre sicher im Sinne der KonsumentInnen.
Gerade im Lebensmittelbereich führen Vielfalt und Unübersichtlichkeit zur
erheblichen Verunsicherung der KonsumentInnen, sodass die vorherrschende
Orientierung am Preis nach wie vor das Kaufverhalten dominiert und
Qualitätsprodukte österreichischer Herkunft nicht im erforderlichen Ausmaß erworben
werden.
Nach wie vor fehlt in Österreich die Kennzeichnung von offen verkauften Waren.
Außerdem kommt es häufig zu Kennzeichnungsfehlern bei Lebensmitteln. Schlecht
lesbare Angaben, fehlende Haltbarkeitsangaben, fehlende Zusatzstoffangaben
unzureichende Angaben über Hersteller - oder Vertriebsfirmen sowie unübersichtliche
Anordnung der Angaben führen zu mangelhafter Information der VerbraucherInnen.
Dieser mangelnden Kennzeichnungsmoral der Produzenten stehen ein erhöhte
Anforderungen der VerbraucherInnen gegen über. Unverpackte Produkte unterliegen
keinerlei Kennzeichnung, obwohl die EU-Richtlinie79/112/EWG den Mitgliedstaaten
Handlungsspielräume überlässt. Laut Anfragebeantwortung 845/AB, XXIGP ist die
fehlende Kennzeichnung auf das „Fehlen des Einvernehmens des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zurückzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Form gedenken Sie die Gütezeichenverordnung zu reformieren?
2. Wenn nicht, warum nicht?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie, um die Situation im Bereich der
Gütesiegel und
Kennzeichnung für Lebensmittel übersichtlicher zu gestalten?
4. Auf welche Weise gedenken Sie, eine Reduktion, Vereinfachung und
Vereinheitlichung der Gütezeichen zu erwirken?
5. Könnte nicht die Hinterlegung der Anforderungen zu einer besseren
Transparenz bei der Vergabe der Zeichen führen?
6. Werden Sie für ein einheitliches Gütezeichen und eine externe Kontrolle für
artgerechte Tierhaltung eintreten?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
9. Warum wird nicht auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung von offen
verkauften Waren gemäß der Ettikettierungsrichtlinie der EU in Österreich
eingeführt?