2208/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Kennzeichnung und Gütezeichen

 

 

 

 

Derzeit besitzt die Gütezeichenverordnung aus dem Jahr 1942 nach wie vor

Gültigkeit. Eine zeitgemäßere Regelung wäre sicher im Sinne der KonsumentInnen.

 

Gerade im Lebensmittelbereich führen Vielfalt und Unübersichtlichkeit zur

erheblichen Verunsicherung der KonsumentInnen, sodass die vorherrschende

Orientierung am Preis nach wie vor das Kaufverhalten dominiert und

Qualitätsprodukte österreichischer Herkunft nicht im erforderlichen Ausmaß erworben

werden.

 

Nach wie vor fehlt in Österreich die Kennzeichnung von offen verkauften Waren.

Außerdem kommt es häufig zu Kennzeichnungsfehlern bei Lebensmitteln. Schlecht

lesbare Angaben, fehlende Haltbarkeitsangaben, fehlende Zusatzstoffangaben

unzureichende Angaben über Hersteller - oder Vertriebsfirmen sowie unübersichtliche

Anordnung der Angaben führen zu mangelhafter Information der VerbraucherInnen.

Dieser mangelnden Kennzeichnungsmoral der Produzenten stehen ein erhöhte

Anforderungen der VerbraucherInnen gegen über. Unverpackte Produkte unterliegen

keinerlei Kennzeichnung, obwohl die EU-Richtlinie79/112/EWG den Mitgliedstaaten

Handlungsspielräume überlässt. Laut Anfragebeantwortung 845/AB, XXIGP ist die

fehlende Kennzeichnung auf das „Fehlen des Einvernehmens des Bundesministers

für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zurückzuführen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In welcher Form gedenken Sie die Gütezeichenverordnung zu reformieren?

 

2. Wenn nicht, warum nicht?

 

3. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie, um die Situation im Bereich der

    Gütesiegel und Kennzeichnung für Lebensmittel übersichtlicher zu gestalten?

4. Auf welche Weise gedenken Sie, eine Reduktion, Vereinfachung und

    Vereinheitlichung der Gütezeichen zu erwirken?

 

5. Könnte nicht die Hinterlegung der Anforderungen zu einer besseren

    Transparenz bei der Vergabe der Zeichen führen?

 

6. Werden Sie für ein einheitliches Gütezeichen und eine externe Kontrolle für

    artgerechte Tierhaltung eintreten?

 

7. Wenn nein, warum nicht?

 

8. Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

9. Warum wird nicht auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung von offen

    verkauften Waren gemäß der Ettikettierungsrichtlinie der EU in Österreich

    eingeführt?