2209/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle
Aus diversen Erkenntnissen der Forschung über wirksame Vorkehrungen gegenüber
Verstößen gegen staatliche Regelungen geht hervor, dass vor allem das Ausmaß
der Kontrolle entscheidend für die Einhaltung von Vorschriften ist. Auch die Höhe von
Strafausmaßen ist nicht unerheblich. Nun wiesen die Futtermittel - und Antibiotika -
missstände auf diverse Kontrolldefizite in der mittleren Bundesverwaltung hin.
Außerdem zeigten sich negative Auswirkungen der finanziellen und personellen
Ausdünung der Lebensmittelkontrolle während der letzten Jahre. Die Entwürfe eines
Ernährungssicherheitsgesetzes umfassen für den Gesamtbereich der ausgegliederten
Bundesanstalten einen Betrag von 62,28 Mio Euro, der eine Fortschreibung der
bestehenden Dotierung darstellt und nicht wertgesichert ist. In der Anfrage -
beantwortung 1207/AB wies Ihre Vorgängerin auf ein gestiegenes Anforderungs -
spektrum (Anmelde - und Zulassungsverfahren, EU, Berufungen, ...) und die
Unsinnigkeit von Einsparungen hin (Frage 11).
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, speziell gegen die Kennzeichnungspflicht
mehren sich in diversen Bereichen. Anzeigen, die strafrechtlich geahndet werden
führen häufig zur Einstellung des Verfahrens, da Richter keinen Straftatbestand
feststellen. Dies führt zur erheblichen Demotivation bei den anzeigenden Behörden
und entschärft das Lebensmitterecht wesentlich. Die Obergrenzen des
Strafausmaßes bei Verwaltungsübertretungen im Sinne des Lebensmittelgesetzes
(Nov.1998) betragen zwar 100.000 ATS, doch das durchschnittliche Ausmaß der
Strafen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bewegt sich in einem drei -
bis vierstelligen Bereich. Eine Einführung von Mindeststrafen und eine Hebung der
Strafgelder erscheint deshalb sinnvoll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Warum wenden Sie sich nicht gegen die Ausgliederung der
Lebensmittelkontrolle und treten für eine Konzentration der Agenden in einem
Ihnen unterstellten Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ein?
2. Aus welchen Gründen kam es im Zuge der Agentur - Pläne zu keiner - im Sinne
der EU - sinnvollen Kompetenzverschiebung der Agenden im
Lebensmittelbereich zu Ihrem Ressort?
3. Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die Kompetenzen im
gesamten Futter - und Lebensmittelbereich in ihrem Ressort konzentriert
werden?
4. Auf welche Unterstützung von Seiten der Länder können Sie rechnen?
5. In welcher Form werden Sie versuchen, die mittlere Bundesverwaltung in den
Bereich der Agentur einzubeziehen?
6. Warum traten Sie nicht für eine Aufstockung und Wertsicherung der budgetären
Mittel für die geplante Agentur ein?
7. Nachdem die Rückstandskontrollverordnung keine Anhaltung des beprobten
Fleischstückes vorsieht, findet sich auch bei positiven Analyse - Ergebnissen das
entsprechende Produkt bereits im Verkauf oder Verzehr. Aus welchen Gründen
wurde die Rückstandskontrollverordnung nicht bereits dahingehend novelliert,
dass beprobte Fleischstücke bis zur Vorlage der Analyse - Ergebnisse
zurückgehalten werden, wie dies bei BSE - Kontrollen der Fall ist? Wann streben
Sie eine derartige Änderung an, wenn nicht, warum nicht?
8. Wie stehen Sie den Überlegungen gegenüber, auf Grund der häufigen
Einstellungen der strafrechtlichen Verfahren Verstöße gegen das
Lebensmittelrecht in das Verwaltungsstrafrecht zu transponieren und das
Strafausmaß an die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils zu binden? Ließe sich
dadurch nicht mehr Effizienz behördlicher Tätigkeit erzielen?
9. In welcher Form werden Sie für abschreckende Mindeststrafen bei Verstößen
gegen die Kennzeichnungspflicht eintreten, wie von Experten anlässlich der
Enquete über die Lebensmittelsicherheit gefordert? In welchem Ausmaß sind
sie geplant?
10. Nachdem zugesichert wurde, dass alle 5 Jahre ein Lebensmittelbericht erstellt
werden soll, erhebt sich die Frage, ob im Gegensatz zu 1997 dessen Erstellung
und Publikation in Ihrem Ministerium erfolgen sollte. Werden Sie darauf dringen,
dass ein derartiger Bericht unter Federführung Ihres Ressorts zeitgerecht 2002
vorgelegt wird, wenn nicht, warum nicht?
11. Experten empfehlen zur Wiederherstellung des Vertrauens der
KonsumentInnen die Verfolgung einer Langzeitstrategie, die eine Verdichtung
der Kontrollen der Lebens - und Futtermittel durch mehrere Jahre hindurch
vorsieht? Werden Sie für eine derartige Vorgangsweise eintreten, wenn nein,
warum nicht?