2209/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle

 

 

 

Aus diversen Erkenntnissen der Forschung über wirksame Vorkehrungen gegenüber

Verstößen gegen staatliche Regelungen geht hervor, dass vor allem das Ausmaß

der Kontrolle entscheidend für die Einhaltung von Vorschriften ist. Auch die Höhe von

Strafausmaßen ist nicht unerheblich. Nun wiesen die Futtermittel - und Antibiotika -

missstände auf diverse Kontrolldefizite in der mittleren Bundesverwaltung hin.

Außerdem zeigten sich negative Auswirkungen der finanziellen und personellen

Ausdünung der Lebensmittelkontrolle während der letzten Jahre. Die Entwürfe eines

Ernährungssicherheitsgesetzes umfassen für den Gesamtbereich der ausgegliederten

Bundesanstalten einen Betrag von 62,28 Mio Euro, der eine Fortschreibung der

bestehenden Dotierung darstellt und nicht wertgesichert ist. In der Anfrage -

beantwortung 1207/AB wies Ihre Vorgängerin auf ein gestiegenes Anforderungs -

spektrum (Anmelde - und Zulassungsverfahren, EU, Berufungen, ...) und die

Unsinnigkeit von Einsparungen hin (Frage 11).

 

Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, speziell gegen die Kennzeichnungspflicht

mehren sich in diversen Bereichen. Anzeigen, die strafrechtlich geahndet werden

führen häufig zur Einstellung des Verfahrens, da Richter keinen Straftatbestand

feststellen. Dies führt zur erheblichen Demotivation bei den anzeigenden Behörden

und entschärft das Lebensmitterecht wesentlich. Die Obergrenzen des

Strafausmaßes bei Verwaltungsübertretungen im Sinne des Lebensmittelgesetzes

(Nov.1998) betragen zwar 100.000 ATS, doch das durchschnittliche Ausmaß der

Strafen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bewegt sich in einem drei -

bis vierstelligen Bereich. Eine Einführung von Mindeststrafen und eine Hebung der

Strafgelder erscheint deshalb sinnvoll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Warum wenden Sie sich nicht gegen die Ausgliederung der

    Lebensmittelkontrolle und treten für eine Konzentration der Agenden in einem

    Ihnen unterstellten Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ein?


 

2. Aus welchen Gründen kam es im Zuge der Agentur - Pläne zu keiner - im Sinne

    der EU - sinnvollen Kompetenzverschiebung der Agenden im

    Lebensmittelbereich zu Ihrem Ressort?

 

3. Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die Kompetenzen im

    gesamten Futter - und Lebensmittelbereich in ihrem Ressort konzentriert

    werden?

 

4. Auf welche Unterstützung von Seiten der Länder können Sie rechnen?

 

5. In welcher Form werden Sie versuchen, die mittlere Bundesverwaltung in den

    Bereich der Agentur einzubeziehen?

 

6. Warum traten Sie nicht für eine Aufstockung und Wertsicherung der budgetären

    Mittel für die geplante Agentur ein?

 

7. Nachdem die Rückstandskontrollverordnung keine Anhaltung des beprobten

    Fleischstückes vorsieht, findet sich auch bei positiven Analyse - Ergebnissen das

    entsprechende Produkt bereits im Verkauf oder Verzehr. Aus welchen Gründen

    wurde die Rückstandskontrollverordnung nicht bereits dahingehend novelliert,

    dass beprobte Fleischstücke bis zur Vorlage der Analyse - Ergebnisse

    zurückgehalten werden, wie dies bei BSE - Kontrollen der Fall ist? Wann streben

    Sie eine derartige Änderung an, wenn nicht, warum nicht?

 

8. Wie stehen Sie den Überlegungen gegenüber, auf Grund der häufigen

    Einstellungen der strafrechtlichen Verfahren Verstöße gegen das

    Lebensmittelrecht in das Verwaltungsstrafrecht zu transponieren und das

    Strafausmaß an die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils zu binden? Ließe sich

    dadurch nicht mehr Effizienz behördlicher Tätigkeit erzielen?

 

9. In welcher Form werden Sie für abschreckende Mindeststrafen bei Verstößen

    gegen die Kennzeichnungspflicht eintreten, wie von Experten anlässlich der

    Enquete über die Lebensmittelsicherheit gefordert? In welchem Ausmaß sind

    sie geplant?

 

10. Nachdem zugesichert wurde, dass alle 5 Jahre ein Lebensmittelbericht erstellt

      werden soll, erhebt sich die Frage, ob im Gegensatz zu 1997 dessen Erstellung

      und Publikation in Ihrem Ministerium erfolgen sollte. Werden Sie darauf dringen,

      dass ein derartiger Bericht unter Federführung Ihres Ressorts zeitgerecht 2002

      vorgelegt wird, wenn nicht, warum nicht?

 

11. Experten empfehlen zur Wiederherstellung des Vertrauens der

      KonsumentInnen die Verfolgung einer Langzeitstrategie, die eine Verdichtung

      der Kontrollen der Lebens - und Futtermittel durch mehrere Jahre hindurch

      vorsieht? Werden Sie für eine derartige Vorgangsweise eintreten, wenn nein,

      warum nicht?