2211/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend „Entschlackung“ des WGG
Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen nach WGG
Bereits beschlossene, aber auch geplante Änderungen des WGG stoßen zusehens
auf Kritik von Experten: Unberechenbarkeit und Ansätze zur „Zerschlagung“ des
gemeinnützigen Sektors werden der Regierungspolitik attestiert. Damit werde das
Vertrauen der ÖsterreicherInnen „in die Bestandskraft des Gemeinnützigkeits -
gesetzes schwer erschüttert" (APA 16.3.2001). Vor allem die Bestrebungen, das
WGG „radikal zu entschlacken“ und künftig mit Mustersatzungen statt mit Gesetzen
zu arbeiten, wurden entschieden abgelehnt. Diese Deregulierung bedeute einen
Rückschritt in die Zeit vor 1979 und gefährde das Sozialkapital gemeinnütziger
Unternehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Deregulierungen im WGG sind derzeit geplant?
2. Wie beurteilen Sie die Einführung von „Mustersatzungen“? Wird es nicht
dadurch künftigen Investoren erleichtert, die Vermögensbindung zu ändern und
das angesammelte Sozialkapital zu entnehmen?
3. Wird erwogen, dass diese Mustersatzungen auch Mieterschutzbestimmungen
und Regelungen über die Entgeltbildung enthalten?
4. Erhöht sich nicht dadurch die Rechtunsicherheit im Wohnungsbereich?
5. Welche Konsequenzen werden Sie aus der Kritik der Wohnungsexperten vom
16.3.2001 ziehen?