2212/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Vertretung der steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die

slowenische Volksgruppe

 

Die Verweigerung der rechtlichen Anerkennung der Steirischen Slowenen ist nach

wie vor eine traurige Facette der österreichischen Menschenrechtspolitik und eine

europäische Peinlichkeit ersten Ranges, mit der sämtliche Bemühungen Österreichs,

sich international als Anwalt der Menschen - und Minderheitenrechte zu etablieren,

konterkariert werden.

 

Im Staatsvertrag von Wien verpflichtete sich Österreich schon 1955, den Steirischen

Slowenen das Recht auf eigene Organisationen, eigene Versammlungen und eigene

Presse, auf Elementarunterricht in der slowenischen Muttersprache, auf eine

verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen, auf die Zulassung der slowenischen

Sprache als Amtssprache und auf zweisprachige topographische Aufschriften zu

gewährleisten. In der Praxis werden diese Rechte bis heute verweigert. Von allen

Volksgruppenbeiräten wurde dieser Umstand mehrfach zuletzt im Memorandum

der Volksgruppen einhellig kritisiert.

 

Die Bundesregierung ist zwar sehr bemüht, für die Anerkennung einer

deutschsprachigen Minderheit in Slowenien zu kämpfen, den eigenen Staatsbürgern,

den Steirischen Slowenen, verweigert sie die Anerkennung und die offizielle

Vertretung im Volksgruppenbeirat.

 

In der 63. Sitzung der XX. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates der Republik

Österreich am Mittwoch, 26, Feber 1997, beschloss der Nationalrat mit den Stimmen

der ÖVP einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Posch (SPÖ), Ridi

Steibl (ÖVP) und Genossen betreffend steirische Slowenen und Volksgruppenbeirat

mit dem Inhalt: „Der Bundeskanzler wird ersucht, unter Einbeziehung der betroffenen

Landesregierungen zu prüfen, inwieweit eine Vertretung der steirischen Slowenen im

Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe eingerichtet werden kann."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Ergebnisse ergaben die Prüfung, inwieweit eine Vertretung der

    steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe

    eingerichtet werden kann?

 

2. Welche Stellungnahme gab die Steirische Landesregierung ab?

3. Entspricht es den Tatsachen, dass diese Aufforderung des Nationalrates einen

    Beschluss des Ministerrates zur Folge hatte, mit dem der Beirat für die

    Slowenische Volksgruppe um zwei Mitglieder erweitert werden sollte, um

    zusätzlich zu den Kärntner Vertretern auch Platz für zwei Angehörige der

    slowenischen Volksgruppe aus der Steiermark zu schaffen?

 

4. Ist Ihnen dieser Beschluss des Ministerrates bekannt?

 

5. Entspricht es den Tatsachen, dass dieser Beschluss (ein Verordnungsentwurf,

    dem auch der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen muss) auf Druck

    der steirischen ÖVP von der Tagesordnung des Hauptausschusses des

    Nationalrates vom 10. März 1998 abgesetzt und nie wieder behandelt wurde?

 

6. Werden Sie dem Ministerrat neuerlich einen entsprechenden

    Verordnungsvorschlag zur Erweiterung des Beirates für die slowenische

    Volksgruppe vorlegen?

 

7. Wenn nein, weshalb nicht und weshalb haben sie vor drei Jahren einem

    derartigen Antrag zugestimmt?

 

8. Wie erklären Sie ihren Einsatz für eine deutschsprachige Minderheiten im

    benachbarten Ausland, während Österreich nicht bereit ist, eigene Staatsbürger,

    die Steirischen Slowenen, mit den sogar gesetzlich zugesicherten (!) Rechten

    auszustatten?