2212/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die Vertretung der steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die
slowenische Volksgruppe
Die Verweigerung der rechtlichen Anerkennung der Steirischen Slowenen ist nach
wie vor eine traurige Facette der österreichischen Menschenrechtspolitik und eine
europäische Peinlichkeit ersten Ranges, mit der sämtliche Bemühungen Österreichs,
sich international als Anwalt der Menschen - und Minderheitenrechte zu etablieren,
konterkariert werden.
Im Staatsvertrag von Wien verpflichtete sich Österreich schon 1955, den Steirischen
Slowenen das Recht auf eigene Organisationen, eigene Versammlungen und eigene
Presse, auf Elementarunterricht in der slowenischen Muttersprache, auf eine
verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen, auf die Zulassung der slowenischen
Sprache als Amtssprache und auf zweisprachige topographische Aufschriften zu
gewährleisten. In der Praxis werden diese Rechte bis heute verweigert. Von allen
Volksgruppenbeiräten wurde dieser Umstand mehrfach zuletzt im Memorandum
der Volksgruppen einhellig kritisiert.
Die Bundesregierung ist zwar sehr bemüht, für die Anerkennung einer
deutschsprachigen Minderheit in Slowenien zu kämpfen, den eigenen Staatsbürgern,
den Steirischen Slowenen, verweigert sie die Anerkennung und die offizielle
Vertretung im Volksgruppenbeirat.
In der 63. Sitzung der XX. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates der Republik
Österreich am Mittwoch, 26, Feber 1997, beschloss der Nationalrat mit den Stimmen
der ÖVP einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Posch (SPÖ), Ridi
Steibl (ÖVP) und Genossen betreffend steirische Slowenen und Volksgruppenbeirat
mit dem Inhalt: „Der Bundeskanzler wird ersucht, unter Einbeziehung der betroffenen
Landesregierungen zu prüfen, inwieweit eine Vertretung der steirischen Slowenen im
Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe eingerichtet werden kann."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Ergebnisse ergaben die Prüfung, inwieweit eine Vertretung der
steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe
eingerichtet werden kann?
2. Welche Stellungnahme gab die Steirische
Landesregierung ab?
3. Entspricht es den Tatsachen, dass diese Aufforderung des Nationalrates einen
Beschluss des Ministerrates zur Folge hatte, mit dem der Beirat für die
Slowenische Volksgruppe um zwei Mitglieder erweitert werden sollte, um
zusätzlich zu den Kärntner Vertretern auch Platz für zwei Angehörige der
slowenischen Volksgruppe aus der Steiermark zu schaffen?
4. Ist Ihnen dieser Beschluss des Ministerrates bekannt?
5. Entspricht es den Tatsachen, dass dieser Beschluss (ein Verordnungsentwurf,
dem auch der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen muss) auf Druck
der steirischen ÖVP von der Tagesordnung des Hauptausschusses des
Nationalrates vom 10. März 1998 abgesetzt und nie wieder behandelt wurde?
6. Werden Sie dem Ministerrat neuerlich einen entsprechenden
Verordnungsvorschlag zur Erweiterung des Beirates für die slowenische
Volksgruppe vorlegen?
7. Wenn nein, weshalb nicht und weshalb haben sie vor drei Jahren einem
derartigen Antrag zugestimmt?
8. Wie erklären Sie ihren Einsatz für eine deutschsprachige Minderheiten im
benachbarten Ausland, während Österreich nicht bereit ist, eigene Staatsbürger,
die Steirischen Slowenen, mit den sogar gesetzlich zugesicherten (!) Rechten
auszustatten?