2214/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

 

betreffend EU - rechtswidrige Ausländerbeschränkung in der 1. Division der Fußballbundesliga

 

 

Seit Beginn der Meisterschaft 2000/2001 dürfen in der 1. Division nur mehr 3, ab der

Saison 2002/2003 nur noch 2 Ausländer eingesetzt werden. Diese Regelung gilt auch

für Legionäre aus dem EU - Raum und widerspricht somit eindeutig dem EU - Recht. Dies

führte auch zu der durch die Medien bekannt gewordenen „Lex Lustenau“. Der

Absteiger aus der „Max - Bundesliga“ in die 1. Division, heuer also Austria Lustenau, hat

eine Sonderprämie von 1,5 Millionen Schilling bekommen. Hintergrund dieser Prämie

ist, dass der Verein während seiner Zugehörigkeit zu „Max - Bundesliga" ausländische

Spieler unter Vertrag hatte, die durch diese Einschränkung nun nicht mehr

spielberechtigt sind. Trotz einer einstweiligen Verfügung erklärte sich Lustenau bereit,

die überzähligen EU - Ausländer nicht mehr einzusetzen.

 

Bei allen berechtigten Bemühungen um die Förderung von Nachwuchsspielern, kann

eine europaweit einzigartige Missachtung des EU - Rechts durch einzelne Sportverbände

wohl nicht hingenommen werden.

 

Trotz der Mißachtung des EU - Rechts erhält der ÖFB beträchtliche Fördermittel aus der

besonderen Sportförderung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Schritte zur Einhaltung des EU - Rechts wurden seitens Ihres Ministeriums

    gegenüber der Fußballbundesliga gesetzt?

 

2. Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, wie erklären Sie die Untätigkeit

    Ihres Ministeriums?

 

3. Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, welche Maßnahmen werden Sie

    zur Einhaltung des EU - Rechts setzen?

4. Gibt es auch in den Bestimmungen der Landesverbände hinsichtlich der

    Amateurligen Bestimmungen, die dem EU - Recht widersprechen? Wenn ja,

    welche und welche Schritte werden Sie setzen, um diese Regelungen dem EU -

    Recht anzugleichen?

 

5. Welche Förderungen erhielt die österreichische Fußballbundesliga aus

    öffentlichen Geldern in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000?

 

6. Welche Förderungsmittel erhielt der ÖFB aus öffentlichen Geldern in den Jahren

    1997,1998, 1999 und 2000?

 

7. Werden Sie die Auszahlung weiterer Fördermittel an den ÖFB von der

    Einhaltung des EU - Rechts abhängig machen?