2219/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verwendung von Kreditkarten bei der Bezahlung von Verkehrsstrafen
Seit 1. Jänner 1999 ist zwar gesetzlich geregelt, daß Verkehrsstrafen auch mit Kreditkarte
oder Scheck bezahlt werden können, doch die Realität sieht anders aus.
Zuerst wurde um die Höhe des Disagio gestritten, dann gab es Lieferengpässe und Probleme
bei der Auslieferung der „Imprinter“ - Geräte und bis heute sind noch immer nicht in allen
Bundesländern Polizei und Gendarmerie mit diesen Geräten ausgerüstet. Dem Vernehmen
nach werden in einigen Bundesländern erst Überlegungen angestellt, wieviele Geräte benötigt
werden, in anderen Bundesländern befindet sich das System erst im Aufbau und in Wien
werden angeblich Kreditkarten erst ab Jahresende akzeptiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. In welchen Bundesländern ist derzeit noch keine flächendeckende Versorgung von
Polizei und Gendarmerie mit ,,Imprinter" - Geräten gegeben?
2. Was sind die Ursachen dafür, daß in diesen Bundesländern noch keine
flächendeckende Versorgung von Polizei und Gendarmerie existiert?
3. Wie lange wird es noch dauern, bis in allen Bundesländern Polizei und Gendarmerie
mit "Imprinter" - Geräten im notwendigen Ausmaß ausgestattet sind?
4. Was geschieht mit den VerkehrsteilnehmerInnen, die mittels Kreditkarte bezahlen
möchten, aber dies aufgrund der fehlenden flächendeckenden Versorgung mit
"Imprintern" nicht tun können?