2219/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwendung von Kreditkarten bei der Bezahlung von Verkehrsstrafen

 

 

Seit 1. Jänner 1999 ist zwar gesetzlich geregelt, daß Verkehrsstrafen auch mit Kreditkarte

oder Scheck bezahlt werden können, doch die Realität sieht anders aus.

 

Zuerst wurde um die Höhe des Disagio gestritten, dann gab es Lieferengpässe und Probleme

bei der Auslieferung der „Imprinter“ - Geräte und bis heute sind noch immer nicht in allen

Bundesländern Polizei und Gendarmerie mit diesen Geräten ausgerüstet. Dem Vernehmen

nach werden in einigen Bundesländern erst Überlegungen angestellt, wieviele Geräte benötigt

werden, in anderen Bundesländern befindet sich das System erst im Aufbau und in Wien

werden angeblich Kreditkarten erst ab Jahresende akzeptiert.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. In welchen Bundesländern ist derzeit noch keine flächendeckende Versorgung von

    Polizei und Gendarmerie mit ,,Imprinter" - Geräten gegeben?

2. Was sind die Ursachen dafür, daß in diesen Bundesländern noch keine

    flächendeckende Versorgung von Polizei und Gendarmerie existiert?

3. Wie lange wird es noch dauern, bis in allen Bundesländern Polizei und Gendarmerie

    mit "Imprinter" - Geräten im notwendigen Ausmaß ausgestattet sind?

4. Was geschieht mit den VerkehrsteilnehmerInnen, die mittels Kreditkarte bezahlen

    möchten, aber dies aufgrund der fehlenden flächendeckenden Versorgung mit

    "Imprintern" nicht tun können?