2220/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einrichtung einer Sicherheitsakademie

 

Der im Mai 1999 begonnene Bau der Sicherheitsakademie als Aus - und Fortbildungsstätte der

österreichischen Sicherheitsexekutive ist abgeschlossen und die Sicherheitsakademie könnte

innerhalb weniger Wochen den Betrieb aufnehmen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 300

Mio. öS. Die Aufnahme des Betriebes wird nun verzögert, da plötzlich durch den

Bundesminister für Inneres der Standort Traiskirchen in Frage gestellt wird. Dabei ist die

Sicherheitsakademie für die österreichische Sicherheitsexekutive von großer Bedeutung.

Durch diese Einrichtung sollen internationale Erfahrung, eigenes Know how sowie

Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung mit den Grundlagen für die gesamte Aus - und

Fortbildung der Sicherheitsexekutive verknüpft werden.

 

Nur eine gutausgebildete Sicherheitsexekutive, deren Arbeit auf fundierten

sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen fußt, kann professionell agieren. Eine hochwertige

und - inhaltlich und methodisch - auf der Höhe der Zeit stehende Aus - und Fortbildung ist

eine notwendige Maßnahme der Qualitätssicherung.

 

Was der Innenminister der Öffentlichkeit nun als Sicherheitsakademie verkaufen will,

verdient diese Bezeichnung keinesfalls. Die Schulabteilung der Polizeidirektion Wien in der

Marokkanerkaserne soll um "koordinierende" Funktionen erweitert werden, die bisher von

Ministerialdienststellen wahrgenommen wurden. Damit entsteht noch keine funktionsfähige

und den modernen Anforderungen entsprechende Sicherheitsakademie. Das Austauschen von

Türschildern ist keine Sicherheitsakademie im Sinne des § 10a SPG.

 

Der § 10a SPG sieht folgendes vor: „Die Sicherheitsakademie ist die zentrale Ausbildungs -

und Forschungsstätte der Sicherheitsexekutive..... Der Sicherheitsakademie obliegt die

Ausbildung der Führungs - und Lehrkräfte des Bundesministeriums für Inneres, der

nachgeordneten Behörden sowie von Führungs - und Lehrkräften der Wachkörper der

Sicherheitsexekutive, die Erfüllung von Forschungsaufgaben, deren Fragestellung für die

Aufgabenerfüllung der Sicherheitsexekutive Bedeutung zukommt, sowie die Erstellung von

Gutachten in den der Sicherheitsakademie anvertrauten Lehr - und Forschungsgebieten.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wann kommt es zur Einrichtung einer Sicherheitsakademie, die den Bestimmungen

     von § 10a SPG entspricht?

2. Warum wird das bereits fertiggestellte Gebäude einer Sicherheitsakademie in

    Traiskirchen nicht genutzt?

3. Entspricht es Ihren Vorstellungen von einer sparsamen Verwaltung auf die Nutzung

    des Gebäudes in Traiskirchen zu verzichten?

4. Welche Möglichkeiten bestehen, den mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)

     betreffend Traiskirchen geschlossenen Vertrag zu lösen?

5. Welche Laufzeit sieht dieser Vertrag vor?

6. Welche Bedeutung messen Sie dem noch unter Ihrem Vorgänger gestellten Antrag

     für einen Fachhochschul - Studiengang "Sicherheitsmanagement" für eine neue

     Qualität der Ausbildung der Führungskräfte der Sicherheitsexekutive bei?