2220/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einrichtung einer Sicherheitsakademie
Der im Mai 1999 begonnene Bau der Sicherheitsakademie als Aus - und Fortbildungsstätte der
österreichischen Sicherheitsexekutive ist abgeschlossen und die Sicherheitsakademie könnte
innerhalb weniger Wochen den Betrieb aufnehmen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 300
Mio. öS. Die Aufnahme des Betriebes wird nun verzögert, da plötzlich durch den
Bundesminister für Inneres der Standort Traiskirchen in Frage gestellt wird. Dabei ist die
Sicherheitsakademie für die österreichische Sicherheitsexekutive von großer Bedeutung.
Durch diese Einrichtung sollen internationale Erfahrung, eigenes Know how sowie
Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung mit den Grundlagen für die gesamte Aus - und
Fortbildung der Sicherheitsexekutive verknüpft werden.
Nur eine gutausgebildete Sicherheitsexekutive, deren Arbeit auf fundierten
sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen fußt, kann professionell agieren. Eine hochwertige
und - inhaltlich und methodisch - auf der Höhe der Zeit stehende Aus - und Fortbildung ist
eine notwendige Maßnahme der Qualitätssicherung.
Was der Innenminister der Öffentlichkeit nun als Sicherheitsakademie verkaufen will,
verdient diese Bezeichnung keinesfalls. Die Schulabteilung der Polizeidirektion Wien in der
Marokkanerkaserne soll um "koordinierende" Funktionen erweitert werden, die bisher von
Ministerialdienststellen wahrgenommen wurden. Damit entsteht noch keine funktionsfähige
und den modernen Anforderungen entsprechende Sicherheitsakademie. Das Austauschen von
Türschildern ist keine Sicherheitsakademie im Sinne des § 10a SPG.
Der § 10a SPG sieht folgendes vor: „Die Sicherheitsakademie ist die zentrale Ausbildungs -
und Forschungsstätte der Sicherheitsexekutive..... Der Sicherheitsakademie obliegt die
Ausbildung der Führungs - und Lehrkräfte des Bundesministeriums für Inneres, der
nachgeordneten Behörden sowie von Führungs - und Lehrkräften der Wachkörper der
Sicherheitsexekutive, die Erfüllung von
Forschungsaufgaben, deren Fragestellung für die
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsexekutive Bedeutung zukommt, sowie die Erstellung von
Gutachten in den der Sicherheitsakademie anvertrauten Lehr - und Forschungsgebieten.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wann kommt es zur Einrichtung einer Sicherheitsakademie, die den Bestimmungen
von § 10a SPG entspricht?
2. Warum wird das bereits fertiggestellte Gebäude einer Sicherheitsakademie in
Traiskirchen nicht genutzt?
3. Entspricht es Ihren Vorstellungen von einer sparsamen Verwaltung auf die Nutzung
des Gebäudes in Traiskirchen zu verzichten?
4. Welche Möglichkeiten bestehen, den mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
betreffend Traiskirchen geschlossenen Vertrag zu lösen?
5. Welche Laufzeit sieht dieser Vertrag vor?
6. Welche Bedeutung messen Sie dem noch unter Ihrem Vorgänger gestellten Antrag
für einen Fachhochschul - Studiengang "Sicherheitsmanagement" für eine neue
Qualität der Ausbildung der Führungskräfte der Sicherheitsexekutive bei?