2221/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2001
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bestellung eines Rechtsschutzbeauftragten
Am 15. Februar 2001 haben mehrere Abgeordnete zum Nationalrat an die Staatsanwaltschaft
Wien gegen den Bundesminister für Inneres wegen Amtsmißbrauchs, begangen durch
Unterlassen, (§§ 2, 302 StGB) gem. § 86 Abs. 1 StPO Anzeige erstattet. Begründet wurde
dies damit, daß Dr. Ernst Strasser als Bundesminister für Inneres entgegen der klaren und ihm
bekannten Verpflichtung gem. § 62b Abs 1 SPG es wissentlich unterlassen hat, per
1. Oktober 2000 eine Rechtsschutzbeauftragten und zwei Stellvertreter zu bestellen. Dieses
Verhalten erfüllt den Tatbestand des Amtsmißbrauches gem. § 302 StGB in Verbindung mit
§ 2 StGB.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat diese Anzeige gern. § 90 StPO ohne jede nähere Begründung
zurückgelegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Trifft es zu, daß Sie einen Rechtsschutzbeauftragten entgegen Ihrer klaren
gesetzlichen Verpflichtung nicht per 1. Oktober 2000, sondern erst mit Wirkung vom
1. März 2001 bestellt haben?
2. Welche Gründen waren für Sie maßgebend, mit der Bestellung des
Rechtsschutzbeauftragten
zuzuwarten?
3. In wievielen Fällen sind während der fünf Monate, Oktober 2000 bis einschließlich
Februar 2001 Aufgaben der erweiterten Gefahrenerforschung wahrgenommen
worden?
4. In wievielen Fällen wären Sicherheitsbehörden während dieser fünf Monate gern.
§ 62a SPG zur Information des Rechtsschutzbeauftragten verpflichtet gewesen?
5. Wodurch erfüllen die zu Stellvertreterinnen bestellten Mag. Andrea Hochsteger und
Dr. Beate Stolzlechner - Hanifle das Erfordernis besonderer Kenntnisse und
Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund - und Freiheitsrechte?
6. Wodurch erfüllen diese beiden Stellvertreterinnen das Erfordernis einer mindestens
fünfjährigen Tätigkeit in einem Beruf, in dem der Abschluß des Studiums der
Rechtswissenschaften Berufsvoraussetzung ist?