2221/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bestellung eines Rechtsschutzbeauftragten

 

Am 15. Februar 2001 haben mehrere Abgeordnete zum Nationalrat an die Staatsanwaltschaft

Wien gegen den Bundesminister für Inneres wegen Amtsmißbrauchs, begangen durch

Unterlassen, (§§ 2, 302 StGB) gem. § 86 Abs. 1 StPO Anzeige erstattet. Begründet wurde

dies damit, daß Dr. Ernst Strasser als Bundesminister für Inneres entgegen der klaren und ihm

bekannten Verpflichtung gem. § 62b Abs 1 SPG es wissentlich unterlassen hat, per

1. Oktober 2000 eine Rechtsschutzbeauftragten und zwei Stellvertreter zu bestellen. Dieses

Verhalten erfüllt den Tatbestand des Amtsmißbrauches gem. § 302 StGB in Verbindung mit

§ 2 StGB.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien hat diese Anzeige gern. § 90 StPO ohne jede nähere Begründung

zurückgelegt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Trifft es zu, daß Sie einen Rechtsschutzbeauftragten entgegen Ihrer klaren

     gesetzlichen Verpflichtung nicht per 1. Oktober 2000, sondern erst mit Wirkung vom

     1. März 2001 bestellt haben?

2. Welche Gründen waren für Sie maßgebend, mit der Bestellung des

     Rechtsschutzbeauftragten zuzuwarten?

3. In wievielen Fällen sind während der fünf Monate, Oktober 2000 bis einschließlich

    Februar 2001 Aufgaben der erweiterten Gefahrenerforschung wahrgenommen

    worden?

4. In wievielen Fällen wären Sicherheitsbehörden während dieser fünf Monate gern.

    § 62a SPG zur Information des Rechtsschutzbeauftragten verpflichtet gewesen?

5. Wodurch erfüllen die zu Stellvertreterinnen bestellten Mag. Andrea Hochsteger und

    Dr. Beate Stolzlechner - Hanifle das Erfordernis besonderer Kenntnisse und

    Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund - und Freiheitsrechte?

6. Wodurch erfüllen diese beiden Stellvertreterinnen das Erfordernis einer mindestens

    fünfjährigen Tätigkeit in einem Beruf, in dem der Abschluß des Studiums der

    Rechtswissenschaften Berufsvoraussetzung ist?