2224/J XXI.GP

Eingelangt am:28.03.2001

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Anna Huber und GenossInnen

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Importe von

Schlachtnebenerzeugnissen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen aus den Ländern

Polen, Ungarn, Russland, Kroatien und aus der Tschechischen Republik.

 

Nach Informationen der Sektion „Der Agrarhandel“ der Wirtschaftskammer Österreich und

Zahlen der Statistik Österreich (Daten bis Oktober 2000) wurden aus o.g. Oststaaten u.a.

folgende Mengen an Schlachtnebenerzeugnissen über die Österreichischen Grenzstellen

importiert:

 

Zolltarifnummer

 Warenbeschreibung

 Menge

 Länder*

0206 1099

 Schlachtnebenerzeugnisse vom Rind, gekühlt

 41 t

  Pl, Tc, U

0206 4991

 Schlachtnebenerzeugnisse vom Schwein, gekühlt

 53,2 t

 Tc, Rus

1602 5039

 Zubereitungen in luftdichten Behältern

 11,9 t

 Kroatien

*) Pl=Polen, Tc=Tschechische Republik, U=Ungarn, Rus=Russland

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist Ihnen bekannt, aus welchen Schlachthöfen oder Fleischverarbeitenden Betrieben der

     o.g. Länder diese Schlachtnebenerzeugnisse stammen?

 

2. Können Sie mit Sicherheit sagen, dass diese Schlachtnebenerzeugnisse ausschließlich aus

    Betrieben stammen, die das EU - Niveau erfüllen?

 

3. Um welche konkreten Produkte handelte es sich dabei?

 

4. Als welche Produkte hinsichtlich Herkunfts - und Qualitätsdeklaration wurden diese

    weiterverkauft?

 

5. Wurden diese Produkte in Österreich weiterverarbeitet?

 

6. Wurden diese Produkte nach ihrer Weiterverarbeitung als österreichische oder als Produkt

    mit der ursprünglichen Herkunft bezeichnet?

 

7. In welchen Nahrungsmitteln sind diese Produkte im allgemeinen zu finden?

 

8. An welche Firmen wurden diese Produkte geliefert?

9. Wurden die eingeführten Schlachtnebenerzeugnisse einer veterinärmedizinischen

     Kontrolle unterzogen?

 

10. Wenn ja in welchen Ausmaß und wie hoch ist die Zahl der untersuchten Proben, genauer:

 

       a.) Von wem wurden die Proben gezogen?

       b.) Wo wurden diese Proben untersucht?

       c.) Wie hoch war die absolute Zahl und der Prozentsatz der Beanstandungen?

 

11. Wenn nein, warum nicht?

 

12. Können Sie gesundheitsbeeinträchtigende und. gesundheitsschädliche Auswirkungen auf

       österreichische bzw. europäische Konsumenten ausschließen?

 

13. Wie wird die Situation nach einer Erweiterung der EU um ein oder mehrere der o.a.

      Länder aussehen?

 

14. Sind Übergangsfristen für den freien Warenverkehr in diesem Bereich geplant?