2227/J XXI.GP
Eingelangt am:28.03.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verkauf der Bundeswohnungen an Finanzinvestoren
Experten, darunter Univ - Prof Friedrich Schneider, wiesen auf die unsozialen, nur für
Finanzinvestoren günstigen Auswirkungen der beabsichtigten Veräußerung von
Bundeswohnungen hin. Vor allem würden dadurch große Bereiche des
Wohnungswesens einer demokratischen Kontrolle entzogen. Auch die Änderungen
von WGG - Bestimmungen sollen zu verstärkten Investitionsanreizen führen.
Mit 1.4.2001 verzichten die Wohnungsgesellschaften des Bundes auf den Status der
Gemeinnützigkeit. Entsprechend Ihren Ankündigungen und dem Beschluss des
Nationalrats, dem ein Einvernehmen mit Ihrem Koalitionspartner vorausging, sollen
die betroffenen Wohnungen den MieterInnen in Form des Mietenvorkaufsrechts und
auch den Investoren angeboten werden. So bekundete bereits die Raiffeisen -
Landesbank in Oberösterreich Interesse an dem Erwerb der WAG und beabsichtigt,
einen Immobilienfonds aufzulegen. Auch ausländische Investoren werden
Ambitionen zum Erwerb von Objekten aus dem Bundesbesitz nachgesagt.
Voraussetzung für einen Verkauf ist eine seriöse Schätzung des Werts der einzelnen
Immobilien.
Nach den Ergebnissen einer von Ihnen eingesetzten Arbeitsgruppe soll, wie aus
Pressemeldungen hervorgeht, nun ein Modell erarbeitet werden, nachdem das
Mietvorkaufsrecht nur dann Platz greifen soll, wenn in einer Gebäudeeinheit
mindestens 25 - 40 Prozent der MieterInnen kaufen. Diese Arbeitsgruppe wird vom
Grundstücksmakler Ernst Karl Plech, einem Immobilienspezialisten mit engen
Verbindungen zum Kärntner Landeshauptmann, geleitet. Die Tatsache einer
Dreifachfunktion - Mitglied des Vorstands der BUWOG, Immobilienmarkler und Leiter
einer ministeriellen Arbeitsgruppe über den Wohnungsverkauf - ist ein klassischer
Fall der Unvereinbarkeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Bis wann erfolgt eine Schätzung des Wertes der einzelnen Wohnungen und
Immobilien?
2. Wie wird der Gesamtwert angesetzt?
3. Ab wann soll verkauft werden?
4. Welche Investoren haben bereits ihr Interesse bekundet?
5. Welche Kaufangebote bzw. Interessentenäußerungen liegen Ihrem Büro bzw
Ernst Karl Plech vor?
6. Stehen Sie zu der Zusage in Ihrem vorweihnachtlichen Brief, wonach
sämtlichen Mietern eine Kaufmöglichkeit zugesagt wurde?
7. Haben Sie Ihren Koalitionspartner über die in der Arbeitsgruppe
ausverhandelten Restriktionen (25 - 40 % Mieterkauf) informiert?
8. Welche sonstigen Restriktionen werden überlegt?
9. Halten Sie das Tätigsein von Ernst Karl Plech in der Arbeitsgruppe, der bereits
bei allen Bundesgesellschaften Aufstellungen über die Altersstruktur der
MieterInnen erheben lässt, mit seiner Funktion als Immobilienmarkler und
Aufsichtstat der BUWOG für vereinbar?
10. Wann werden Sie ihn als Aufsichtsrat und Koordinator abberufen?
11. Welche anderen vertraglichen Beziehungen - evt auch in Ihrem Privatbereich -
haben Sie mit Ernst Karl Plech?