2227/J XXI.GP

Eingelangt am:28.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verkauf der Bundeswohnungen an Finanzinvestoren

 

 

 

Experten, darunter Univ - Prof Friedrich Schneider, wiesen auf die unsozialen, nur für

Finanzinvestoren günstigen Auswirkungen der beabsichtigten Veräußerung von

Bundeswohnungen hin. Vor allem würden dadurch große Bereiche des

Wohnungswesens einer demokratischen Kontrolle entzogen. Auch die Änderungen

von WGG - Bestimmungen sollen zu verstärkten Investitionsanreizen führen.

 

Mit 1.4.2001 verzichten die Wohnungsgesellschaften des Bundes auf den Status der

Gemeinnützigkeit. Entsprechend Ihren Ankündigungen und dem Beschluss des

Nationalrats, dem ein Einvernehmen mit Ihrem Koalitionspartner vorausging, sollen

die betroffenen Wohnungen den MieterInnen in Form des Mietenvorkaufsrechts und

auch den Investoren angeboten werden. So bekundete bereits die Raiffeisen -

Landesbank in Oberösterreich Interesse an dem Erwerb der WAG und beabsichtigt,

einen Immobilienfonds aufzulegen. Auch ausländische Investoren werden

Ambitionen zum Erwerb von Objekten aus dem Bundesbesitz nachgesagt.

Voraussetzung für einen Verkauf ist eine seriöse Schätzung des Werts der einzelnen

Immobilien.

 

Nach den Ergebnissen einer von Ihnen eingesetzten Arbeitsgruppe soll, wie aus

Pressemeldungen hervorgeht, nun ein Modell erarbeitet werden, nachdem das

Mietvorkaufsrecht nur dann Platz greifen soll, wenn in einer Gebäudeeinheit

mindestens 25 - 40 Prozent der MieterInnen kaufen. Diese Arbeitsgruppe wird vom

Grundstücksmakler Ernst Karl Plech, einem Immobilienspezialisten mit engen

Verbindungen zum Kärntner Landeshauptmann, geleitet. Die Tatsache einer

Dreifachfunktion - Mitglied des Vorstands der BUWOG, Immobilienmarkler und Leiter

einer ministeriellen Arbeitsgruppe über den Wohnungsverkauf - ist ein klassischer

Fall der Unvereinbarkeit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Bis wann erfolgt eine Schätzung des Wertes der einzelnen Wohnungen und

     Immobilien?

 

2. Wie wird der Gesamtwert angesetzt?

 

3. Ab wann soll verkauft werden?

 

4. Welche Investoren haben bereits ihr Interesse bekundet?

 

5. Welche Kaufangebote bzw. Interessentenäußerungen liegen Ihrem Büro bzw

     Ernst Karl Plech vor?

 

6. Stehen Sie zu der Zusage in Ihrem vorweihnachtlichen Brief, wonach

    sämtlichen Mietern eine Kaufmöglichkeit zugesagt wurde?

 

7. Haben Sie Ihren Koalitionspartner über die in der Arbeitsgruppe

    ausverhandelten Restriktionen (25 - 40 % Mieterkauf) informiert?

 

8. Welche sonstigen Restriktionen werden überlegt?

 

9. Halten Sie das Tätigsein von Ernst Karl Plech in der Arbeitsgruppe, der bereits

    bei allen Bundesgesellschaften Aufstellungen über die Altersstruktur der

    MieterInnen erheben lässt, mit seiner Funktion als Immobilienmarkler und

    Aufsichtstat der BUWOG für vereinbar?

 

10. Wann werden Sie ihn als Aufsichtsrat und Koordinator abberufen?

 

11. Welche anderen vertraglichen Beziehungen - evt auch in Ihrem Privatbereich -

      haben Sie mit Ernst Karl Plech?