2238/J XXI.GP

Eingelangt am:29.03.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Anwendung von Düngemitteln in Hausgärten

 

Die Düngemittel in Privathaushalten werden überwiegend über Bau -, Garten - und

Heimwerkermärkte in Verkehr gebracht. Der Gesetzgeber unterscheidet im

wesentlichen zwischen mineralischen, mineralisch - organischen und organischen

Düngemitteln.

 

In den letzten Jahren wurde seitens der EU - Behörden immer wieder auf die

europaweit zu hohe Belastung der Böden in Hausgärten aufgrund zu hoher

Düngemittel - und Pflanzenschutzmittelkonzentration hingewiesen. Erhebliche

Grundwasserbelastungen, Ozonbildung, sowie allgemein bedenklich hohe

Chemiekonzentrationen gefährden Mensch, Tier und Umwelt.

 

Obwohl das Düngemittelgesetz eindeutigen Bezug auf die Kennzeichnung von

Düngemitteln nimmt, haben Stichproben ergeben, dass diese

Kennzeichnungspflichten nur allzuoft nicht eingehalten werden. Es kommt z.B.

immer wieder vor, dass die Inhaltsstoffe von organischen Düngemitteln nur sehr

unzureichend gekennzeichnet werden und somit den KonsumentInnen ein biologisch

einwandfreies Produkt vorgetäuscht wird.

 

Das Angebot gliedert sich in 40% mineralische, 30% mineralisch - organische und

30% organische Dünger. Das heisst, das Angebot an umweltbelastenden

Düngemitteln ist unverhältnismässig hoch.

 

Der Handel hat keinerlei Auflagen in Bezug auf die Kennzeichnung von

Verkaufsflächen für die 3 Düngemittelgruppen, respektive deren Eignung für den

„naturnahen Pflanzenbau“, dies obwohl die allgemeine Akzeptanz

umweltfreundlicher Produkte erheblich gestiegen ist.

 

Aus gegebenen Anlass wurde versucht, eine Initiative zu gründen, die alle

Produzenten organischer Düngemittel, die auch für den biologischen Pflanzen - und

Gartenbau geeignet sind, zusammenfassen soll, um ein Konzept für eine einheitliche

Etikettierung zu erarbeiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Was werden Sie im Zusammenhang mit Hausgärten unternehmen, damit es zu

    einer strengeren Kontrolle des Düngemittelgesetzes kommt?

 

2. Werden Sie sich für die Wiedereinführung eines Düngemittelregisters

    einsetzen?

 

3. Stimmt es, dass nicht möglich ist, eine Liste jener Produzenten organischer

    Düngemittel zu bekommen, weil diese nach Auskunft des BFL seit dem Jahr

    1995 nicht mehr erfaßt werden?

 

4. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um Initiativen von Produzenten organischer

    Düngemittel, die auch für den biologischen Pflanzen - und Gartenbau geeignet

    sind, darin zu unterstützen, ein Konzept für eine einheitliche Etikettierung zu

    erarbeiten?

 

5. Werden Sie sich für eine gesetzliche Senkung der NPK - Konzentrationen in

    Düngemitteln einsetzen? An welche konkreten Maßnahmen ist gedacht?

 

6. Was werden Sie unternehmen, damit es zur Erleichterung der Orientierung der

    KonsumentInnen im Handel zu einer verpflichtenden räumlichen Trennung der

    einzelnen Düngemittel (mineralisch, mineralisch - organisch, organisch,

    zugelassen für den biologischen Anbau) kommt?

 

7. Welche Unterstützungsmassnahmen gibt es seitens Ihres Ressorts für

    Aufklärungsarbeit bezüglich des „naturnahen Hausgartens“ nach den

    Grundsätzen des biologischen Landbaus?