2238/J XXI.GP
Eingelangt am:29.03.2001
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Anwendung von Düngemitteln in Hausgärten
Die Düngemittel in Privathaushalten werden überwiegend über Bau -, Garten - und
Heimwerkermärkte in Verkehr gebracht. Der Gesetzgeber unterscheidet im
wesentlichen zwischen mineralischen, mineralisch - organischen und organischen
Düngemitteln.
In den letzten Jahren wurde seitens der EU - Behörden immer wieder auf die
europaweit zu hohe Belastung der Böden in Hausgärten aufgrund zu hoher
Düngemittel - und Pflanzenschutzmittelkonzentration hingewiesen. Erhebliche
Grundwasserbelastungen, Ozonbildung, sowie allgemein bedenklich hohe
Chemiekonzentrationen gefährden Mensch, Tier und Umwelt.
Obwohl das Düngemittelgesetz eindeutigen Bezug auf die Kennzeichnung von
Düngemitteln nimmt, haben Stichproben ergeben, dass diese
Kennzeichnungspflichten nur allzuoft nicht eingehalten werden. Es kommt z.B.
immer wieder vor, dass die Inhaltsstoffe von organischen Düngemitteln nur sehr
unzureichend gekennzeichnet werden und somit den KonsumentInnen ein biologisch
einwandfreies Produkt vorgetäuscht wird.
Das Angebot gliedert sich in 40% mineralische, 30% mineralisch - organische und
30% organische Dünger. Das heisst, das Angebot an umweltbelastenden
Düngemitteln ist unverhältnismässig hoch.
Der Handel hat keinerlei Auflagen in Bezug auf die Kennzeichnung von
Verkaufsflächen für die 3 Düngemittelgruppen, respektive deren Eignung für den
„naturnahen Pflanzenbau“, dies obwohl die allgemeine Akzeptanz
umweltfreundlicher Produkte erheblich gestiegen ist.
Aus gegebenen Anlass wurde versucht, eine Initiative zu gründen, die alle
Produzenten organischer Düngemittel, die auch für den biologischen Pflanzen - und
Gartenbau geeignet sind, zusammenfassen soll, um ein Konzept für eine einheitliche
Etikettierung zu erarbeiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Was werden Sie im Zusammenhang mit Hausgärten unternehmen, damit es zu
einer strengeren Kontrolle des Düngemittelgesetzes kommt?
2. Werden Sie sich für die Wiedereinführung eines Düngemittelregisters
einsetzen?
3. Stimmt es, dass nicht möglich ist, eine Liste jener Produzenten organischer
Düngemittel zu bekommen, weil diese nach Auskunft des BFL seit dem Jahr
1995 nicht mehr erfaßt werden?
4. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um Initiativen von Produzenten organischer
Düngemittel, die auch für den biologischen Pflanzen - und Gartenbau geeignet
sind, darin zu unterstützen, ein Konzept für eine einheitliche Etikettierung zu
erarbeiten?
5. Werden Sie sich für eine gesetzliche Senkung der NPK - Konzentrationen in
Düngemitteln einsetzen? An welche konkreten Maßnahmen ist gedacht?
6. Was werden Sie unternehmen, damit es zur Erleichterung der Orientierung der
KonsumentInnen im Handel zu einer verpflichtenden räumlichen Trennung der
einzelnen Düngemittel (mineralisch, mineralisch - organisch, organisch,
zugelassen für den biologischen Anbau) kommt?
7. Welche Unterstützungsmassnahmen gibt es seitens Ihres Ressorts für
Aufklärungsarbeit bezüglich des „naturnahen Hausgartens“ nach den
Grundsätzen des biologischen Landbaus?