2241/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anachronismus: Hermelin - Pelz für AmtsträgerInnen
Einige Bundesgesetze berechtigen bestimmte AmtsträgerInnen (RichterInnen) zum
tragen eines Amtskleides mit Hermelinbesatz in der breite von 12 cm bzw. 6 cm
(siehe beigefügte Liste).
Mittlerweile ist durch die jahrelange Arbeit von Tierrechts - Organisationen
vollkommen klargestellt, dass es eine artgerechte Tierhaltung von Wildtieren nicht
gibt und nicht geben kann. Auch aus diesem Grund gibt es in Österreich keine
Pelztierfarmen mehr. Um so bedauerlicher erscheint es, dass gerade Organe der
Rechtsprechung, welche auch für die Gerechtigkeit und Moralvorstellungen der
Gesellschaft maßgeblich sein sollten, durch Gesetz dazu verhalten werden, einen
Beitrag zur Tierquälerei zu leisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Ist die in der Anfrage erwähnte Auflistung von Amtskleidern mit Hermelinbesatz
noch gültig bzw. ist die Ihren Ressortbereich betreffende Liste vollständig?
2.) Wie viele Amtskleider mit Hermelinbesatz stehen in Ihrem Ressortbereich in
Verwendung, wann, wo und wie wurden sie beschafft? (Bitte genaue Auflistung)
3.) Wie viele Hermeline müssen für ein Amtskleid
a) mit 6 cm Hermelinborte
b) mit 12 cm Hermelinborte sterben?
4.) Woher stammen die Hermelinpelze an den im Ressortbereich verwendeten
Amtskleidern?
5.) Wie verliefen die Beschaffungen von Amtskleidern in den letzten 10 Jahren
bzw. aufgrund
welcher Ausschreibungen und zu welchen Kosten?
6.) Wurde die Herkunft der Hermelin - Felle im Hinblick auf die artgerechte
Tierhaltung überprüft bzw. wurden Tierhaltungs - Auflagen in den
Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwähnt?
a) Wenn ja, wie lauten denn die entsprechenden Textierungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
7.) Halten Sie im dritten Jahrtausend das Tragen von Pelzborten an Amtskleidern
noch für zeitgemäß?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, was werden Sie diesbezüglich tun, um der öffentliche Teilhabe
an Tierquälerein ein Ende zu setzen?
8.) Sind Sie, sofern Sie keine grundsätzliche Veränderung der Schriften betreffend
das Tragen von Amtskleidern zum gegenwärtigen Zeitpunkt anstreben bzw.
dem Parlament vorschlagen werden zumindest bereit, per Verordnung
festzulegen, dass in Hinkunft Webpelze als Pelzverbrämung verwendet werden
können?
a) Wenn ja, wann werden Sie dies tun?
b) Wenn nein, warum nicht?
9.) Sind Sie bereit, eine gemeinsame Initiative zur Abschaffung der "Hermelin -
Pflicht"
mitzutragen?
|
Funktion |
Hermelin - besatz |
Rechtsgrundlage |
BGBl. |
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Präsident des Obersten Gerichtshofes |
12 cm |
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter (§ 2) |
133/1962 idF 239/1979 |
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Senats - und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes, Präsidenten der Oberlandesgerichte |
6 cm |
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962 über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter (§ 2) |
133/1962 idF 239/1979 |
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Präsident und Vizepräsidenten des Obersten Patent - und Markensenates |
6 cm |
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 2. Oktober 1965 über die Beschaffenheit und das Tragen des Amtskleides der Mitglieder des Obersten Patent - und Markensenates (§1) |
293/1965 |
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Präsident des Patentamtes |
6 cm |
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Durchführung des Patentgesetzes 1970, des Gebrauchsmustergesetzes, des Markenschutzgesetzes 1970 und des Musterschutzgesetzes 1990 (Patent - , Gebrauchsmuster - , Marken - und Musterverordnung - PGMMV) (§ 6) |
226/1994 |
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Präsident des Verfassungsgerichtshofes |
12 cm |
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes (§ 23) |
202/1946 idgF |
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Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes |
6 cm |
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes (§23) |
202/1946 idgF |
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Präsident des Verwaltungsgerichtshofes |
12 cm |
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (§6) |
10/1985 idgF |
|
Senats - und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes |
6 cm |
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (§6) |
10/1985 idgF |
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Generalprokurator |
6 cm |
Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz(§40) |
338/1986 |