2248/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.30.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Planstellenbesetzung im Bereich des

Landesschulrates für Kärnten

 

 

An den Kärntner höheren Schulen und im Bereich der Schulaufsicht

bestehen seit geraumer Zeit Verunsicherung und teilweise chaotische

Zustände: bedingt durch ,,Objektivierungsbestrebungen“ des obersten

Kärntner Schulorganes und durch Kommunikationsprobleme mit dem

Bildungsressort werden freiwerdende leitende Funktionen in höheren

Schulen und in der Schulaufsicht nicht nachbesetzt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin

für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen der gegenständlich Sachverhalt bekannt und wie sehen Sie

    die Situation unter dem Aspekt des § 207a BDG?

 

2. Welche Planstellen für Schulleiter - , Landesschul -  und

     Bezirksschulinspektoren sind derzeit im Bereich des Landesschulrates

     für Kärnten konkret unbesetzt und seit wann ist dies der Fall?

 

3. Dem Vernehmen nach dürfte eine Ursache der schleppenden

    Planpostenbesetzung in massiven Kommunikationsproblemen

    zwischen dem Kärntner Landesschulrat und Ihrem Ressort liegen.

    Was werden Sie tun, um diesen Missstand zu beheben ?

 

4. Was werden Sie konkret unternehmen, um den Zustand der

    schleppenden bzw. nicht vorhandenen Postenbesetzung im Bereich

    Kärntner Schulleiter und Landesschulinspektoren zu verbessern ?

 

5. Zur Durchführung des „Auswahlverfahrens für die Erstellung von

    Dreiervorschlägen für leitende Funktionen durch das Kollegium des

   Landesschulrates für Kärnten“ wurde von FP und ÖVP eine - rechtlich

   und auch inhaltlich äußerst umstrittene - Punktation vorgelegt. Wie

   werden Sie die Kritikpunkte an diesem ,,Objektivierungsverfahren“ bei

   Ihrer Bewertung künftiger Personalvorschläge berücksichtigen ?

 

6. So fehlen in der o.a. Punktation beispielsweise konkrete

     Aufgabenprofile, die im BDG (§207b) festgelegt sind. Welche

     Maßnahmen werden Sie zur Behebung dieser Missstände setzen ?

 

7. Es stand ein bundeseinheitliches Objektivierungsmodell zur Besetzung

     von Leitungsfunktionen im Bereich der höheren Schulen, der

     Schulaufsicht und der Landesschulräte in Diskussion. Wann wird

     dieses realisiert werden und wie weit sind die Vorarbeiten dazu

     gediehen?