2248/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.30.2001
der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Planstellenbesetzung im Bereich des
Landesschulrates für Kärnten
An den Kärntner höheren Schulen und im Bereich der Schulaufsicht
bestehen seit geraumer Zeit Verunsicherung und teilweise chaotische
Zustände: bedingt durch ,,Objektivierungsbestrebungen“ des obersten
Kärntner Schulorganes und durch Kommunikationsprobleme mit dem
Bildungsressort werden freiwerdende leitende Funktionen in höheren
Schulen und in der Schulaufsicht nicht nachbesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der gegenständlich Sachverhalt bekannt und wie sehen Sie
die Situation unter dem Aspekt des § 207a BDG?
2. Welche Planstellen für Schulleiter - , Landesschul - und
Bezirksschulinspektoren sind derzeit im Bereich des Landesschulrates
für Kärnten konkret unbesetzt und seit wann ist dies der Fall?
3. Dem Vernehmen nach dürfte eine Ursache der schleppenden
Planpostenbesetzung in massiven Kommunikationsproblemen
zwischen dem Kärntner Landesschulrat und Ihrem Ressort liegen.
Was werden Sie tun, um diesen Missstand zu beheben ?
4. Was werden Sie konkret unternehmen, um den Zustand der
schleppenden bzw. nicht vorhandenen Postenbesetzung im Bereich
Kärntner Schulleiter und Landesschulinspektoren zu verbessern ?
5. Zur Durchführung des „Auswahlverfahrens für die Erstellung von
Dreiervorschlägen
für leitende Funktionen durch das Kollegium des
Landesschulrates für Kärnten“ wurde von FP und ÖVP eine - rechtlich
und auch inhaltlich äußerst umstrittene - Punktation vorgelegt. Wie
werden Sie die Kritikpunkte an diesem ,,Objektivierungsverfahren“ bei
Ihrer Bewertung künftiger Personalvorschläge berücksichtigen ?
6. So fehlen in der o.a. Punktation beispielsweise konkrete
Aufgabenprofile, die im BDG (§207b) festgelegt sind. Welche
Maßnahmen werden Sie zur Behebung dieser Missstände setzen ?
7. Es stand ein bundeseinheitliches Objektivierungsmodell zur Besetzung
von Leitungsfunktionen im Bereich der höheren Schulen, der
Schulaufsicht und der Landesschulräte in Diskussion. Wann wird
dieses realisiert werden und wie weit sind die Vorarbeiten dazu
gediehen?