2261/J XXI.GP
Eingelangt am: 02.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verschleuderung von Bundesvermögen an Finanzinvestoren
Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2001 wurde der Abverkauf von
Bundeswohnungen beschlossen. Nach den vorliegenden Informationen erfolgte im
letzten Augenblick die Zustimmung der ÖVP, weil ein Mietervorkaufsrecht
eingeräumt wurde. Dieses Kaufrecht wurde von Ihnen in einem vorweihnachtlichen
Rundschreiben allen Mieterinnen zur Beruhigung auch angeboten. In der Anfrage
der Grünen vom 29. März 2001 wurde die danach von Ihnen in Widerspruch zu Ihrer
Zusage eingeleiteten Rücknahme des Vorkaufsrechts bereits dargestellt. Ferner
wurde auf die massiv unvereinbare Rolle des Grundstücksmaklers und Haider -
Freundes Ernst Karl Plech als Koordinator und Arbeitsgruppen - Vorsitzender
hingewiesen.
Jüngste Zeitungsmeldungen (Der Standard vom 31.3.2001 ist zu entnehmen, daß in
völliger Abkehr von der seinerzeitigen Zusage nunmehr sogar der Verkauf der
ganzen Unternehmungen an Kapitalinvestoren erfolgen soll.
Daraus ergeben sich einige klärungswürdige Punkte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sehen Sie den Unternehmens - bzw. Unternehmensanteilverkauf nicht im
Widerspruch zur Rechtslage, zu den parlamentarischen Erklärungen bzw. zu
Ihren brieflichen Zusagen?
2. Stehen Sie noch zu Ihren Zusagen?
3. Wenn ja, warum wird dann der Verkauf an Investoren erwogen?
4. Da Anbotslegung und Preisfindung objektiv geregelt sind, entspricht auch die
jüngste BUWOG - Preisumfrage weder der Rechtslage noch Ihrer Zusage. Auch
für diese ist der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernst Karl Plech verantwortlich.
Werden Sie diese die MieterInnen verunsichernde Aktion abstellen?
5. Wann schaffen Sie für die Mieterinnen eindeutig Klarheit?