2261/J XXI.GP

Eingelangt am: 02.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verschleuderung von Bundesvermögen an Finanzinvestoren

 

 

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2001 wurde der Abverkauf von

Bundeswohnungen beschlossen. Nach den vorliegenden Informationen erfolgte im

letzten Augenblick die Zustimmung der ÖVP, weil ein Mietervorkaufsrecht

eingeräumt wurde. Dieses Kaufrecht wurde von Ihnen in einem vorweihnachtlichen

Rundschreiben allen Mieterinnen zur Beruhigung auch angeboten. In der Anfrage

der Grünen vom 29. März 2001 wurde die danach von Ihnen in Widerspruch zu Ihrer

Zusage eingeleiteten Rücknahme des Vorkaufsrechts bereits dargestellt. Ferner

wurde auf die massiv unvereinbare Rolle des Grundstücksmaklers und Haider -

Freundes Ernst Karl Plech als Koordinator und Arbeitsgruppen - Vorsitzender

hingewiesen.

Jüngste Zeitungsmeldungen (Der Standard vom 31.3.2001 ist zu entnehmen, daß in

völliger Abkehr von der seinerzeitigen Zusage nunmehr sogar der Verkauf der

ganzen Unternehmungen an Kapitalinvestoren erfolgen soll.

Daraus ergeben sich einige klärungswürdige Punkte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sehen Sie den Unternehmens -  bzw. Unternehmensanteilverkauf nicht im

    Widerspruch zur Rechtslage, zu den parlamentarischen Erklärungen bzw. zu

    Ihren brieflichen Zusagen?

2. Stehen Sie noch zu Ihren Zusagen?

3. Wenn ja, warum wird dann der Verkauf an Investoren erwogen?

4. Da Anbotslegung und Preisfindung objektiv geregelt sind, entspricht auch die

     jüngste BUWOG - Preisumfrage weder der Rechtslage noch Ihrer Zusage. Auch

     für diese ist der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernst Karl Plech verantwortlich.

     Werden Sie diese die MieterInnen verunsichernde Aktion abstellen?

5. Wann schaffen Sie für die Mieterinnen eindeutig Klarheit?