2268/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Reheis

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Berufsanerkennung von AltenfachbetreuerInnen

 

Durch die zunehmende Zahl alter Menschen besteht ein steigender Bedarf an Berufen zur

Betreuung und zur Verrichtung grundpflegerischer Tätigkeiten für alte Menschen. Es braucht

mehr denn je fachlich qualifizierte Betreuung. Der Altenfachbetreuer/die Altenfachbetreuerin

ist hierfür entsprechend ausgebildet. Die Arbeit wird allgemein auch geschätzt, jedoch nicht

einheitlich als Beruf bestätigt und gesetzlich anerkannt. Die Bundesländer Oberösterreich,

Steiermark und Niederösterreich haben bereits einschlägige Gesetze beschlossen. Durch die

Uneinheitlichkeit dieser Regelungen wird aber die berufliche Mobilität über die

Bundesländergrenzen eingeschränkt. Deshalb sind auch die Sozialreferenten der Länder und

der Dachverband der AltenfachbetreuerInnen bestrebt eine bundeseinheitliche gesetzliche

Regelung zu erzielen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie stehen Sie zu einer bundesgesetzlichen Lösung für die Anerkennung des Berufes von

    AltenfachbetreuerInnen?

 

2. Was werden Sie unternehmen um den berechtigten Forderungen der

    AltenfachbetreuerInnen nach einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Berufsanerkennung

    gerecht zu werden?

 

3. Wurden seitens Ihres Ministeriums bereits Maßnahmen getroffen um eine

     bundeseinheitliche Lösung zu erzielen?