2268/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.03.2001
der Abgeordneten Gerhard Reheis
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Berufsanerkennung von AltenfachbetreuerInnen
Durch die zunehmende Zahl alter Menschen besteht ein steigender Bedarf an Berufen zur
Betreuung und zur Verrichtung grundpflegerischer Tätigkeiten für alte Menschen. Es braucht
mehr denn je fachlich qualifizierte Betreuung. Der Altenfachbetreuer/die Altenfachbetreuerin
ist hierfür entsprechend ausgebildet. Die Arbeit wird allgemein auch geschätzt, jedoch nicht
einheitlich als Beruf bestätigt und gesetzlich anerkannt. Die Bundesländer Oberösterreich,
Steiermark und Niederösterreich haben bereits einschlägige Gesetze beschlossen. Durch die
Uneinheitlichkeit dieser Regelungen wird aber die berufliche Mobilität über die
Bundesländergrenzen eingeschränkt. Deshalb sind auch die Sozialreferenten der Länder und
der Dachverband der AltenfachbetreuerInnen bestrebt eine bundeseinheitliche gesetzliche
Regelung zu erzielen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
1. Wie stehen Sie zu einer bundesgesetzlichen Lösung für die Anerkennung des Berufes von
AltenfachbetreuerInnen?
2. Was werden Sie unternehmen um den berechtigten Forderungen der
AltenfachbetreuerInnen nach einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Berufsanerkennung
gerecht zu werden?
3. Wurden seitens Ihres Ministeriums bereits Maßnahmen getroffen um eine
bundeseinheitliche Lösung zu erzielen?