2270/J XXI.GP
Eingelangt am:03.04.2001
der Abgeordneten Brix, Heinzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Finanzierung der Altlastensanierung
Mit der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes im Vorjahr wurden die
Altlastensanierungsbeiträge erneut deutlich angehoben. Dies wird zu einer deutlichen
Erhöhung der ohnehin hohen Müllgebühren führen.
Die Mittel der Altlastensanierung stammen aus den Altlastenbeiträgen. Diese werden ab 2004
drastisch zurückgehen, sodass eine neue Finanzierungsform für die notwendigen Sanierungen
gefunden werden muss.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wollen Sie mit der Erhöhung der Altlastensanierungsbeiträge einen Lenkungseffekt von
der Deponie hin zur thermischen Verwendung verursachen? Warum diskriminieren Sie
dabei mechanisch - biologische Trennverfahren, die gerade als Müll - Sput - Verfahren, zur
Senkung der Müllgebühren beitragen können?
2. Warum belasten Sie die Ablagerung von Verbrennungsrückständen gleich stark wie die
direkte Ablagerung von unbehandelten Abfällen? Warum muss die Stadt Wien auch für
Zementzusätze bezahlen, dienen diese doch der Inertistierung der Abfälle (Mehrkosten
jährlich in der Höhe von 15 Millionen Schilling)?
3. Wann wird ein Finanzierungskonzept für die Altlastensanierung über 2004 hinaus
vorliegen?
4. Wie hoch schätzen Sie aus heutiger Sicht die endgültigen Kosten der Altlastensanierung
ein?
5. Ist es richtig, dass die Fischer - Deponie aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres
saniert werden soll? Wie hoch sind die dafür bereitgestellten Mittel? Bis wann rechnen
Sie, dass die Sanierung der Fischer - Deponie begonnen bzw. abgeschlossen werden kann?
6. Wie hoch sind die endgültigen Sanierungskosten für die Berger - Deponie?