2270/J XXI.GP

Eingelangt am:03.04.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brix, Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Finanzierung der Altlastensanierung

 

 

Mit der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes im Vorjahr wurden die

Altlastensanierungsbeiträge erneut deutlich angehoben. Dies wird zu einer deutlichen

Erhöhung der ohnehin hohen Müllgebühren führen.

 

Die Mittel der Altlastensanierung stammen aus den Altlastenbeiträgen. Diese werden ab 2004

drastisch zurückgehen, sodass eine neue Finanzierungsform für die notwendigen Sanierungen

gefunden werden muss.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wollen Sie mit der Erhöhung der Altlastensanierungsbeiträge einen Lenkungseffekt von

    der Deponie hin zur thermischen Verwendung verursachen? Warum diskriminieren Sie

    dabei mechanisch - biologische Trennverfahren, die gerade als Müll - Sput - Verfahren, zur

    Senkung der Müllgebühren beitragen können?

 

2. Warum belasten Sie die Ablagerung von Verbrennungsrückständen gleich stark wie die

    direkte Ablagerung von unbehandelten Abfällen? Warum muss die Stadt Wien auch für

    Zementzusätze bezahlen, dienen diese doch der Inertistierung der Abfälle (Mehrkosten

    jährlich in der Höhe von 15 Millionen Schilling)?

 

3. Wann wird ein Finanzierungskonzept für die Altlastensanierung über 2004 hinaus

    vorliegen?

4. Wie hoch schätzen Sie aus heutiger Sicht die endgültigen Kosten der Altlastensanierung

    ein?

 

5. Ist es richtig, dass die Fischer - Deponie aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres

    saniert werden soll? Wie hoch sind die dafür bereitgestellten Mittel? Bis wann rechnen

    Sie, dass die Sanierung der Fischer - Deponie begonnen bzw. abgeschlossen werden kann?

 

6. Wie hoch sind die endgültigen Sanierungskosten für die Berger - Deponie?