2275/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Katharina Pfeffer, Brix
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Natura 2000 - Gebiete und grundlegende Fragen des Naturschutzes in Österreich
Der österreichische Umweltdachverband hat mit Nachdruck die nationale Evaluierung aller
Gebiete gefordert, die unter Naturschutz zu stellen sind. Dabei wurde massiv kritisiert, dass
Sie, Herr Bundesminister, tatenlos zusehen, und jede nationale Koordination und Bewertung
oder Gebietsmeldungen fehlt. Hier geht nicht nur eine Chance für den Naturschutz verloren,
sondern es können in Zukunft auch EU - Gelder aus Struktur - und Landwirtschaftsförderung
für Österreich blockiert werden.
Zuletzt wurde bekannt, dass der WWF in den nächsten Tagen in Brüssel Beschwerde einlegen
möchte, weil Niederösterreich seine Natura - 2000 Fläche von ursprünglich 32 % auf
17,4 Prozent reduziert hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wurden die NATURA - 2000 Gebiete in Österreich entsprechend wissenschaftlichen
Kriterien abgegrenzt und ordnungsgemäß rechtzeitig nach Brüssel gemeldet? Wurden
bereits Fristen im Rahmen der Natur 2000 - Aktion versäumt?
2. In welcher Form haben Sie eine Koordinierung der Meldungen der Bundesländer
vorgenommen? Haben Sie die Bundesländer darauf aufmerksam gemacht, dass eine
unzureichende Nominierung von NATURA - 2000 Gebieten zu wirtschaftlichen Nachteilen
führen kann?
3. Warum ist es in Niederösterreich zu einer Reduzierung der NATURA - 2000 Gebiete
gekommen? Wie stehen Sie dazu?
4. Ist Österreich bei der Ernennung von Schutzgebieten im Rahmen der Flora - Fauna -
Habitatrichtlinie in Verzug? Hätte Österreich nicht bereits 1995 entsprechende Flächen zu
Naturschutzgebieten erklären müssen?
5. Welche Summen werden 2001 und 2002 für Nationalparks bzw. zur Förderung des
Naturschutzes vom Bund aufgewendet?
6. Welche Beiträge wenden die Länder für den Naturschutz in den Jahren 2001 und 2002
auf?
7. Wie und in welcher Form wird die Verwendung der Mittel des Bundes zur Förderung des
Naturschutzes kontrolliert? Gibt es darüber einen Prüfbericht?
8. Wie und wofür werden die Mittel des Bundes verwendet? Welchen Anteil werden davon
Grundeigentümer erhalten und wie hoch sind die höchsten ausbezahlten
Einzelzuwendungen?
9. Welche Mitspracherechte hat der Bund bei der Mittelverwendung - etwa was die
Einhaltung der internationalen Nationalparkabkommen betrifft, den Schutz gefährdeter
Tiere (Schutzzonen) oder die Abstimmung der Jagdrechte der Länder und ähnliches mehr?
10. Wurden bisher bereits Kontrollen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der
Gelder durch Bundesinstitutionen durchgeführt?
11. Halten Sie es nicht erforderlich, ein Bundesrahmennaturschutzgesetz nach dem Muster der
föderal aufgebauten Bundesrepublik Deutschland auch in Österreich zu beschließen?