2278/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing Kummerer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend des Zustandes der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in Österreich
In der Fachzeitschrift „Ernährung/Nutrition" Nr.2/2001 findet sich ein schockierender Bericht
über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher im Osten Österreichs (L. Pilbacher und
R. Pfleger, Bundesanstalt für Milchwirtschaft). Auf Nitrat - und Pestizidbelastungen wurde
dabei allerdings nicht untersucht!
Viele Quell - und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die Landwirtschaft sowie
Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser Wasserkontaminationen
(beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat, Bakterien). Die Qualität von hochwertigen
Wasser ist aber die Voraussetzung für jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und
- produktion.
Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich einwandfreie
Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert ist. Die
Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des Wassers sorgen.
Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche
Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen werden
durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.
Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den Menschen.
„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für
alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird
durch den Gesetzgeber in verschiedenen Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser
Verordnungen, die auch im umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit
einwandfreiem Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung
(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die Qualität des
verwendeten Wassers sowohl von Be - und Verarbeitungsbetrieben, von reinen
Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre Milch ausschließlich an
einen Be - und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“
Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von den
Verfassern wie folgt zusammengefasst:
„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden im
Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei
237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere
coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse
entsprechend der Verordnung über die 'Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch‘
(BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19 Prozent) bzw.
103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für Trinkwasser. Bei
100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde zumindest ein
Beanstandungsgrund
festgestellt. 101 Proben (42,63 Proben) bzw. 179 Proben (44,31 Proben)
waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter der bakteriologischen
Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei Beanstandungsgründe), dass das Wasser der
betreffenden Wasserversorgungsanlagen als nicht genusstauglich zu bewerten war.
|
keine Beanstandungen |
Beanstandungen |
starke Beanstandungen |
Bakteriologische |
36 |
100 |
101 |
Kurzkontrolle |
(15,19 %) |
(42,19 %) |
(42,62 %) |
|
|
|
|
Bakteriologische |
103 |
122 |
179 |
Standardanalyse |
(25,49 %) |
(30,20 %) |
(44,31 %) |
Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)
|
|
nur Sulfitreduzierende |
Sulfitreduzierende |
|
keine Beanstandung |
Clostriden |
Clostridien und |
|
|
|
Pseudomonnsaeruginosa |
Erweiterte |
20 |
5 |
2 |
bakteriologische Wasser - |
(74,07 %) |
(18,52 %) |
(7,41 %) |
untersuchung |
|
|
|
Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen) |
|
|
|
Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)
Weiters in dieser Studie:
„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung -
gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In abgelegenen Gebieten sind die
Hausbrunnen und Quellen oft die einzige Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der
Bevölkerung. Durch die örtliche Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten
Österreichs, sind natürlich auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen
angewiesen; in Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der
Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich aufgrund
seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über ausreichende
Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen. Diese erfreuliche Situation
wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu beanstandenden Wasserversorgungsanlagen
getrübt, wobei besonders der sehr hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka
45 Prozent) bedenklich stimmt.“
Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und gesundheitliches Risiko
für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen. Vollzugs - und Kontrolldefizite in der
Landwirtschaft sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG werden wieder einmal deutlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchwirtschaft
bekannt?
2. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde aufgrund dieser
Untersuchungsergebnisse verstoßen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse ergreifen?
4. Wurden bzw. werden Sanierungsmaßnahmen bei diesen Hausbrunnen etc.
vorgeschrieben?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche?
5. Worin sehen Sie die Ursachen der durch diese Untersuchungen festgestellten miserablen
Wassersituation auf vielen bäuerlichen Betrieben?
6. Worin sehen Sie - aufgrund dieser Ergebnisse - die größten Probleme für die betroffenen
landwirtschaftlichen Betriebe?
7. Wie teilen sich die vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen auf die einzelnen
Bundesländer in Ostösterreich auf (ersuche um Auflistung auf Bundesländer und
Gemeinden)?
8. Wie viele bäuerliche Betriebe beziehen in Österreich ihre Wasserversorgung aus eigenen
Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen, Hausbrunnen), (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?
9. Wie viele bäuerlichen Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr setzen,
werden durch eigene Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen und Hausbrunnen)
versorgt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Gemeinden)?
10. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe führen einen sogenannten „Ab - Hof - Verkauf‘
durch?
11. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe sind von der Kanalanschlussverpflichtung
ausgenommen?
12. Wie viele bäuerliche Betriebe in Österreich die Lebensmittel herstellen bzw. in Verkehr
setzen sind an öffentliche Wasserversorger (z.B. Wassergenossenschaften) angeschlossen
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
13. Gibt es für bäuerliche Betriebe nach dem WRG oder anderen Materien eine
Bewilligungspflicht, wenn Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt oder
verwendet wird?
14. Welche gesetzlichen Vorschriften - insbesondere auch Hygienevorschriften - regeln die
Versorgung mit hygienisch einwandfreien Trinkwasser für
landwirtschaftliche Betriebe,
die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr bringen?
15. Wer ist jeweils für deren Vollzug und für eine effiziente Kontrolle zuständig?
16. Wie viele Kontrollorgane sind dafür in Österreich tätig (ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
17. Wie viele behördlichen Kontrollen wurden 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000 in
Österreich hinsichtlich der Wasserqualität bei bäuerlichen Betrieben durchgeführt
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
18. Zu welchem Ergebnissen führten diese Kontrollen (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer)?
19. Welche Maßnahmen (Sanktionen und Auflagen) wurden aufgrund dieser Kontrollen durch
die zuständigen Behörden veranlasst?
20. Welche Maßnahmen (Grundwassersanierungen etc) nach dem WRG haben Sie in den
betroffenen Regionen konkret veranlasst?
21. Wie viele behördlichen Kontrollen sind für 2001 geplant?
22. Gibt es für die Sanierung bzw. Neuerrichtung von eigenen bäuerlichen
Wasserversorgungsanlagen oder Hausbrunnen eine öffentliche Förderung?
23. Wenn ja, wie sieht diese im konkreten aus?
24. Werden Sie in Österreich eine flächendeckende Überprüfung aller eigenen
Wasserversorgungsanlagen - insbesondere für bäuerliche Betriebe - veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?
25. Sehen Sie die Notwendigkeit ein Sanierungsprogramm für eigene
Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen etc) zu erarbeiten?
Wenn nein, warum nicht?
26. Sehen Sie die Notwendigkeit des Wasserrechtsgesetzes (Stichwort:
Landwirtschaftsprivileg) zu novellieren?
27. Welche Maßnahmen werden Sie generell für eine ökologische Wasserbewirtschaftung
treffen?
28. Welche Projekte für vorbeugenden Gewässerschutz enthält der ÖPUL 2000?