2278/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing Kummerer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend des Zustandes der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in Österreich

 

In der Fachzeitschrift „Ernährung/Nutrition" Nr.2/2001 findet sich ein schockierender Bericht

über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher im Osten Österreichs (L. Pilbacher und

R. Pfleger, Bundesanstalt für Milchwirtschaft). Auf Nitrat -  und Pestizidbelastungen wurde

dabei allerdings nicht untersucht!

 

Viele Quell -  und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die Landwirtschaft sowie

Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser Wasserkontaminationen

(beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat, Bakterien). Die Qualität von hochwertigen

Wasser ist aber die Voraussetzung für jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und

- produktion.

 

Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich einwandfreie

Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert ist. Die

Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des Wassers sorgen.

 

Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche

Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen werden

durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.

 

Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den Menschen.

„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für

alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird

durch den Gesetzgeber in verschiedenen Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser

Verordnungen, die auch im umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit

einwandfreiem Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung

(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die Qualität des

verwendeten Wassers sowohl von Be -  und Verarbeitungsbetrieben, von reinen

Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre Milch ausschließlich an

einen Be -  und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“

 

Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von den

Verfassern wie folgt zusammengefasst:

 

„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden im

Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei

237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere

coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse

entsprechend der Verordnung über die 'Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch‘

(BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19 Prozent) bzw.

103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für Trinkwasser. Bei

100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde zumindest ein

Beanstandungsgrund festgestellt. 101 Proben (42,63 Proben) bzw. 179 Proben (44,31 Proben)

waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter der bakteriologischen

Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei Beanstandungsgründe), dass das Wasser der

betreffenden Wasserversorgungsanlagen als nicht genusstauglich zu bewerten war.

 

 

keine Beanstandungen

Beanstandungen

starke Beanstandungen

Bakteriologische

36

100

101

Kurzkontrolle

(15,19 %)

(42,19 %)

(42,62 %)

 

 

 

 

Bakteriologische

103

122

179

Standardanalyse

(25,49 %)

(30,20 %)

(44,31 %)

Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)

 

 

 

nur Sulfitreduzierende

Sulfitreduzierende

 

keine Beanstandung

Clostriden

Clostridien und

 

 

 

Pseudomonnsaeruginosa

Erweiterte

20

5

2

bakteriologische Wasser -

(74,07 %)

(18,52 %)

(7,41 %)

untersuchung

 

 

 

Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)

 

 

 

Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)

 

Weiters in dieser Studie:

„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung -

gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In abgelegenen Gebieten sind die

Hausbrunnen und Quellen oft die einzige Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der

Bevölkerung. Durch die örtliche Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten

Österreichs, sind natürlich auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen

angewiesen; in Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der

Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich aufgrund

seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über ausreichende

Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen. Diese erfreuliche Situation

wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu beanstandenden Wasserversorgungsanlagen

getrübt, wobei besonders der sehr hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka

45 Prozent) bedenklich stimmt.“

 

Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und gesundheitliches Risiko

für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen. Vollzugs -  und Kontrolldefizite in der

Landwirtschaft sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG werden wieder einmal deutlich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

 

1. Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchwirtschaft

    bekannt?

 

2. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde aufgrund dieser

    Untersuchungsergebnisse verstoßen?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse ergreifen?

 

4. Wurden bzw. werden Sanierungsmaßnahmen bei diesen Hausbrunnen etc.

    vorgeschrieben?

    Wenn nein, weshalb nicht?

    Wenn ja, welche?

 

5. Worin sehen Sie die Ursachen der durch diese Untersuchungen festgestellten miserablen

    Wassersituation auf vielen bäuerlichen Betrieben?

 

6. Worin sehen Sie - aufgrund dieser Ergebnisse - die größten Probleme für die betroffenen

    landwirtschaftlichen Betriebe?

 

7. Wie teilen sich die vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen auf die einzelnen

    Bundesländer in Ostösterreich auf (ersuche um Auflistung auf Bundesländer und

    Gemeinden)?

 

8. Wie viele bäuerliche Betriebe beziehen in Österreich ihre Wasserversorgung aus eigenen

    Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen, Hausbrunnen), (ersuche um Aufschlüsselung

    auf die einzelnen Bundesländer)?

 

9. Wie viele bäuerlichen Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr setzen,

    werden durch eigene Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen und Hausbrunnen)

    versorgt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Gemeinden)?

 

10. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe führen einen sogenannten „Ab - Hof - Verkauf‘

      durch?

 

11. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe sind von der Kanalanschlussverpflichtung

      ausgenommen?

 

12. Wie viele bäuerliche Betriebe in Österreich die Lebensmittel herstellen bzw. in Verkehr

       setzen sind an öffentliche Wasserversorger (z.B. Wassergenossenschaften) angeschlossen

       (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

13. Gibt es für bäuerliche Betriebe nach dem WRG oder anderen Materien eine

      Bewilligungspflicht, wenn Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt oder

      verwendet wird?

 

14. Welche gesetzlichen Vorschriften - insbesondere auch Hygienevorschriften - regeln die

      Versorgung mit hygienisch einwandfreien Trinkwasser für landwirtschaftliche Betriebe,

      die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr bringen?

 

15. Wer ist jeweils für deren Vollzug und für eine effiziente Kontrolle zuständig?

 

16. Wie viele Kontrollorgane sind dafür in Österreich tätig (ersuche um Aufschlüsselung auf

      Bundesländer)?

 

17. Wie viele behördlichen Kontrollen wurden 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000 in

       Österreich hinsichtlich der Wasserqualität bei bäuerlichen Betrieben durchgeführt

       (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

18. Zu welchem Ergebnissen führten diese Kontrollen (ersuche um Aufschlüsselung auf die

       einzelnen Bundesländer)?

 

19. Welche Maßnahmen (Sanktionen und Auflagen) wurden aufgrund dieser Kontrollen durch

      die zuständigen Behörden veranlasst?

 

20. Welche Maßnahmen (Grundwassersanierungen etc) nach dem WRG haben Sie in den

      betroffenen Regionen konkret veranlasst?

 

21. Wie viele behördlichen Kontrollen sind für 2001 geplant?

 

22. Gibt es für die Sanierung bzw. Neuerrichtung von eigenen bäuerlichen

      Wasserversorgungsanlagen oder Hausbrunnen eine öffentliche Förderung?

 

23. Wenn ja, wie sieht diese im konkreten aus?

 

24. Werden Sie in Österreich eine flächendeckende Überprüfung aller eigenen

      Wasserversorgungsanlagen - insbesondere für bäuerliche Betriebe - veranlassen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

25. Sehen Sie die Notwendigkeit ein Sanierungsprogramm für eigene

      Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen etc) zu erarbeiten?

      Wenn nein, warum nicht?

 

26. Sehen Sie die Notwendigkeit des Wasserrechtsgesetzes (Stichwort:

      Landwirtschaftsprivileg) zu novellieren?

 

27. Welche Maßnahmen werden Sie generell für eine ökologische Wasserbewirtschaftung

       treffen?

 

28. Welche Projekte für vorbeugenden Gewässerschutz enthält der ÖPUL 2000?