2279/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Wimmer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kürzung der Mittel für den Wasserwirtschaftsfonds
Obwohl ein äußerst hoher Investitionsbedarf in der Wasserwirtschaft besteht, wird es nach
dem Jahr 2000 keine Sondertranche zur Forderung des Verkaufs des Wasserwirtschaftsfonds
mehr geben. Der zugesagte Förderbarwert wird von bisher 3,9 Milliarden Schilling im Jahr
2001 auf 3,5 Milliarden Schilling und in den Jahren 2000 bis 2004 jeweils auf 3 Milliarden
Schilling abgesenkt werden. Das Investitionsvolumen im Tiefbau wird zurückgenommen,
wodurch bereits im Jahr 2001 1.200 Jahresarbeitsplätze verloren gehen. 2002 werden dies
2500 Jahresarbeitsplätze sein. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die EU - Vorgaben der
Richtlinie für kommunale Abwässer keinesfalls mehr eingehalten werden können.
Während ein Investitionsbedarf bis ins Jahr 2012 von 160 Milliarden Schilling von der
Kommunalkredit geschätzt wird und bereits die bisherige Förderungshöhe nicht ausgereicht
hätte, werden jetzt weitere Kürzungen vorgenommen.
Sie haben eine Studie bei Price - Waterhouse in Auftrag gegeben, welche einen Übergang auf
das britische System vorschlägt. Demnach soll Österreich in rund 15 Wasserver - und
entsorgungsgebiete geteilt werden und dafür entsprechende Konzessionen an industrielle
Bewerber vergeben werden. Dies würde eine völlige Privatisierung der österreichischen
Wasserwirtschaft darstellen, wobei bei einem derartigen System ein sozialer Ausgleich -
insbesondere im ländlichen Raum - nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus ist ein
derartiges Konzept von zwingenden Enteignungen
sicher nicht verfassungskonform.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Warum haben Sie als Umweltminister angesichts der EU - Vorgaben nicht eine höhere
Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds durchgesetzt?
2. Sind Sie sich bewusst, dass Sie damit in den ländlichen Regionen Arbeitsplätze
vernichten?
3. Welche Bundesländer werden von der Nichterreichung der EU - Richtlinienvorgaben
besonders betroffen sein?
4. Warum haben Sie im Rahmen des Finanzausgleichs nicht durchgesetzt, dass der
Wasserwirtschaftsfonds von allen Gebietskörperschaften höher dotiert wird?
5. Halten Sie es nicht für wahrscheinlich, dass es zu Abschlags - /Strafzahlungen an die EU
kommen wird?
6. Sind Sie sich bewusst, dass Österreich schwer von den EU - Beitrittsstaaten kurze
Übergangsfristen sowie die strikte Einhaltung der Umweltbestimmungen der EU fordern
kann, wenn wir selbst im eigenen Land die EU - Richtlinien für kommunale Abwässer
nicht erfüllen?
7. Wollen sie eine völlige Privatisierung der österreichischen Wasserwirtschaft, wie von
Price - Waterhouse vorgeschlagen, durchsetzen?