2279/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Wimmer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kürzung der Mittel für den Wasserwirtschaftsfonds

 

 

Obwohl ein äußerst hoher Investitionsbedarf in der Wasserwirtschaft besteht, wird es nach

dem Jahr 2000 keine Sondertranche zur Forderung des Verkaufs des Wasserwirtschaftsfonds

mehr geben. Der zugesagte Förderbarwert wird von bisher 3,9 Milliarden Schilling im Jahr

2001 auf 3,5 Milliarden Schilling und in den Jahren 2000 bis 2004 jeweils auf 3 Milliarden

Schilling abgesenkt werden. Das Investitionsvolumen im Tiefbau wird zurückgenommen,

wodurch bereits im Jahr 2001 1.200 Jahresarbeitsplätze verloren gehen. 2002 werden dies

2500 Jahresarbeitsplätze sein. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die EU - Vorgaben der

Richtlinie für kommunale Abwässer keinesfalls mehr eingehalten werden können.

 

Während ein Investitionsbedarf bis ins Jahr 2012 von 160 Milliarden Schilling von der

Kommunalkredit geschätzt wird und bereits die bisherige Förderungshöhe nicht ausgereicht

hätte, werden jetzt weitere Kürzungen vorgenommen.

 

Sie haben eine Studie bei Price - Waterhouse in Auftrag gegeben, welche einen Übergang auf

das britische System vorschlägt. Demnach soll Österreich in rund 15 Wasserver -  und

entsorgungsgebiete geteilt werden und dafür entsprechende Konzessionen an industrielle

Bewerber vergeben werden. Dies würde eine völlige Privatisierung der österreichischen

Wasserwirtschaft darstellen, wobei bei einem derartigen System ein sozialer Ausgleich -

insbesondere im ländlichen Raum - nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus ist ein

derartiges Konzept von zwingenden Enteignungen sicher nicht verfassungskonform.

    Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

    Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Warum haben Sie als Umweltminister angesichts der EU - Vorgaben nicht eine höhere

    Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds durchgesetzt?

 

2. Sind Sie sich bewusst, dass Sie damit in den ländlichen Regionen Arbeitsplätze

    vernichten?

 

3. Welche Bundesländer werden von der Nichterreichung der EU - Richtlinienvorgaben

    besonders betroffen sein?

 

4. Warum haben Sie im Rahmen des Finanzausgleichs nicht durchgesetzt, dass der

    Wasserwirtschaftsfonds von allen Gebietskörperschaften höher dotiert wird?

 

5. Halten Sie es nicht für wahrscheinlich, dass es zu Abschlags - /Strafzahlungen an die EU

    kommen wird?

 

6. Sind Sie sich bewusst, dass Österreich schwer von den EU - Beitrittsstaaten kurze

    Übergangsfristen sowie die strikte Einhaltung der Umweltbestimmungen der EU fordern

    kann, wenn wir selbst im eigenen Land die EU - Richtlinien für kommunale Abwässer

    nicht erfüllen?

 

7. Wollen sie eine völlige Privatisierung der österreichischen Wasserwirtschaft, wie von

     Price - Waterhouse vorgeschlagen, durchsetzen?