2283/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend zweisprachigen Qualifikation von Schulleitern im Kärntner

Minderheitenschulwesen

 

Bei der Bestellung von SchulleiterInnen an einigen Kärntner Minderheitenschulen

wurde in den letzten Monaten der Grundsatz der Bilingualität missachtet;

Schulleiterpositionen wurden mit nicht - zweisprachigen Personen besetzt; dadurch

wird die Wahrnehmung zahlreicher Pflichten mangels Sprachkenntnis des Schulleiters

deutlich erschwert. So ist mehr als fraglich, ob ein nicht - bilingualer Schulleiter u.a. in

der Lage ist, sich - wie im § 56 (3) Schulunterrichtsgesetz gefordert - regelmäßig vom

Stand des Unterrichts und den Leistungen der SchülerInnen zu überzeugen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie zur aktuellen Kärntner Entwicklung, Leitungsfunktionen an

    Minderheitenschulen mit nicht - bilingualen Personen zu besetzen ?

 

2. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zu setzen, um restriktiven Eingriffen durch

    das oberste Kärntner Schulorgan bei der Postenbesetzung in diesem Bereich

    entgegenzuwirken?

 

3. Wird künftig gewährleistet sein, dass bereits in der Ausschreibung von leitenden

    Funktionen in zweisprachigen Schulen die Zweisprachigkeit zwingendes

    Qualifikationserfordernis für die BewerberInnen darstellen wird ?

 

4. Wie können Ihrer Ansicht nach nicht - zweisprachige Schulleiter z.B. den im § 56

    (3) Schulunterrichtsgesetz vorgesehenen "Inspektionspflichten" nachkommen ?

 

5. Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen umzusetzen, um die Vorteile der

     Zweisprachigkeit breiteren Bevölkerungskreisen transparent zu machen ?