2283/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend zweisprachigen Qualifikation von Schulleitern im Kärntner
Minderheitenschulwesen
Bei der Bestellung von SchulleiterInnen an einigen Kärntner Minderheitenschulen
wurde in den letzten Monaten der Grundsatz der Bilingualität missachtet;
Schulleiterpositionen wurden mit nicht - zweisprachigen Personen besetzt; dadurch
wird die Wahrnehmung zahlreicher Pflichten mangels Sprachkenntnis des Schulleiters
deutlich erschwert. So ist mehr als fraglich, ob ein nicht - bilingualer Schulleiter u.a. in
der Lage ist, sich - wie im § 56 (3) Schulunterrichtsgesetz gefordert - regelmäßig vom
Stand des Unterrichts und den Leistungen der SchülerInnen zu überzeugen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie zur aktuellen Kärntner Entwicklung, Leitungsfunktionen an
Minderheitenschulen mit nicht - bilingualen Personen zu besetzen ?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zu setzen, um restriktiven Eingriffen durch
das oberste Kärntner Schulorgan bei der Postenbesetzung in diesem Bereich
entgegenzuwirken?
3. Wird künftig gewährleistet sein, dass bereits in der Ausschreibung von leitenden
Funktionen in zweisprachigen Schulen die Zweisprachigkeit zwingendes
Qualifikationserfordernis für die BewerberInnen darstellen wird ?
4. Wie können Ihrer Ansicht nach nicht - zweisprachige Schulleiter z.B. den im § 56
(3) Schulunterrichtsgesetz vorgesehenen "Inspektionspflichten" nachkommen ?
5. Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen umzusetzen, um die Vorteile der
Zweisprachigkeit breiteren Bevölkerungskreisen transparent zu machen ?