2285/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.04.2001
der Abgeordneten Inge Jäger und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Regelung beim Übergang vom Karenzgeldmodell zum Kindergeldmodell
Die Regierung hat in den letzten Wochen einen Großteil ihrer Regierungs - und Werbetätigkeit
dem Thema Einführung des Kinderbetreuungsgeldes gewidmet. Trotz der enormen
Werbekampagne und den finanziellen Aufwendungen, die dafür eingesetzt wurden, sind
einige Details in keinster Weise noch geregelt worden und die betroffenen Frauen stehen
heute mehr denn je vor einer Reihe von unlösbaren Problemen, die sich auch auf jene Frauen
beziehen, die sich bereits im Mutterschutz befinden.
Jene Punkte, die bereits klar ersichtlich sind, zeigen eine deutliche Verschlechterung für
Frauen, vor allem für alleinerziehende mit zwei Kindern, aber auch im Bereich der
Kinderbetreuungseinrichtungen. Das bisherige Modell ging davon aus, dass einer der
Elternteile eineinhalb Jahre beim Kind bleibt und dafür 5.700 Schilling bekommt.
Anschließend gab es die Möglichkeiten der Weiterbildungskarenz, damit vor allem Frauen
der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert werden soll. Seit 1. Jänner des heurigen Jahres
ist diese Möglichkeit der Bildungskarenz für Wiedereinsteigerinnen ersatzlos gestrichen. Das
bedeutet, dass Frauen, die sich der Kinderbetreuung gewidment haben, nun erschwerten
Wiedereinstiegsbedingungen ausgesetzt sind und keine zusätzlichen Bildungschancen
erhalten. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt
hinausgedrängt werden und über keinerlei eigenständiges Einkommen verfügen. Diese
Benachteiligung junger Elternteile, insbesondere junger Mütter, wird durch den Umstand
verstärkt, dass der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen von der derzeitigen
Bundesregierung extrem vernachlässigt wird.
Die bereits angesprochene extrem unbefriedigende Situation für Frauen, die sich bereits in
Mutterschutz befinden, wurde bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geregelt. So klafft eine
Unterstützungslücke für Kinder, die zwischen Anfang Juli 99 bis Ende Juni 2000 geboren
sind, auseinander. Für Eltern dieser Kinder ist nur die eineinhalbjährige Elternkarenz
vorgesehen. Es sind aber keinerlei weitere detaillierte Regelungen sichtbar, die Eltern von
Kindern, die in diesem Zeitraum geboren sind, eine zusätzliche Unterstützung gewähren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie wird das Problem der Unterstützungslücke von Eltern, die sich in Karenz befinden,
deren Kinder zwischen Juli 99 bis Ende Juni 2000 geboren wurden, geregelt werden?
2. Wann kann man mit einer Regelung rechnen?
3. Werden die betroffenen Frauen extra von Ihnen informiert werden bzw. inwieweit wird
eine gesonderte Informationskampagne von Ihnen initiiert werden?
4. Wie wird das Problem gelöst werden, dass für Sondernotstand Elternteile z.B. ihr Studium
aufgeben müssen, aber auch von ihrer Heimatgemeinde eine Bestätigung vorlegen
müssen, dass kein Platz für die Kinderbetreuung vorhanden sei? Dies vor allem deshalb,
weil Sie ja unterstellen, dass es keinen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen gebe.
5. Wie wird das Problem eines lückenlosen Übergangs von Karenz - zu
Kinderbetreuungsgeld bei der Betreuung Eineinhalbjähriger von Ihnen gelöst werden?