2285/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Inge Jäger und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Regelung beim Übergang vom Karenzgeldmodell zum Kindergeldmodell

 

Die Regierung hat in den letzten Wochen einen Großteil ihrer Regierungs -  und Werbetätigkeit

dem Thema Einführung des Kinderbetreuungsgeldes gewidmet. Trotz der enormen

Werbekampagne und den finanziellen Aufwendungen, die dafür eingesetzt wurden, sind

einige Details in keinster Weise noch geregelt worden und die betroffenen Frauen stehen

heute mehr denn je vor einer Reihe von unlösbaren Problemen, die sich auch auf jene Frauen

beziehen, die sich bereits im Mutterschutz befinden.

 

Jene Punkte, die bereits klar ersichtlich sind, zeigen eine deutliche Verschlechterung für

Frauen, vor allem für alleinerziehende mit zwei Kindern, aber auch im Bereich der

Kinderbetreuungseinrichtungen. Das bisherige Modell ging davon aus, dass einer der

Elternteile eineinhalb Jahre beim Kind bleibt und dafür 5.700 Schilling bekommt.

Anschließend gab es die Möglichkeiten der Weiterbildungskarenz, damit vor allem Frauen

der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert werden soll. Seit 1. Jänner des heurigen Jahres

ist diese Möglichkeit der Bildungskarenz für Wiedereinsteigerinnen ersatzlos gestrichen. Das

bedeutet, dass Frauen, die sich der Kinderbetreuung gewidment haben, nun erschwerten

Wiedereinstiegsbedingungen ausgesetzt sind und keine zusätzlichen Bildungschancen

erhalten. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt

hinausgedrängt werden und über keinerlei eigenständiges Einkommen verfügen. Diese

Benachteiligung junger Elternteile, insbesondere junger Mütter, wird durch den Umstand

verstärkt, dass der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen von der derzeitigen

Bundesregierung extrem vernachlässigt wird.

 

Die bereits angesprochene extrem unbefriedigende Situation für Frauen, die sich bereits in

Mutterschutz befinden, wurde bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geregelt. So klafft eine

Unterstützungslücke für Kinder, die zwischen Anfang Juli 99 bis Ende Juni 2000 geboren

sind, auseinander. Für Eltern dieser Kinder ist nur die eineinhalbjährige Elternkarenz

vorgesehen. Es sind aber keinerlei weitere detaillierte Regelungen sichtbar, die Eltern von

Kindern, die in diesem Zeitraum geboren sind, eine zusätzliche Unterstützung gewähren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

Anfrage:

 

1. Wie wird das Problem der Unterstützungslücke von Eltern, die sich in Karenz befinden,

     deren Kinder zwischen Juli 99 bis Ende Juni 2000 geboren wurden, geregelt werden?

2. Wann kann man mit einer Regelung rechnen?

3. Werden die betroffenen Frauen extra von Ihnen informiert werden bzw. inwieweit wird

     eine gesonderte Informationskampagne von Ihnen initiiert werden?

4. Wie wird das Problem gelöst werden, dass für Sondernotstand Elternteile z.B. ihr Studium

     aufgeben müssen, aber auch von ihrer Heimatgemeinde eine Bestätigung vorlegen 

     müssen, dass kein Platz für die Kinderbetreuung vorhanden sei? Dies vor allem deshalb,

     weil Sie ja unterstellen, dass es keinen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen gebe.

5. Wie wird das Problem eines lückenlosen Übergangs von Karenz -  zu

     Kinderbetreuungsgeld bei der Betreuung Eineinhalbjähriger von Ihnen gelöst werden?