2292/J XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform
Eines der großen Vorhaben dieser Bundesregierung ist die Umsetzung einer
Verwaltungsreform (sowie parallel dazu eine grundlegende Reform des Bundesstaates). Im
Zusammenhang mit dieser Verwaltungsreform sind verschiedenste Maßnahmen geplant bzw.
bereits in Durchführung. Eine dieser Maßnahmen ist eine umfassende Planstelleneinsparung
im öffentlichen Dienst, die bereits im Jahr 2000 begonnen wurde und in den nächsten Jahren
weitergeführt werden soll.
Weiters wurde vor wenigen Tagen von der sog. Aufgabenreformkommission ein Endbericht
vorgelegt, in dem etliche Maßnahmen zur Reduktion von Aufgaben des Staates bzw. auch
zum Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung vorgeschlagen werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich diverse Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
I. Planstelleneinsparungen:
1. Im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 im Parlament wurde behauptet, dass im
Jahr 2000 bereits 3.860 Planstellen im öffentlichen Dienst eingespart worden seien.
a. Stimmt diese Zahl?
Wenn nein: Wie hoch ist die Zahl der im Jahr 2000 eingesparten Planstellen?
b. Fanden diese Einsparungen nur im Bund oder auch in den Ländern statt?
Bitte geben Sie die genauen Zahlen für Bund und die einzelnen Länder an.
c. Bitte schildern Sie, wie es zu diesen Einsparungen kam, also zB. wieviele Planstellen
jeweils durch konkrete Ausgliederungen eingespart wurden, wieviele durch Nicht -
Nachbesetzung von Abgängen, etc.
d. Wieviele Männer und wieviele Frauen waren von diesen Einsparungen betroffen?
Bitte schlüsseln Sie die Geschlechterquoten auch für die jeweilige Art der
Planposteneinsparung auf.
2. Weiters wurde im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 festgestellt, dass eine
gesamte Planpostenreduktion von 11.000 Stellen sowie von weiteren 4.000 Stellen durch
Ausgliederungen angestrebt werde.
a. Bezieht sich diese Zahl nur auf den Bund oder auf Bund und Länder?
b. In welchem zeitlichen Rahmen werden diese Einsparung angestrebt?
c. Wie sollen diese Einsparungen jeweils erzielt werden (Nichtnachbesetzung von
Abgängen, befristete Aufnahmen, etc.)?
d. Bitte geben Sie schätzungsweise an, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen
Einsparungen betroffen sein werden.
II. Aufgabenreformkommission:
3. a. Wer traf die Auswahl bezüglich der Mitglieder der Aufgabenreformkommission?
b. Welche Kriterien waren für die Aufnahme in die Kommission relevant?
c. Wie hoch war der Frauenanteil in der Aufgabenreformkommission?
d. Gab es eine Entschädigung für die Mitglieder der Aufgabenreformkommission?
Wenn ja: in welcher Höhe?
4. Die Aufgabenreformkommission verweist in ihrem Bericht auf die sog. „gestufte
Verantwortung“ des Staates, wonach es Angelegenheiten gibt, in denen dem Staat nur
„Regulierungsverantwortung“ zukommt, d.h. wo nur staatliche Regelungen notwendig
sind, weiters gibt es Aufgaben mit „Gewährleistungsverantwortung“, wo der Staat über
die Regulierung hinaus die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben
gewährleisten muss sowie drittens Angelegenheiten, in denen den Staat
„Leistungsverantwortung“ trifft, wo also die staatliche Leistungserbringung erforderlich
ist.
a. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine
Regulierungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen Sie
die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar. Welche
politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für notwendig, um
dieser Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?
b. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine
Gewährleistungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen
Sie die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar.
Welche politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für
notwendig, um dieser Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?
c. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine Leistungsverantwortung
des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen Sie die in Ihrer Meinung nach
wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar. Welche politischen Maßnahmen
halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für notwendig, um dieser Verantwortung von
staatlicher Seite nachzukommen?
5. Die Aufgabenreformkommission hat in ihrem Endbericht 60 konkrete Empfehlungen zur
Aufgabenreform im Sinne eines Rückzugs des Staates aus der Verwaltung sowie einer
Abschaffung von
Doppelgleisigkeiten unterbreitet.
Nehmen Sie bitte zu diesen Empfehlungen im Einzelnen Stellung und legen Sie dar, ob
und wenn ja, in welcher Form Sie diese für umsetzungswürdig halten. Begründen Sie bitte
auch jeweils Ihre Haltung.
6. Haben Sie vor, auch andere als die von der Kommission exemplarisch herausgegriffenen 9
Themenbereiche in der gleichen Art und Weise auf eine Reduktion staatlicher Aufgaben
untersuchen zu lassen?
Wenn ja: Welche Themen, von wem und in welchem Zeitrahmen?
7. Obwohl die Aufgabenreformkommission an sich nicht zum Thema Bundesstaatsreform
gearbeitet hat, gibt sie hierzu trotzdem eine grundsätzliche Empfehlung ab, nämlich
insbesondere jene, „im Rahmen einer beschleunigt in Angriff zu nehmenden
Verfassungsreform zu einer weitegehenden Konzentration der Gesetzgebungsbefugnisse
auf der Bundesebene und zu einer weitgehenden Konzentration der
Verwaltungszuständigkeiten auf der Landesebene überzugehen“ (Seite 19 des Berichtes).
Inwieweit teilen Sie diese Ansicht der Kommission und welche Schritte wird die
Regierung hier in näherer Zukunft setzen, um dies umzusetzen?
8. Eine weitere Empfehlung der Kommission zur ist jene der Abschaffung administrativer
Instanzenzüge und - nach der Entscheidung einer erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde -
direkt einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung, wobei dieses Gericht
reformatorisch entscheiden soll. Begründet wird dies damit, dass eine gerichtliche
Überprüfungsmöglichkeit von Verwaltungsentscheidungen aufgrund der EMRK sowieso
geboten ist und es daher eine Verschwendung von Ressourcen ist, wenn mehrere
Verwaltungsbehörden ein und dasselbe entscheiden, ohne dem gerichtlichen Rechtsschutz
zu genügen.
Inwieweit teilen Sie diese Ansicht der Kommission und welche Schritte wird die
Regierung hier in näherer Zukunft setzen, um dies umzusetzen?
9. Die Kommission gibt drei unterschiedliche Gesichtspunkte einer Verwaltungsreform an,
die jeweils für einen Teil der Kommission zentral waren: 1. Umfassende Konsolidierung,
2. Abbau von Hemmnissen für private Initiativen, 3 „So wenig Staat wie möglich, so viel
Staat wie nötig“ - Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private nur unter Wahrung
der öffentlichen Zwecke und mit einer Rückholmöglichkeit, also ohne auf die
Übertragung folgenden Know - How - Verlust staatlicherseits.
a. Welcher der genannten Gesichtspunkte ist für Sie der zentralste bzw. bitte reihen
Sie die Gesichtspunkte nach der Priorität, die Sie ihnen zuordnen.
b. Welche Priorität werden diese Gesichtspunkte bei der Umsetzung der
Verwaltungsreform haben?
10. Die derzeitige Bundesregierung hat sich dem Prinzip des Gendermainstreaming
verpflichtet.
a. In welcher Weise wurde bei der Tätigkeit der Aufgabenreformkommission
Gendermainstreaming durchgeführt?
b. Werden bei der Verwaltungsreform vor einer etwaigen Umsetzung
geschlechtsspezifische Auswirkungen potenzieller Maßnahmen untersucht werden
(Gendermainstreaming)?
c. Haben Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts, wie dies von Minister Haupt in einer
Anfragebeantwortung angekündigt wurde, Schulungen in Sachen
Gendermainstreaming erhalten?
Wenn ja: Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben eine solche Schulung
gemacht? Ein wie hoher Prozentsatz der MitarbeiterInnen Ihres Ressorts ist dies?
Wenn nein: Weshalb nicht? Sind solche Schulungen vorgesehen? Wann sollen diese
stattfinden?
11. a. Seit wann existiert die Finanzausgleichs - Begleitkommission?
b. Wer sind die Mitglieder der Finanzausgleichs - Begleitkommission und wer entschied
über diese Zusammensetzung?
c. Wie lautet die Aufgabenstellung der Finanzausgleichs - Begleitkommission?
d. Bis wann sollen Ergebnisse dieser Kommission vorliegen?