2297/J XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Heinzl, Wimmer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Luftreinhaltepolitik
Der zuletzt im Umweltausschuss behandelte Bericht betreffend das Immissionsschutzgesetz -
Luft (III 79.d.B.) hat gezeigt, dass es trotz erheblicher Erfolge bei der Bekämpfung der
Luftverschmutzung weiterhin auch lokale und strukturelle Probleme gibt. So traten in den
Ballungsräumen Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien immer wieder Überschreitungen
des zulässigen Immissionsgrenzwertes bei Stickoxiden und Staub auf Der Zielwert für Ozon
wurde 1999 an allen 110 Messstellen überschritten; dabei liegen die größten
Überschreitungen in Reinluftgebieten (Mittel - und Hochgebirgslagen).
Gemäß dem Immissionsschutzgesetz müsste nun der jeweiligen Landeshauptmann zur
Erreichung der Ziele die Sanierungsgebiete mit verbindlichen Maßnahmenkatalogen
festlegen. Dies ist bis heute nicht geschehen, wäre aber insbesondere hinsichtlich der
Verschmutzungsspitzen von lokalen Industrien durchaus notwendig. Dies umso mehr, da die
für die Überschreitung der Grenzwerte verantwortlichen Emittenten bei den klassischen
Luftschadstoffen identifiziert werden konnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Was werden Sie unternehmen, dass von Seiten der Landeshauptleute die notwendigen
Maßnahmenkataloge zur Festlegung von Sanierungsgebieten sowie Maßnahmen zur
Reduktion der Emissionen ausgearbeitet werden?
2. Welche verbindlichen Fristen sollen in
derartigen Maßnahmenplänen enthalten sein?
3. In welchen Regionen halten Sie derzeit die Maßnahmenkataloge für besonders dringlich?
4. Sind Sie bereit, den Landeshauptmännern auch Weisungen zu erteilen, wenn es nicht bis
Jahresende zur Ausarbeitung entsprechender Maßnahmenkataloge kommt?