2297/J XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heinzl, Wimmer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Luftreinhaltepolitik

 

Der zuletzt im Umweltausschuss behandelte Bericht betreffend das Immissionsschutzgesetz -

Luft (III 79.d.B.) hat gezeigt, dass es trotz erheblicher Erfolge bei der Bekämpfung der

Luftverschmutzung weiterhin auch lokale und strukturelle Probleme gibt. So traten in den

Ballungsräumen Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien immer wieder Überschreitungen

des zulässigen Immissionsgrenzwertes bei Stickoxiden und Staub auf Der Zielwert für Ozon

wurde 1999 an allen 110 Messstellen überschritten; dabei liegen die größten

Überschreitungen in Reinluftgebieten (Mittel - und Hochgebirgslagen).

 

Gemäß dem Immissionsschutzgesetz müsste nun der jeweiligen Landeshauptmann zur

Erreichung der Ziele die Sanierungsgebiete mit verbindlichen Maßnahmenkatalogen

festlegen. Dies ist bis heute nicht geschehen, wäre aber insbesondere hinsichtlich der

Verschmutzungsspitzen von lokalen Industrien durchaus notwendig. Dies umso mehr, da die

für die Überschreitung der Grenzwerte verantwortlichen Emittenten bei den klassischen

Luftschadstoffen identifiziert werden konnten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Was werden Sie unternehmen, dass von Seiten der Landeshauptleute die notwendigen

    Maßnahmenkataloge zur Festlegung von Sanierungsgebieten sowie Maßnahmen zur

    Reduktion der Emissionen ausgearbeitet werden?

 

2. Welche verbindlichen Fristen sollen in derartigen Maßnahmenplänen enthalten sein?

3. In welchen Regionen halten Sie derzeit die Maßnahmenkataloge für besonders dringlich?

 

4. Sind Sie bereit, den Landeshauptmännern auch Weisungen zu erteilen, wenn es nicht bis

    Jahresende zur Ausarbeitung entsprechender Maßnahmenkataloge kommt?