2299/J XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
ANFRAGE
Der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Arnold Grabner und Genossinnen und
Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend den Vollzugsstandort (im Rahmen der Bundessozialämter) für das
Insolvenzentgeltsicherungsgesetz Wiener Neustadt.
Mit örtlicher Zuständigkeit für den Landesgerichtssprengel Wr. Neustadt wurde
bislang eine der "insolvenzanfälligen" Regionen (z.B.: Industriebereich Wien - Süd)
durch den Wr. Neustädter Standort abgedeckt. Trotz großer Antragsvolumen gelang
es durch die Vorteile des Standortes Wr. Neustadt einen effizienten Vollzug im
Interesse aller Betroffenen zu gewährleisten.
Dafür verantwortlich zeichneten neben dem hohen Einsatz der Beschäftigten vor
allem die Standortvorteile des Standortes Wr. Neustadt. Hier sind zunächst die
wichtigen Synergieeffekte anzuführen, die sich aus der Eingebundenheit in ein
Sozialzentrum ergeben: Das arbeitsrechtliche Know - How sowie die Infrastruktur von
ÖGB und AK. Diese ersparen oftmals zeitraubenden Schriftverkehr, langwierige
Ermittlungen und vermeidbare Missverständnisse. Fachexperten beider
Organisationen arbeiten gleichsam Tür an Tür. Gemeinsame Vorgangsweisen
können so rasch koordiniert, Verbesserungsaufträge vermieden und Probleme
beseitigt werden. All diese Vorteile führen eingebunden in besagtes Sozialzentrum
zu gesteigerter Arbeitsqualität und kürzeren Bearbeitungszeiten - Vorteile, die den
Kunden zu gute kommen.
Laut Gesetzesentwurt wird die Zusammenlegung der Standorte Wr. Neustadt und
Eisenstadt - jedoch in Eisenstadt - geplant. Für einen Großteil der Kunden wäre
dann ein anderes Bundesland zuständig. Eine Tatsache, die für die durch AK und
ÖGB vertretenen Kunden genauso eine Unmenge Nachteile brächte wie für die 40%
der nicht durch diese Institutionen vertretenen Kunden. Steigender
Verwaltungsaufwand und sinkende Effizienz wären die Folgen für die Kunden. Da
dies in Bezug auf „Bürgernähe" und "Bearbeitungseffizienz" sachlich nicht
argumentierbar ist, stellen sich folgende Fragen:
Anfrage:
1) Stimmt es, dass der Vollzugsstandort (im Rahmen der Bundessozialämter) für
das Insolvenzentgeltsicherungsgesetz Wiener Neustadt mit Eisenstadt, in
Eisenstadt, zusammengelegt werden soll?
2) Wenn ja, mit welchen Begründungen und Vorteilen?
3) Welche Vergleichsdaten der Insolvenzzahlen gibt es für den
Landesgerichtssprengel
Wiener Neustadt und Burgenland?
4) Ergeben sich aus diesen Zahlen Standonvorteile für Eisenstadt?
5) Wenn ja, welche?
6) Wenn nein, warum wird die Zusammenlegung geplant?
7) Gehen durch die Zusammenlegung Arbeitsplätze verloren?
8) Wenn ja, wie viele?
9) Wenn nein, werden alle Arbeitsplätze nach Eisenstadt verlegt?
10) Werden die Mitarbeiter informiert werden und wird auf ihre Lebens - und
Arbeitsverhältnisse Rücksicht genommen werden?
11) Wenn ja, in welcher Form?