2299/J XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Arnold Grabner und Genossinnen und

Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

 

betreffend den Vollzugsstandort (im Rahmen der Bundessozialämter) für das

Insolvenzentgeltsicherungsgesetz Wiener Neustadt.

 

Mit örtlicher Zuständigkeit für den Landesgerichtssprengel Wr. Neustadt wurde

bislang eine der "insolvenzanfälligen" Regionen (z.B.: Industriebereich Wien - Süd)

durch den Wr. Neustädter Standort abgedeckt. Trotz großer Antragsvolumen gelang

es durch die Vorteile des Standortes Wr. Neustadt einen effizienten Vollzug im

Interesse aller Betroffenen zu gewährleisten.

Dafür verantwortlich zeichneten neben dem hohen Einsatz der Beschäftigten vor

allem die Standortvorteile des Standortes Wr. Neustadt. Hier sind zunächst die

wichtigen Synergieeffekte anzuführen, die sich aus der Eingebundenheit in ein

Sozialzentrum ergeben: Das arbeitsrechtliche Know - How sowie die Infrastruktur von

ÖGB und AK. Diese ersparen oftmals zeitraubenden Schriftverkehr, langwierige

Ermittlungen und vermeidbare Missverständnisse. Fachexperten beider

Organisationen arbeiten gleichsam Tür an Tür. Gemeinsame Vorgangsweisen

können so rasch koordiniert, Verbesserungsaufträge vermieden und Probleme

beseitigt werden. All diese Vorteile führen eingebunden in besagtes Sozialzentrum

zu gesteigerter Arbeitsqualität und kürzeren Bearbeitungszeiten - Vorteile, die den

Kunden zu gute kommen.

 

Laut Gesetzesentwurt wird die Zusammenlegung der Standorte Wr. Neustadt und

Eisenstadt - jedoch in Eisenstadt - geplant. Für einen Großteil der Kunden wäre

dann ein anderes Bundesland zuständig. Eine Tatsache, die für die durch AK und

ÖGB vertretenen Kunden genauso eine Unmenge Nachteile brächte wie für die 40%

der nicht durch diese Institutionen vertretenen Kunden. Steigender

Verwaltungsaufwand und sinkende Effizienz wären die Folgen für die Kunden. Da

dies in Bezug auf „Bürgernähe" und "Bearbeitungseffizienz" sachlich nicht

argumentierbar ist, stellen sich folgende Fragen:

 

Anfrage:

 

1) Stimmt es, dass der Vollzugsstandort (im Rahmen der Bundessozialämter) für

    das Insolvenzentgeltsicherungsgesetz Wiener Neustadt mit Eisenstadt, in

    Eisenstadt, zusammengelegt werden soll?

 

2) Wenn ja, mit welchen Begründungen und Vorteilen?

 

3) Welche Vergleichsdaten der Insolvenzzahlen gibt es für den

    Landesgerichtssprengel Wiener Neustadt und Burgenland?

4) Ergeben sich aus diesen Zahlen Standonvorteile für Eisenstadt?

 

5) Wenn ja, welche?

 

6) Wenn nein, warum wird die Zusammenlegung geplant?

 

7) Gehen durch die Zusammenlegung Arbeitsplätze verloren?

 

8) Wenn ja, wie viele?

 

9) Wenn nein, werden alle Arbeitsplätze nach Eisenstadt verlegt?

 

10) Werden die Mitarbeiter informiert werden und wird auf ihre Lebens - und

      Arbeitsverhältnisse Rücksicht genommen werden?

 

11) Wenn ja, in welcher Form?