232/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend Stellungnahme der Europäischen Kommission zum österreichischen

Programm für die ländliche Entwicklung

 

Im September 1999 wurde das österreichische Programm für die ländliche Entwicklung für

die Periode 2000 - 2006 in Brüssel eingereicht. Nach einer ersten Überprüfung hat die

Kommission wesentliche Mängel festgestellt;

 

-   Mängel und Lücken in Planung und Durchführung von Monitoring, Kontrolle

     Sanktionen und Evaluierung

-   die Ex - Ante - Evaluierung ist begrenzt auf eine bestimmte Kategorie von Maßnahmen

     und deckt nicht eine Bewertung der Gesamtstrategie

-   es fehlen die Ergebnisse über Konsultationen mit den damit verbundenen

     zuständigen Behörden und Verantwortlichen

-   Insbesondere gibt es unzureichende Informationen über Ergebnisse von Beratungen

     mit den Umweltbehörden und - organisationen. Im Hinblick auf das Gesamtkonzept mit

     dem Ziel einer nachhaltigen und ökologisch orientierten ländlichen Entwicklung

     werden diese Konsultationen als wesentliche Elemente des Programmes für die

     ländliche Entwicklung erachtet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.  Welche konkreten Schritte sind zur Überarbeitung des Programmes geplant, um die

     von der Kommission vom 11.11.99 /VI/ 048445 angeführten Ergänzungs - und

     Änderungsvorschläge umzusetzen?

 

2. Welche konkreten Stellen und Organisationen waren bisher bei der Entwicklung des

     Programmes formell miteingebunden? Welche Umwelt - , Naturschutzbehörden und

     NGOs waren bisher bei welchen Programmteilen formal miteingebunden?

 

3. Was werden Sie unternehmen, um die angeführten Mängel der Kommission im Bereich

    Planung, Monitoring, Kontrolle, Sanktionen und Evaluierung zu beheben?

 

4. Werden Sie das gesamte Programm durch eine unabhängige ExpertInnen - Gruppe

    evaluieren, um die Zielgenauigkeit des Gesamtprogrammes zu prüfen und Lösungen

    für dargestellte Programm - Mängel aufzeigen zu lassen? Gibt es eine solche

    unabhängige ExpertInnengruppe schon und wenn ja, welche?

5. Wann und in welcher Form werden Sie Vertreterinnen des Natur - und Umweltschutzes

    (Behörden und NGOs), der Wasserwirtschaft, der Raumplanung, des

    Regionalmanagements einbinden? Wird dies im Rahmen des ÖPUL - Beirates oder

    eines erweiterten ÖPUL - Beirates erfolgen? Wenn nein, in welcher Form werden diese

    Stellen formell konsultiert?

 

6. Inwiefern werden Sie das Programm für den ländlichen Raum der Öffentlichkeit

    zugänglich und bekannt machen und auch eine ausreichende Information des

    Parlaments sicherstellen? Wird das Parlament noch vor Wiedereinreichung in Brüssel

    darüber informiert werden? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

 

7. Beim Programm für den ländlichen Raum geht es um ein Finanzierungsvolumen von

    105 Mrd. öS insgesamt bzw. 15 Mrd. öS jährlich. Die nationale Finanzierung des

    eingereichten Programmes ist derzeit nicht gesichert, da der EU - Kofinanzierungs -

    anteil gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. September 1999 nur

    423 Mio. EUR bzw. 5,8 Mrd. öS beträgt. Das würde derzeit eine Erhöhung des

    österreichischen Finanzierungsbedarfs um 1,5 Mrd. öS (Bund und Länder) bedeuten.

    Wie beurteilen Sie diesen erhöhten Finanzierungsbedarf angesichts des Sparkurses

    der dzt. österreichischen Bundesregierung?

 

8. Bei der neuen Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf

    Grünlandflächen“ ist der Einsatz von 50 kg mineralischer Rein - Stickstoffmenge und

    zusammen mit dem Wirtschaftsdünger bis zu 180 kg Rein - N / Hektar und Jahr erlaubt.

    Wie argumentieren Sie den ökologischen Nutzen dieser Maßnahme hinsichtlich Artikel

    23 (2) der EG - VO 1257/1999, der wie folgt lautet: „Die Verpflichtungen bezüglich der

    Agrarumweltmaßnahmen gehen über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen

    Praxis im übllchen Sinne hinaus.“?

 

9. In fast allen Grünlandförderungsvarianten wird relativ intensiveren Betrieben (> 0,5

    RGVE) eine höhere Förderung je Hektar zugeteilt, als den extensiveren (< 0,5 RGVE).

    Wie argumentieren sie dies angesichts der Intentionen der EG - VO 1257/1999 wo es in

    Kapitel VI, Artikel 22 heißt: „Ziel der Beihilfen ist es, (..) - eine umweltfreundliche

    Extensivierung der Landwirtschaft und eine Weidewirtschaft geringer Intensität zu

    fördern“?

 

10. Wie erklären Sie, daß einer geringfügigen Erhöhung der Grünlandförderung um öS

      450,- je Hektar für Bio - Betriebe mit mehr als 0,5 RGVE eine Prämienkürzung für

      extensivere Bio - Grünlandbetriebe um öS 800,- je Hektar gegenübersteht?

 

11. Wie rechtfertigen Sie die Anhebung der Düngergabewerte bei der Maßnahme

      „Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“ um 10 kg Rein - N/Hektar

      bei Weizen, Roggen und Hafer und bei Gerste um 30 kg Rein - N/Hektar gegenüber den

      alten ÖPUL - Programmen?

 

12. Wie rechtfertigen Sie, daß Sie sich einerseits für den Biologischen Landbau

      deklarieren, jedoch in Ihrem Programm (außer bei ÖPUL und AIK) den Biologischen

      Landbau in keinem Punkt bevorzugt fördern?

 

13. Inwiefern stellen Sie eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus im

      Finanzierungsansatz der Agrarumweltmaßnahmen sicher?

 

14. Inwiefern stellen Sie eine ausreichende Dotierung des Biologischen Landhaus im

      Finanzierungsansatz des Gesamtprogrammes außerhalb des ÖPUL sicher?