232/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Stellungnahme der Europäischen Kommission zum österreichischen
Programm für die ländliche Entwicklung
Im September 1999 wurde das österreichische Programm für die ländliche Entwicklung für
die Periode 2000 - 2006 in Brüssel eingereicht. Nach einer ersten Überprüfung hat die
Kommission wesentliche Mängel festgestellt;
- Mängel und Lücken in Planung und Durchführung von Monitoring, Kontrolle
Sanktionen und Evaluierung
- die Ex - Ante - Evaluierung ist begrenzt auf eine bestimmte Kategorie von Maßnahmen
und deckt nicht eine Bewertung der Gesamtstrategie
- es fehlen die Ergebnisse über Konsultationen mit den damit verbundenen
zuständigen Behörden und Verantwortlichen
- Insbesondere gibt es unzureichende Informationen über Ergebnisse von Beratungen
mit den Umweltbehörden und - organisationen. Im Hinblick auf das Gesamtkonzept mit
dem Ziel einer nachhaltigen und ökologisch orientierten ländlichen Entwicklung
werden diese Konsultationen als wesentliche Elemente des Programmes für die
ländliche Entwicklung erachtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche konkreten Schritte sind zur Überarbeitung des Programmes geplant, um die
von der Kommission vom 11.11.99 /VI/ 048445 angeführten Ergänzungs - und
Änderungsvorschläge umzusetzen?
2. Welche konkreten Stellen und Organisationen waren bisher bei der Entwicklung des
Programmes formell miteingebunden? Welche Umwelt - , Naturschutzbehörden und
NGOs waren bisher bei welchen Programmteilen formal miteingebunden?
3. Was werden Sie unternehmen, um die angeführten Mängel der Kommission im Bereich
Planung, Monitoring, Kontrolle, Sanktionen und Evaluierung zu beheben?
4. Werden Sie das gesamte Programm durch eine unabhängige ExpertInnen - Gruppe
evaluieren, um die Zielgenauigkeit des Gesamtprogrammes zu prüfen und Lösungen
für dargestellte Programm - Mängel aufzeigen zu lassen? Gibt es eine solche
unabhängige
ExpertInnengruppe schon und wenn ja, welche?
5. Wann und in welcher Form werden Sie Vertreterinnen des Natur - und Umweltschutzes
(Behörden und NGOs), der Wasserwirtschaft, der Raumplanung, des
Regionalmanagements einbinden? Wird dies im Rahmen des ÖPUL - Beirates oder
eines erweiterten ÖPUL - Beirates erfolgen? Wenn nein, in welcher Form werden diese
Stellen formell konsultiert?
6. Inwiefern werden Sie das Programm für den ländlichen Raum der Öffentlichkeit
zugänglich und bekannt machen und auch eine ausreichende Information des
Parlaments sicherstellen? Wird das Parlament noch vor Wiedereinreichung in Brüssel
darüber informiert werden? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
7. Beim Programm für den ländlichen Raum geht es um ein Finanzierungsvolumen von
105 Mrd. öS insgesamt bzw. 15 Mrd. öS jährlich. Die nationale Finanzierung des
eingereichten Programmes ist derzeit nicht gesichert, da der EU - Kofinanzierungs -
anteil gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. September 1999 nur
423 Mio. EUR bzw. 5,8 Mrd. öS beträgt. Das würde derzeit eine Erhöhung des
österreichischen Finanzierungsbedarfs um 1,5 Mrd. öS (Bund und Länder) bedeuten.
Wie beurteilen Sie diesen erhöhten Finanzierungsbedarf angesichts des Sparkurses
der dzt. österreichischen Bundesregierung?
8. Bei der neuen Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf
Grünlandflächen“ ist der Einsatz von 50 kg mineralischer Rein - Stickstoffmenge und
zusammen mit dem Wirtschaftsdünger bis zu 180 kg Rein - N / Hektar und Jahr erlaubt.
Wie argumentieren Sie den ökologischen Nutzen dieser Maßnahme hinsichtlich Artikel
23 (2) der EG - VO 1257/1999, der wie folgt lautet: „Die Verpflichtungen bezüglich der
Agrarumweltmaßnahmen gehen über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen
Praxis im übllchen Sinne hinaus.“?
9. In fast allen Grünlandförderungsvarianten wird relativ intensiveren Betrieben (> 0,5
RGVE) eine höhere Förderung je Hektar zugeteilt, als den extensiveren (< 0,5 RGVE).
Wie argumentieren sie dies angesichts der Intentionen der EG - VO 1257/1999 wo es in
Kapitel VI, Artikel 22 heißt: „Ziel der Beihilfen ist es, (..) - eine umweltfreundliche
Extensivierung der Landwirtschaft und eine Weidewirtschaft geringer Intensität zu
fördern“?
10. Wie erklären Sie, daß einer geringfügigen Erhöhung der Grünlandförderung um öS
450,- je Hektar für Bio - Betriebe mit mehr als 0,5 RGVE eine Prämienkürzung für
extensivere Bio - Grünlandbetriebe um öS 800,- je Hektar gegenübersteht?
11. Wie rechtfertigen Sie die Anhebung der Düngergabewerte bei der Maßnahme
„Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen“ um 10 kg Rein - N/Hektar
bei Weizen, Roggen und Hafer und bei Gerste um 30 kg Rein - N/Hektar gegenüber den
alten ÖPUL - Programmen?
12. Wie rechtfertigen Sie, daß Sie sich einerseits für den Biologischen Landbau
deklarieren, jedoch in Ihrem Programm (außer bei ÖPUL und AIK) den Biologischen
Landbau in keinem Punkt bevorzugt fördern?
13. Inwiefern stellen Sie eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus im
Finanzierungsansatz der Agrarumweltmaßnahmen sicher?
14. Inwiefern stellen Sie eine ausreichende Dotierung des Biologischen Landhaus im
Finanzierungsansatz des Gesamtprogrammes außerhalb des ÖPUL sicher?