2330/J XXI.GP
Eingelangt am:04.04.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend mangelnde Umsetzung von Natura 2000 in Österreich
Die Umsetzung der beiden EU - Naturschutzrichtlinien - namentlich die Fauna - Flora -
Habitatrichtlinie (FFH - RL)und die Vogelschutzrichtlinie (VS - RL) - und der damit
verbundene Aufbau des gesamteuropäischen Netzwerkes Natura 2000 verläuft in
Österreich mangelhaft. Einerseits wurden bislang zuwenig Gebiete sowohl nach der
FFH - , als auch nach VS - RL ausgewiesen, auf der anderen Seite hat die Praxis
österreichischer Behörden bei der Anwendung der Richtlinien im Rahmen der
Verwirklichung verschiedener Programme und Projekte zu Beschwerdeverfahren und
in weiterer Folge zu Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission
gegen Österreich geführt. Vor allem bei der Umsetzung der beiden EU - Richtlinien in
die Österreichischen Gesetze wurden zahlreiche Mängel festgestellt. In Österreich
sind die einzelnen Bundesländer für den Naturschutz zuständig, im Falle einer
Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof, wie sie im Falle des
Vertragverletzungverfahrens 1999/4459 (Golfplatz Weißenbach im Ennstal) und der
„Horizontalen Rechtsbeschwerden“ (Vertragsverletzungsverfahren 1999/2173 und
1999/2174 - Nichtumsetzung der beiden Richtlinien in die österreichischen Gesetze)
erwartet werden können, ist jedoch der Bund die aus EU - Sicht zuständige und
verantwortliche Ansprechebene.
Das Netz Natura 2000 soll ein Netzwerk an Schutzgebieten in ganz Europa bilden, in
dem Maßnahmen für die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des „günstigen
Erhaltungszustandes“ gesetzt werden müssen. Die Natura 2000 - Gebiete, die von
den Mitgliedsstaaten nach der FFH - RL nominiert wurden, werden dabei einem
Evaluierungsprozess unterzogen, der auf den sogenannten Biogeografischen
Seminaren stattfindet. Österreich hat Anteil an der alpinen und der kontinentalen
Biogeografischen Region. Im Jahre 2001 werden weitere Biogeografische Seminare
abgehalten. Für die Alpine Region wird vom 5. - 6. Juli 2001 das abschließende
Seminar in Bozen stattfinden. Die FFH - Richtlinie sieht vor, dass für den Fall, dass ein
Mitgliedsstaat bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend Natura 2000 - Gebiete
nominiert hat, die Europäische Kommission eine vollständige Vorschlagsliste
erstellen kann, die dann mit dem Mitgliedsstaat bilateral ausverhandelt wird
(sogenanntes Konzertierungsverfahren).
Das Österreichische Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raumes“ 2000 -
2006 wurde im Juli 2000 genehmigt. Für das Programmplanungsdokument wurde ein
„indikativer Gesamtfinanzierungsplan“ erstellt, die jedoch keine Aufschlüsse über die
nationale Finanzmittelverteilung, insbesondere über die Aufteilung Bund - Länder bzw.
zwischen den Bundesländern bzw. eine Aufschlüsselung der vorgesehenen
Finanzmittel pro Maßnahme (und nicht nur
pro Maßnahmengruppe) ausweist.
Die Verordnung 1257/99 sieht eine finanzielle Beteiligung der Europäischen
Gemeinschaft an den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor. Zur
Nutzung der EU - Kofinanzierung wurden Quoten für die Mitgliedsstaaten verhandelt.
Österreich hat mit 9,7 % der Gesamtmittel einen überproportional hohen Anteil am
Gesamtbudget erzielt.
Nach Maßgabe der Europäischen Kommission sollen die Mittel zur Entwicklung des
ländlichen Raumes auch zur Umsetzung des Schutzgebietsystems Natura 2000
genutzt werden.
Eine Reihe von Fördermaßnahmen sind als Projekte formuliert, d.h. sie bedürfen
einer Bewilligung, um förderfähig zu sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Stelle wird im Falle einer Anklage Österreichs vor dem EuGH die
Vertretung Österreichs übernehmen? Welche Rolle wird hierbei das BMLFUW
übernehmen?
2. Wer wird im Natura 2000 - Konzertierungsverfahren Österreich vertreten. Welche
Rolle wird das BMLFUW in diesem Verfahren bzw. bei der Vorbereitung
desselben einnehmen?
3. Welche Flächen im Besitz der Republik Österreich (Bundesforste, Öffentliches
Wassergut, Bundesheer etc.) sind in dem Schutzgebietssystem Natura 2000
erfasst und in der österreichischen Nationalen Liste nach Brüssel gemeldet
worden? Bitte listen Sie die einzelnen nach Brüssel gemeldeten Flächen Flächen
auf.
4. Wurden für diese Flächen bereits Managementplänen zur Erhaltung und
Verbesserung des günstigen Erhaltungszustandes für Arten und Lebensräume
der beiden EU - Naturschutzrichtlinien erarbeitet? Wenn nein, bis wann soll dies
geschehen?
5. Welche Finanzmittel sind für welche Fördermaßnahmen des österreichischen
Programmes zur Entwicklung des ländlichen Raumes von 2000 bis 2006
vorgesehen? Bitte um Angabe detaillierter Daten nach Fördermaßnahme,
Gesamtfinanzierung, EU - Kofinanzierung pro Jahr, Bundesanteil pro Jahr, sowie
aufgeschlüsselt nach Bundesländern und den Bereichen Land - und
Forstwirtschaft,
Naturschutz und Sonstiges.
6. Wie (mit welchen Argumenten) wurden diese Mittel in Brüssel verhandelt? War
Naturschutz, insbesondere Natura 2000 ein Argument um die überproportional
hohen Mittel aus Brüssel zu bekommen?
7. Wie viele Finanzmittel sind im „Österreichischen Programm zur Entwicklung des
ländlichen Raumes“ für Natura 2000 in welchen Fördermaßnahmen vorgesehen/
nutzbar?
8. Welche Mittel wurden insbesondere zur Umsetzung des Art 16 vorgesehen?
Welche Budgetaufteilung ist hierfür vorgesehen (Bundes/ Länderanteil)?
9. Wer sind die bewilligenden Stellen, welche Stellen haben ihre Zustimmung zu
geben und welche Stellen tragen die Kofinanzierung? (für die jeweiligen
Fördermaßnahmen)
10. Für welche Maßnahmen ist eine Bewilligung der für Naturschutz zuständigen
Behörde notwendig?
11. Welche Regelung ist zur Umsetzung des Art 16 vorgesehen?