2345/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.04.2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Binder und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend unterschiedliche Praktiken in Österreich bei Fehl -  und Totgeburten

 

 

Für Eltern, die ihr Kind durch eine Fehl -  oder Totgeburt verloren haben, sind für die schwere

Trauerarbeit vor allem zwei Faktoren besonders wichtig; sowohl die Möglichkeit, sich würde -

und liebevoll von ihrem Kind verabschieden zu können, als auch, den genauen Ort des Grabes

zu wissen und besuchen zu können.

Da jedes Bundesland ein eigenes Landesgesetz für Leichen -  und Bestattungswesen hat,

unterscheidet sich aber die Vorgangsweise nach Fehl -  und Totgeburten in Österreich

beträchtlich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen folgende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Seit 1.2.2001 werden in Wien, in den Städtischen Spitälern und dem Hanuschspital, die

    Fehlgeburten eingeäschert und in einem Sammelgrab am Wiener Zentralfriedhof

    beigesetzt. Die Totgeburten werden auf derselben Abteilung des Zentralfriedhofes in

    einzelnen Gräbern bestattet.

 

a) Wie sieht die Vorgangsweise nach einer Fehl -  bzw. Totgeburt in den Privatspitälern in

    Wien aus?

    (Auflistung nach Spitälern)

 

b) In welchen Wiener Spitälern hat sich nach der Gesetzesänderung die Praxis schon

     durchgesetzt, Fehlgeburten vom Operationsabfall zu trennen, damit eine Beisetzung in

     diesem Sammelgrab möglich ist?

 

2. In den übrigen Bundesländern praktizieren die jeweiligen Gemeinden, als Erhalter der

    Friedhöfe, einen unterschiedlichen Umgang mit Kindern, die tot auf die Welt kommen.

    Betroffen sind in diesem Fall die Gemeinden, wo sich ein Spital mit Geburtenstation

    befindet.

 

a) In welchen Gemeinden werden die Kinder eingeäschert?

    In welchen Gemeinden ist die Erdbestattung die Regel?

 

b) In welchen Gemeinden werden sie getrennt bestattet?

     In welchen Gemeinden werden sie nicht gestattet, sondern gemeinsam mit

     Operationsabfall entsorgt?

c) Wo kommen die oben angeführten Kinder hin, die gemeinsam mit Operationsabfall

     entsorgt werden?

      (Auflistung nach Gemeinden, bzw. Spitälern)

 

d) In welchen Gemeinden gibt es an den Friedhöfen besondere Abteilungen mit markierten 

     Gräbern für nicht lebendgeborene Kinder?

 

e) In welchen Gemeinden ist auf dem Friedhof der Ort der Bestattung von Fehl -  bzw.

     Totgeburten gekennzeichnet?

 

f) In welchen Gemeinden ist eine Gedenkstätte für nicht lebendgeborene Kinder zu finden?

 

g) Wie unterscheiden sich die oben genannte Vorgangsweisen in den verschiedenen

     Gemeinden bei Fehlgeburten (unter 500 Gramm), Totgeburten (über 500 Gramm) und

      lebendgeborenen, aber nicht lebensfähigen Kindern?

      (Aufgelistet nach Gemeinden bzw. Spitälern)

 

3. In welchen Spitälern in Österreich werden die Eltern bei einer Fehl- bzw. Totgeburt darin

     aktiv unterstützt, dass sie ihr Kind sehen und sich von ihm verabschieden?

     (z.B durch Fußabdruck, Fotos, Möglichkeit das Kind zu baden und anzuziehen)

 

4. In welchen Spitälern in Österreich werden die Eltern bei einer Fehl -  bzw. Totgeburt, von

    den Ärzten aus und ohne Anfrage seitens der Eltern, darüber informiert, was mit ihrem

    Kind nach der Geburt geschieht, wo es hinkommt und welche sonstige

    Bestattungsmöglichkeiten vorhanden sind?

 

5. Besteht bei einer Fehl -  bzw. Totgeburt eine Informationspflicht gegenüber den Eltern,

     wann und wo ihr Kind bestattet wird?

 

6. Wenn ja - wie ist diese Informationspflicht geregelt?

 

7. Wie interpretieren Sie den Wunsch vieler Eltern, den genauen Bestattungsort ihres Kindes

     zu wissen und besuchen zu können?