2345/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend unterschiedliche Praktiken in Österreich bei Fehl - und Totgeburten
Für Eltern, die ihr Kind durch eine Fehl - oder Totgeburt verloren haben, sind für die schwere
Trauerarbeit vor allem zwei Faktoren besonders wichtig; sowohl die Möglichkeit, sich würde -
und liebevoll von ihrem Kind verabschieden zu können, als auch, den genauen Ort des Grabes
zu wissen und besuchen zu können.
Da jedes Bundesland ein eigenes Landesgesetz für Leichen - und Bestattungswesen hat,
unterscheidet sich aber die Vorgangsweise nach Fehl - und Totgeburten in Österreich
beträchtlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende
Anfrage:
1. Seit 1.2.2001 werden in Wien, in den Städtischen Spitälern und dem Hanuschspital, die
Fehlgeburten eingeäschert und in einem Sammelgrab am Wiener Zentralfriedhof
beigesetzt. Die Totgeburten werden auf derselben Abteilung des Zentralfriedhofes in
einzelnen Gräbern bestattet.
a) Wie sieht die Vorgangsweise nach einer Fehl - bzw. Totgeburt in den Privatspitälern in
Wien aus?
(Auflistung nach Spitälern)
b) In welchen Wiener Spitälern hat sich nach der Gesetzesänderung die Praxis schon
durchgesetzt, Fehlgeburten vom Operationsabfall zu trennen, damit eine Beisetzung in
diesem Sammelgrab möglich ist?
2. In den übrigen Bundesländern praktizieren die jeweiligen Gemeinden, als Erhalter der
Friedhöfe, einen unterschiedlichen Umgang mit Kindern, die tot auf die Welt kommen.
Betroffen sind in diesem Fall die Gemeinden, wo sich ein Spital mit Geburtenstation
befindet.
a) In welchen Gemeinden werden die Kinder eingeäschert?
In welchen Gemeinden ist die Erdbestattung die Regel?
b) In welchen Gemeinden werden sie getrennt bestattet?
In welchen Gemeinden werden sie nicht gestattet, sondern gemeinsam mit
Operationsabfall
entsorgt?
c) Wo kommen die oben angeführten Kinder hin, die gemeinsam mit Operationsabfall
entsorgt werden?
(Auflistung nach Gemeinden, bzw. Spitälern)
d) In welchen Gemeinden gibt es an den Friedhöfen besondere Abteilungen mit markierten
Gräbern für nicht lebendgeborene Kinder?
e) In welchen Gemeinden ist auf dem Friedhof der Ort der Bestattung von Fehl - bzw.
Totgeburten gekennzeichnet?
f) In welchen Gemeinden ist eine Gedenkstätte für nicht lebendgeborene Kinder zu finden?
g) Wie unterscheiden sich die oben genannte Vorgangsweisen in den verschiedenen
Gemeinden bei Fehlgeburten (unter 500 Gramm), Totgeburten (über 500 Gramm) und
lebendgeborenen, aber nicht lebensfähigen Kindern?
(Aufgelistet nach Gemeinden bzw. Spitälern)
3. In welchen Spitälern in Österreich werden die Eltern bei einer Fehl- bzw. Totgeburt darin
aktiv unterstützt, dass sie ihr Kind sehen und sich von ihm verabschieden?
(z.B durch Fußabdruck, Fotos, Möglichkeit das Kind zu baden und anzuziehen)
4. In welchen Spitälern in Österreich werden die Eltern bei einer Fehl - bzw. Totgeburt, von
den Ärzten aus und ohne Anfrage seitens der Eltern, darüber informiert, was mit ihrem
Kind nach der Geburt geschieht, wo es hinkommt und welche sonstige
Bestattungsmöglichkeiten vorhanden sind?
5. Besteht bei einer Fehl - bzw. Totgeburt eine Informationspflicht gegenüber den Eltern,
wann und wo ihr Kind bestattet wird?
6. Wenn ja - wie ist diese Informationspflicht geregelt?
7. Wie interpretieren Sie den Wunsch vieler Eltern, den genauen Bestattungsort ihres Kindes
zu wissen und besuchen zu können?