2348/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entschädigung für die Hepatitis - C - Opfer der Plasmapheresefirmen
Wie bekannt, kam es seit den späten Sechzigern - bis Ende der Achtzigerjahre zu Infektionen
von Plasmaspendern und Empfängern mit dem Hepatitis C - Virus. Während die seinerzeitige
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Lore Hostasch, durch Leistungen aus
der AUVA den Spenderinnen rasch Hilfe zukommen ließ, erfolgten bisher regelmäßige
Absichtserklärungen der jetzt zuständigen Regierungsmitglieder sowie der Parlamentarier der
Regierungsparteien, den Opfern des Plasmaphereseskandals finanzielle Entschädigung für
entstandenes Leid und Verlust der Lebensqualität, Gesundheit und Lebensverkürzung zu
bieten.
Nunmehr verkündigte FP - Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck gemeinsam mit
dem Präsidenten der Hepatitis Liga Österreich, Ingo Rezmann, den Start des Hepatits C -
Fonds und meint: „Endlich können die Plasmaspender entschädigt werden“. Im Jahr 2001
seien daher im Gesundheitsressort 20 Millionen ATS für die Förderung des Fonds vorgesehen
worden, berichtete Waneck, der von einem nach Krankheitsstufen abgestuften
Entschädigungsmodell sprach.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
A N F R A G E
1. Welche Rechtsgrundlage liegt dieser Fondsgründung zu Grunde?
2. Wie viele Hepatitis C kranke PlasmaspenderInnen und EmpfängerInnen gibt es?
3. Wie viele Spender und Empfänger werden durch diese Maßnahme profitieren?
4. Wer kriegt wie viel und wie lange eine Entschädigung und wie sieht diese Regelung
genau aus?
5. Wie ist der Instanzenzug im Falle von abschlägigen Bescheiden oder bei strittigen
Entschädigungshöhen?
6. Bisher ist nur bekannt, dass das Gesundheitsressort 20 Millionen ATS zur Verfügung
stellt. Ist daran gedacht, auch die Plasmafirmen als Verursacher mit in die finanzielle
Verantwortung zu nehmen?
7. Wo hat der Fonds seinen Sitz?
8. Wer sind die Mitglieder des Fonds?
9. Gibt es einen Geschäftsführer/Leiter dieses Fonds und wer ist das?
10. Wurde diese Position öffentlich ausgeschrieben?
a) Wenn ja wann und wo?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viel verdient dieser Geschäftsführer pro Monat Brutto?
12. Ihr Ministerbüro Mitarbeiter Dr. Hartl ist doch 2. Vizepräsident der Hepatitis Liga
Österreich. Hat Dr. Hartl vielleicht maßgeblichen Einfluss auf den bisherigen Ablauf der
Fondsgründung durch die HLÖ als Projekt der HLÖ genommen?
a) Besteht da nicht die Gefahr der Befangenheit?
b) Wurde mit anderen Institutionen auch über die Administration des Fonds verhandelt
(zB durch die AUVA, die ohnehin schon die Unfallrenten ausbezahlt oder die
Patientinnenanwälte etc....)?
c) Wenn ja, mit welchen?
d) Wenn nein, warum nicht?
13. Über welche Treuhandkanzlei werden diese Gelder verwaltet und ausbezahlt?
14. Wie werden andere HCV - Infizierte entschädigt, die indirekt auch Opfer sind?
15. Wurden die PatientInnenanwälte informiert, sie wären die ideale Stelle um objektiv zu
zuordnen?
16. Wurden die Vertreter der autonomen Selbsthilfegruppen Österreichs zur Mitarbeit
eingeladen?
a) Wenn ja, wann und welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Warum zahlt jetzt die Republik Österreich diese Entschädigungen, gab es Versäumnisse,
die damit abgegolten werden sollen?
18. Wurde bei der Plasmakontrollstelle des Gesundheitsministeriums angefragt, hier müssten
alle Firmen verzeichnet sein, deren Plasma zurückgewiesen wurde?
19. Sollen die Zahlungen aus dem Fonds mit anderen Bezügen aus der AUVA oder
Entschädigungszahlungen aus Versicherungen aus dem Plasmaprozess gegengerechnet
werden und dadurch die Entschädigungszahlung gekürzt werden und wie und von welcher
Behörde soll das in der Praxis gehandhabt werden?
20. Ist die Entschädigung unabhängig davon, ob man eine Versehrtenrente der AUVA erhält?
21. Werden auch die Personen, die Plasma - Produkte bei Bluttransfusionen erhalten haben,
entschädigt?
22. Hat jeder Plasmaspender Rechtsanspruch auf
die Entschädigung durch den Fonds?
23. Wie wird diese Entschädigung durch den Fonds steuerrechtlich behandelt?
24. Ist die Entschädigung sozialversicherungspflichtig?
25. Ist die Entschädigung durch den Fonds ein Einkommen und muss es so wie die
Unfallrente versteuert werden?
26. Hat das Finanzministerium Recht auf Einsicht in die Liste derjenigen, die eine
Entschädigung erhalten?
27. Sind die Entschädigungen durch den HIV - Fonds zu versteuern bzw.
sozialversicherungspflichtig?
28. Warum ist die Obergrenze aus dem HIV - Fonds 20.000,-- ATS beim HCV - Fonds nur die
Hälfte?
29. Werden Gutachten ähnlich wie bei der Versehrtenrente als Grundlage für die Höhe der
Entschädigung dienen?
30. Wird die Höhe der Entschädigung u.a. auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation
des Antragstellers oder nur vom Grad der HCV - Erkrankung sein?
31. Wer sind die Mitglieder des Kuratoriums des HCV - Fonds?
32. Sind in diesem Kuratorium auch die Vertreter der stark betroffenen Bundesländer
(z.B. OÖ) vertreten?
33. Wie lange und in welcher Höhe wird der Staat diesen Fonds finanziell unterstützen
(Gesamtbetrag für die nächsten 10 Jahre und aufgeschlüsselt in die einzelnen Jahre)?
34. Was passiert konkret, wenn sich die Pharmaindustrie nicht mit Geldmitteln am Fonds
beteiligt?
35. Ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung weiß noch gar nichts von seiner HCV - Erkrankung
(Dunkelziffer in Österreich zwischen 0,8 bis zu 3 Prozent der Bevölkerung). Wie lange ist
der Anspruch auf eine Entschädigung eines Betroffenen aufrecht?
36. Wann können die Opfer damit rechnen, in den Genuss der Fondsunterstützung zu
kommen?.
37. Welche Kontrollinstrumentarien sind für den Fonds vorgesehen?