2349/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen

betreffend UKH Linz

 

Die unfallchirurgische Versorgung im Großraum Linz ist ohne neues

Unfallkrankenhaus nicht gesichert. Im Unfallkrankenhaus Linz wurden im Vorjahr rund

45 000 Verletzte behandelt. Das UKH ist ein unfallchirurgisches Kompetenzzentrum

für ganz Oberösterreich. Es erbringt fachlich höchstqualifizierte Leistungen und ist

darüber hinaus Partner für die Unfallabteilungen anderer Krankenhäuser in

medizinisch schwierigen Fällen. Diese besondere Qualität des UKH hat unter anderem

auch die - mit durchschnittlich 7,3 Tagen - relativ kurze Verweildauer von stationären

Patienten ermöglicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass das

Gebäude des derzeitigen UKH - Linz in keiner Weise mehr zeitgemäß und mittelfristig

der weitere Betrieb ohne große bauliche Investitionen nicht mehr möglich ist. Die

Ärzte, Schwestern und das gesamte Krankenhauspersonal leisten täglich enorm viel

bei der Behandlung von Schwerstverletzten, wie zum Beispiel nach Brandunfällen

oder wenn es gilt, abgetrennte Gliedmaßen in stundenlangen Operationen wieder

herzustellen.

 

Bis vor kurzem stand fest, dass neben dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz

ein neues UKH gebaut wird Der Zustand des alten UKH und der Einrichtung

entspricht schon längst nicht mehr den Ansprüchen. Durch die Nähe zur stark

frequentierten Westbahn, sowie des Verkehrsknotens am Blumauerplatz ist ein

entsprechender Geräuschpegel gegeben, welcher vor allem von den Patienten ein

hohes Maß an Toleranz abverlangt. Der vorgesehen Standort für den Neubau des

UKH - Linz ist außerdem aufgrund der medizinischen Kooperationsmöglichkeiten mit

dem AKH - Linz optimal. Durch Synergieeffekte könnte eine verbesserte

wirtschaftliche Nutzung von Einrichtungen wie unter anderem der Apotheke, von

diagnostischen Maßnahmen (z.B.: Laboruntersuchungen), der Physio -  und

Ergotherapie, der Großküche, etc. erfolgen.

 

Bis jetzt hat der Bund immer nur grundsätzliches Einverständnis für einen Neubau des

UKH signalisiert. Es sind jedoch keine verbindlichen Beschlüsse gefasst worden. Die

Praxis der Regierung, dass zur Budgetsanierung zweckgebundene Gelder völlig

widmungsfremd verwendet werden, sorgt für Unsicherheit bei der AUVA. Durch solche

Maßnahmen wird der Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses in Frage gestellt.

 

Es ist immer noch ungewiss, wann tatsächlich der Baubeginn erfolgt. Die Bevölkerung

von Oberösterreich hat kein Verständnis mehr dafür, wenn hier Bremser am Werk

sind, obwohl die Unfallversicherung Zahler für den Spitalsneubau ist. Es muss endlich

alles getan werden, um den Neubau des bereits seit langem geplanten und dringend

notwendigen Unfallkrankenhauses zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

 

A N F R A G E

 

1. Was sind die konkreten Ursachen für die weiteren Verzögerungen betreffend dem

     Neubau des UKH - Linz?

 

2. Welche Probleme gibt es noch bei der Finanzierbarkeit des Neubaus des UKH -

     Linz?

 

3. Sind noch legistische Maßnahmen erforderlich, um mit dem Bau des UKH - Linz

     beginnen zu können? Wenn ja, welche?

 

4. Welcher Bericht der EU ist noch ausständig und ab wann liegt der Bericht vor?

 

5. Wie hoch sind die konkreten finanziellen Einsparungen, die sich aufgrund der

     Synergien von AKH und UKH - Linz bei einem Neubau des UKH neben dem AKH

     ergeben würden?