2349/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen
betreffend UKH Linz
Die unfallchirurgische Versorgung im Großraum Linz ist ohne neues
Unfallkrankenhaus nicht gesichert. Im Unfallkrankenhaus Linz wurden im Vorjahr rund
45 000 Verletzte behandelt. Das UKH ist ein unfallchirurgisches Kompetenzzentrum
für ganz Oberösterreich. Es erbringt fachlich höchstqualifizierte Leistungen und ist
darüber hinaus Partner für die Unfallabteilungen anderer Krankenhäuser in
medizinisch schwierigen Fällen. Diese besondere Qualität des UKH hat unter anderem
auch die - mit durchschnittlich 7,3 Tagen - relativ kurze Verweildauer von stationären
Patienten ermöglicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass das
Gebäude des derzeitigen UKH - Linz in keiner Weise mehr zeitgemäß und mittelfristig
der weitere Betrieb ohne große bauliche Investitionen nicht mehr möglich ist. Die
Ärzte, Schwestern und das gesamte Krankenhauspersonal leisten täglich enorm viel
bei der Behandlung von Schwerstverletzten, wie zum Beispiel nach Brandunfällen
oder wenn es gilt, abgetrennte Gliedmaßen in stundenlangen Operationen wieder
herzustellen.
Bis vor kurzem stand fest, dass neben dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz
ein neues UKH gebaut wird Der Zustand des alten UKH und der Einrichtung
entspricht schon längst nicht mehr den Ansprüchen. Durch die Nähe zur stark
frequentierten Westbahn, sowie des Verkehrsknotens am Blumauerplatz ist ein
entsprechender Geräuschpegel gegeben, welcher vor allem von den Patienten ein
hohes Maß an Toleranz abverlangt. Der vorgesehen Standort für den Neubau des
UKH - Linz ist außerdem aufgrund der medizinischen Kooperationsmöglichkeiten mit
dem AKH - Linz optimal. Durch Synergieeffekte könnte eine verbesserte
wirtschaftliche Nutzung von Einrichtungen wie unter anderem der Apotheke, von
diagnostischen Maßnahmen (z.B.: Laboruntersuchungen), der Physio - und
Ergotherapie, der Großküche, etc. erfolgen.
Bis jetzt hat der Bund immer nur grundsätzliches Einverständnis für einen Neubau des
UKH signalisiert. Es sind jedoch keine verbindlichen Beschlüsse gefasst worden. Die
Praxis der Regierung, dass zur Budgetsanierung zweckgebundene Gelder völlig
widmungsfremd verwendet werden, sorgt für Unsicherheit bei der AUVA. Durch solche
Maßnahmen wird der Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses in Frage gestellt.
Es ist immer noch ungewiss, wann tatsächlich der Baubeginn erfolgt. Die Bevölkerung
von Oberösterreich hat kein Verständnis mehr dafür, wenn hier Bremser am Werk
sind, obwohl die Unfallversicherung Zahler für den Spitalsneubau ist. Es muss endlich
alles getan werden, um den Neubau des bereits seit langem geplanten und dringend
notwendigen Unfallkrankenhauses zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
A N F R A G E
1. Was sind die konkreten Ursachen für die weiteren Verzögerungen betreffend dem
Neubau des UKH - Linz?
2. Welche Probleme gibt es noch bei der Finanzierbarkeit des Neubaus des UKH -
Linz?
3. Sind noch legistische Maßnahmen erforderlich, um mit dem Bau des UKH - Linz
beginnen zu können? Wenn ja, welche?
4. Welcher Bericht der EU ist noch ausständig und ab wann liegt der Bericht vor?
5. Wie hoch sind die konkreten finanziellen Einsparungen, die sich aufgrund der
Synergien von AKH und UKH - Linz bei einem Neubau des UKH neben dem AKH
ergeben würden?