2351/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.04.2001
der Abgeordneten Egghart und Kollegen
Aa den Bundesminister für Inneres
betreffend Weitergabe von Erhebungsergebnissen im Bereich der Sicherheitsverwaltung
Seit spätestens 13. April 2001kann unter http://www.geocities.com/spitzelaffaere/ ein Bericht der Wirtschaftspolizei zur sogenannten „Spitzelaffäre“ abgerufen werden, welcher bis zu diesem Tag nicht zur Akteneinsicht aufgelegt ist.
Der Bericht beginnt mit:
REPUBLICK ÖSTERREICH
BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN
Der Vorstand der Wirtschaftspolizei
Wasagasse 22
Postfach 182
1092 Wien
Telefon:
313 44 /9300
Telefax 313 44 /9317
II-Res/21/WP/00
Wien, am 18.12.00
Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen Verdachtes gem. §§ 302 StGB u.a. Delikte
Aktuelle Zusammenfassung
PERSONALBÜRO
In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB beehrt sich die Bundespolizeidirektion Wien – Wirtschaftspolizei einen Bericht hinsichtlich des
zwischenzeitig vorliegenden Erhebungsergebnisses mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.
Im weiteren werden zu insgesamt 42 Fakten die diesbezüglichen Erhebungsergebnisse geschildert.
Bereit am Dienstag, den 17. April berichtete die Tageszeitung der Standard über diesen Bericht der Wirtschaftspolizei und berief sich dabei auf obige Internetadresse.
Aus diesem Anlass stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1) Ist Ihnen die Tatsache der Veröffentlichung auf obrig genannter Internetadresse bekannt?
2) Wie können Sie sich erklären, daß ein dem Amtsgeheimnis unterliegender Bericht der
Wirtschaftspolizei ins Internet gestellt werden kann?
3) Haben Sie bereits Veranlassungen getroffen, die diesen Umstand klären sollen? Wenn ja, welche
und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
4) Haben Sie über den oben genannten Fall hinaus Kenntnis davon, ob aus dem Bereich der
Sicherheitsverwaltung Informationen in der sog "Spitzelaffäre" an Unberechtigte weitergegeben
wurden?
5) Wenn ja, wie oft wurden Informationen über Ermittlungsergebnisse im Bereich der
Sicherheitsverwaltung illegal weitergegeben ?
6) Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
7) Welche Maßnahmen haben Sie getroffen um den offensichtlich permanenten illegalen
Informationsfluss zu stoppen ?