2351/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.04.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Egghart und Kollegen

Aa den Bundesminister für Inneres

betreffend Weitergabe von Erhebungsergebnissen im Bereich der Sicherheitsverwaltung

 

Seit spätestens 13. April 2001kann unter http://www.geocities.com/spitzelaffaere/ ein Bericht der Wirtschaftspolizei zur sogenannten „Spitzelaffäre“ abgerufen werden, welcher bis zu diesem Tag nicht zur Akteneinsicht aufgelegt ist.

Der Bericht beginnt mit:

 

REPUBLICK ÖSTERREICH

 

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN

 

Der Vorstand der Wirtschaftspolizei

 

Wasagasse 22

 

Postfach 182

 

1092 Wien

 

Telefon:

 

313 44 /9300

 

Telefax 313 44 /9317

 

II-Res/21/WP/00

 

Wien, am 18.12.00

 

Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen Verdachtes gem. §§ 302 StGB u.a. Delikte

 

Aktuelle Zusammenfassung

 

PERSONALBÜRO

 

In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB beehrt sich die Bundespolizeidirektion Wien – Wirtschaftspolizei einen Bericht hinsichtlich des

zwischenzeitig vorliegenden Erhebungsergebnisses mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.

 

Im weiteren werden zu insgesamt 42 Fakten die diesbezüglichen Erhebungsergebnisse geschildert.

 

Bereit am Dienstag, den 17. April berichtete die Tageszeitung der Standard über diesen Bericht der Wirtschaftspolizei und berief sich dabei auf obige Internetadresse.

 

Aus diesem Anlass stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


 

Anfrage:

 

1) Ist Ihnen die Tatsache der Veröffentlichung auf obrig genannter Internetadresse bekannt?

 

2) Wie können Sie sich erklären, daß ein dem Amtsgeheimnis unterliegender Bericht der

     Wirtschaftspolizei ins Internet gestellt werden kann?

 

3) Haben Sie bereits Veranlassungen getroffen, die diesen Umstand klären sollen? Wenn ja, welche

     und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

4) Haben Sie über den oben genannten Fall hinaus Kenntnis davon, ob aus dem Bereich der

     Sicherheitsverwaltung Informationen in der sog "Spitzelaffäre" an Unberechtigte weitergegeben

     wurden?

 

5) Wenn ja, wie oft wurden Informationen über Ermittlungsergebnisse im Bereich der

     Sicherheitsverwaltung illegal weitergegeben ?

 

6) Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

 

7) Welche Maßnahmen haben Sie getroffen um den offensichtlich permanenten illegalen

     Informationsfluss zu stoppen ?