2356/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Müller

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkung der Neuorientierung der Finanzverwaltung auf die

Finanzämter Wiener Neustadt und Neunkirchen

 

 

Infolge der Modernisierung und Neuorientierung der Finanzverwaltung wird eine

Neuverteilung der Kompetenzen (Stichwort flachere Hierarchien, weniger

bürokratische Abstimmungswege, mehr Eigenverantwortung, effizientere

Leistungserbringung etc.) erfolgen. Das erfordert eine Ausweitung der Aufgaben

bzw. Verantwortungen auf Ebene der Finanzämter sowie eine Anpassung der

Finanzamts - ,,Landschaft“ an die heutigen bzw. künftigen wirtschaftlichen

Gegebenheiten und Kundenbedürfnisse. Die geplante Reform wird u.a.

Vollfinanzämter und Finanzämter mit bestimmten Teilfunktionen und

Kundenzentren betreffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Ist im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung eine Schließung von

    Finanzämtern in bestimmten Regionen vorgesehen bzw. geplant?

 

2. Nach welchen Kriterien wird über die Neuordnung der Aufgabenbereiche von

    Finanzämtern entschieden?

 

3. Welche Aufgaben sollen in Zukunft von Vollfinanzämtern besorgt werden?

 

4. Welche Aufgaben werden Finanzämter mit bestimmten Teilfunktionen

    übernehmen?

 

5. Welche Funktionen sollen Kundenzentren erhalten?

 

6. Wie wird sich die Neuorientierung der Finanzverwaltung voraussichtlich auf

    die Finanzämter Neunkirchen und Wiener Neustadt auswirken?

 

7. Wodurch kann sichergestellt werden, dass auch nach der Zusammenlegung von

    Finanzämtern eine optimale Betreuung der Bürger gewährleistet ist?

8. Welche Folgen sind aufgrund der geplanten Neuorientierung der

    Finanzverwaltung im Bereich Wiener Neustadt und Neunkirchen für die

    Arbeitsplätze der Bediensteten hinsichtlich der Zahl und der Bewertung der

    Arbeitsplätze zu erwarten?

 

9. Sind im Zuge der Neuorientierung auch Versetzungen bzw. Dienstzuteilungen

     an andere Dienststellen zu erwarten?

 

10. Bis wann ist mit der Umsetzung Ihres Konzeptes zu rechnen?