2358/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Bescheide nach § 9 Abs. 3 LMG“

 

In der parlamentarischen Anfrage (149/J, XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen

wurde auf die Problematik von Bestimmungen im Lebensmittelgesetz hinsichtlich von

Lebensmitteln und (z.B. Nahrungsergänzungsmitteln) Verzehrprodukten mit

gesundheitsbezogenen und krankheitsbezogener Angaben (Health Claims) mit der EU -

Rechtslage hingewiesen.

Die damaligen Bundesregierung vertrat bei ihrer Stellungnahme vom 23.12.1999 an die EU -

Kommission weiterhin die Rechtsansicht, dass § 9 Abs. 3 LMG nicht im Widerspruch zu EU -

Recht stehe.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Wie viele Zulassungsbescheide wurden gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1999 und 2000 erlassen?

    Wie viele Anträge davon wurden negativ beschieden?

 

2. Besteht von Ihrem Ressort bzw. der Bundesregierung die Absicht den § 9 Abs. 3 LMG zu

    ändern?

    Wenn ja, wann und in welcher Form?

 

3. Ihre Begründung dafür?

 

4. Gibt es mittlerweile andere Staaten in der EU, welche eine ähnlich Regelung wie

    Österreich hinsichtlich des Verbots von gesundheits - oder krankheitsbezogene Angaben

    aufweisen?

 

5. Wie viele Verfahren werden derzeit beim EuGH hinsichtlich der Zulässigkeit von § 9

    LMG gegen Österreich geführt?

 

6. Wie ist der jeweilige Stand dieser Verfahren?

 

7. Welche Maßnahmen durch Österreich wurden bislang ergriffen um zu einer europäischen

     Regelung der gesundheitsbezogenen Werbung zu gelangen?