2359/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl

und Genossen

an den Bundesminister für Land – und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Übertragung des BSE – Erregers durch Tiersamen“

 

Eines der Hauptkriterien bei der BSE – Seuche sind die noch immer nicht restlos

geklärten Möglichkeiten der Infektionswege des Erregers. Als eine Möglichkeit wird

auch eine Übertragung durch Spermien diskutiert. Aus diesem Grund besteht ein

Importverbot von Tiersamen aus bestimmten Ländern nach Österreich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land – und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage

 

1.        Wurden nach Österreich neben Rindersamen auch Samen anderer Tierarten für

        die künstliche Besamung eingeführt)

1.1     Wenn ja, für welche Tierarten?

1.2     Aus welchen Ländern?

 

2.        Gilt das Importverbot vom 21.12.2001 ausschließlich für Rindersamen?

2.1. Wenn ja, weshalb sind Samen anderer Tierarten – besonders in Hinblick der

        noch ungeklärten  Übertragungswege des BSE – Erregers – davon

        ausgenommen?

2.2. Wenn nein, für welchen Samen anderer Tierarten gilt dieses noch?

 

3.        Ist das Importverbot für Tiersamen (z.B. BRD) nach Österreich zeitlich begrenzt,

wenn ja wie lange gilt es noch?

 

4.        Aus welchen Ländern ist der Import für Rindersamen nach Österreich verboten

       und wer und in welcher Weise kontrolliert dieses Verbot

 

5.        Wann wurde für die einzelnen Ländern die Importverbote für Samen nach

        Österreich verhängt? Welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?

 

6.        Unterliegen Samen aus Ländern mit Importverbot, welche vor dem Verbot nach Österreich eingeführt wurden, irgendeiner Anwendungsbeschränkung.

6.1. Wenn ja welcher?

6.2. Wenn nein, welche Begründung gibt es dafür?

 

7.        Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass (Rinder) Samen, der vor dem

       Importverbot nach Österreich eingeführt wurde nicht verwendet wird?

 

8.        Ist eine Vernichtung dieser – Risiko – Samenbestände vorgesehen?

8.1. Wenn ja wann, welche Kosten würden dafür anfallen und wer übernimmt

        diese?

8.2. Gibt es Länder innerhalb der EU, welche importierte Samenportionen aus

       Ländern bei denen die BSE – Seuche bereits nachgewiesen wurde vernichten?

       Wenn ja, welche und seit wann wird dies dort praktiziert?

 

 


 

9.        Wie viele Samenportionen aus den Ländern, in denen BSE bereits nachgewiesen

        wurde, sind dzt. noch in Osterreich gelagert (Auflistung nach

        Besamungsanstalten, Tierärzten und zugelassenen Besamungstechnikern)?

 

10.   Was passiert mit diesen Samen?

 

11.    Wie lange sind solche Samenportionen bei sachgerechter Lagerung haltbar und

          verwendungsfähig?

 

12.    Wer ist in Österreich für die Durchführung einer künstliche Besamung an Tieren

          berechtigt?

 

13.    Wer ist in Österreich für die Lagerung von Samenportionen von Tieren

          berechtigt?