2360/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend "Übertragung des BSE - Erregers durch Tiersamen“
Eines der Hauptkriterien bei der BSE - Seuche sind die noch immer nicht restlos
geklärten Möglichkeiten der Infektionswege des Erregers. Als eine Möglichkeit wird
auch eine Übertragung durch Spermien diskutiert. Aus diesem Grund besteht ein
Importverbot von Tiersamen aus bestimmten Ländern nach Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage
1. Wurden nach Österreich neben Rindersamen auch Samen anderer Tierarten für
die künstliche Besamung eingeführt?
1 1. Wenn ja, für welche Tierarten?
1.2. Aus welchen Ländern?
2. Gilt das Importverbot vom 21.12.2000 ausschließlich für Rindersamen?
2.1. Wenn ja, weshalb sind Samen anderer Tierarten - besonders in Hinblick der
noch ungeklärten Übertragungswege des BSE - Erregers - davon
ausgenommen?
2.2. Wenn nein, für welche Samen anderer Tierarten gilt dieses noch?
3. Ist das Importverbot für Tiersamen (z.B. BRD) nach Österreich zeitlich begrenzt,
wenn ja wie lange gilt es noch?
4. Aus welchen Ländern ist der Import für Rindersamen nach Österreich verboten
und wer und in welcher Weise kontrolliert dieses Verbot?
5. Wann wurde für die einzelnen Länder die Importverbote für Samen nach
Österreich verhängt? Welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?
6. Unterliegen Samen aus Ländern mit Importverbot, welche vor dem Verbot nach
Österreich eingeführt wurden, irgendeiner Anwendungsbeschränkung?
6.1. Wenn ja, welcher?
6.2. Wenn nein, welche Begründung gibt es dafür?
7. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass (Rinder) Samen, der vor dem
Importverbot nach Österreich eingeführt wurde nicht verwendet wird?
8. Ist eine Vernichtung dieser - Risiko - Samenbestände vorgesehen?
8.1. Wenn ja wann, welche Kosten würden dafür anfallen und wer übernimmt
diese?
8.2. Gibt es Länder innerhalb der EU, welche importierte Samenportionen aus
Ländern bei denen die BSE - Seuche bereits nachgewiesen wurde vernichten?
Wenn
ja, welche und seit wann wird dies dort praktiziert?
9. Wie viele Samenportionen aus den Ländern, in denen BSE bereits nachgewiesen
wurde, sind dzt. noch in Österreich gelagert (Auflistung nach
Besamungsanstalten, Tierärzten und zugelassenen Besamungstechnikern)?
10. Was passiert mit diesen Samen?
11. Wie lange sind solche Samenportionen bei sachgerechter Lagerung haltbar und
verwendungsfähig?
12. Wer ist in Österreich für die Durchführung einer künstliche Besamung an Tieren
berechtigt?
13. Wer ist in Österreich für die Lagerung von Samenportionen von Tieren
berechtigt?