2371/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend die gegen Frau Tina Taurer - Krones und Herrn Wolfgang Krones

geführten Verfahren in Zusammenhang mit dem Fall „World Vision“

 

In der APA - Meldung 395 vom 22. Dezember 2000 wurde berichtet, dass über den

Fortgang des Verfahrens in der sogenannten Causa „World Vision“ noch keine

Entscheidung bezüglich einer Anklageerhebung getroffen werden konnte. Der Text

der Meldung lautete: Im Herbst 1998 sorgte die Affäre um Tine Taurer - Krones, die

damalige Direktorin von „Wond Vision Austria -  Christliches Hilfswerk“, für

Schlagzeilen. Sie und ihr Ehemann Wolfgang, der im Verein als „Projekt - Manager“

tätig war, wanderten für mehrere Wochen in U - Haft. Der schwer wiegende Verdacht,

das Paar habe Spendengelder in Millionenhöhe veruntreut, stand im Raum. Über

zwei Jahre danach ist noch immer unklar, ob gegen die beiden in dieser Sache

Anklage erhoben wird.

 

„Was von den Verdachtsmomenten übrig bleibt und ob es zu einer Anklage kommen

wird, könnte sich erst 2001 entscheiden“, erklärte Staatsanwältin Michaela Schnell

heute, Freitag, auf Anfrage der APA.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wird gegen Frau Dr. Tina Taurer - Krones in Zusammenhang mit der Affäre World

    Vision ermittelt?

 

Wenn ja:

1.1.1. In welchem Verfahrensstadium befindet sich der Fall?

1.1.2. Wann ist mit einer Entscheidung über eine eventuelle Anklage zu rechnen?

1.1.3. Wie erklären Sie die lange Verfahrensdauer?

 

Wenn nein:

1.2.1.. Wann wurde das Verfahren eingestellt?

1.2.2. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt (bitte um wörtliche

Wiedergabe)?

1.2.3. Bestand in dieser Sache eine Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an das

Bundesministerium für Justiz?

1.2.4. Wie lautete - gegebenenfalls - der Bericht an das Justizministeriums (bitte

           um wörtliche Wiedergabe)?

1.2.5. Welche Schritte hat das Justizministerium in dieser Sache gesetzt?

1.2.6. Gab es eine Weisung des Justizministeriums in dieser Sache (bitte um

           wörtliche Wiedergabe)?

1.2.7. Wer entschied über die Einstellung des Verfahrens?

 

2. Wird gegen Herrn Wolfgang Krones in Zusammenhang mit der Affäre World

    Vision ermittelt?

    

Wenn ja

2.1.1. In welchem Verfahrensstadium befindet sich der Fall?

2.1.2 Wann ist mit einer Entscheidung über eine eventuelle Anklage zu rechnen?

2.1.3. Wie erklären Sie die lange Verfahrensdauer?

 

Wenn nein:

2.2.1. Wann wurde das Verfahren eingestellt?

2.2.2. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt (bitte um wörtliche

           Wiedergabe)?

2.2.3. Bestand in dieser Sache eine Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an das

           Bundesministerium für Justiz?

2.2.4. Wie lautete - gegebenenfalls - der Bericht an das Justizministeriums (bitte

           um wörtliche Wiedergabe)?

2.2.5. Welche Schritte hat das Justizministerium in dieser Sache gesetzt?

2.2.6. Gab es eine Weisung des Justizministeriums in dieser Sache (bitte um

           wörtliche Wiedergabe)?

2.2.7. Wer entschied über die Einstellung des Verfahrens?

 

3. Wird gegen Herrn Karl Habsburg in Zusammenhang mit der Affäre World Vision

    ermittelt?

 

Wenn ja

3.1.1. In welchem Verfahrensstadium befindet sich der Fall?

3.1.2 Wann ist mit einer Entscheidung über eine eventuelle Anklage zu rechnen?

3.1.3. Wie erklären Sie die lange Verfahrensdauer?

 

Wenn nein:

3.2.1. Wann wurde das Verfahren eingestellt?

3.2.2. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt (bitte um wörtliche

Wiedergabe)?

3.2.3. Bestand in dieser Sache eine Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an das

Bundesministerium für Justiz?

3.2.4. Wie lautete - gegebenenfalls - der Bericht an das Justizministeriums (bitte

um wörtliche Wiedergabe)?

3.2.5. Welche Schritte hat das Justizministerium in dieser Sache gesetzt?

3.2.6. Gab es eine Weisung des Justizministeriums in dieser Sache(bitte um

wörtliche Wiedergabe)?

3.2.7. Wer entschied über die Einstellung des Verfahrens?