2372/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.05.2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend überlanges Vorverfahren in der Causa Marcus Omofuma
Die Vorgangsweise betreffend Beweissicherung über die Ursachen des Todes des
Schubhäftlings Marcus Omofuma weicht in etlichen Punkten von den sonst üblichen
Prozeduren ab. Die Länge des Vorverfahrens nunmehr zwei Jahre - läßt die
Befürchtung aufkommen, daß dieser menschenrechtlich brisante Fall auf die lange
Bank geschoben werden und dadurch in Vergessenheit geraten soll. Seit dem Tod
von Marcus Omofuma, eines unbescholtenen Asylwerbers, der bei seiner
Abschiebung durch Beamte der Republik Österreich zu Tode kam, sind zwei Jahre
vergangen. Das Vorverfahren wurde in dieser Zeit nicht zu einem Ende gebracht; es
gibt weder eine Einstellung des Verfahrens noch eine Anklageerhebung. Diese lange
Dauer des Vorverfahrens, in der die Ermittlungen laut Medienberichten sich kaum
weiter entwickelt haben, ist sowohl für die Angehörigen des Opfers als auch für die
betroffenen Verdächtigten unerträglich.
Obwohl eine Anklageerhebung in den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft
fällt, wurde bisher damit gewartet und immer wieder auf die bevorstehende
Fertigstellung eines Gutachtens hin gewiesen. Nunmehr ist das dritte Gutachten in
Bearbeitung bzw. laut Medienberichten vom 25. April 2001 fertig. Um den
Angehörigen von Omofuma Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ist es notwendig,
daß es so bald als möglich zu einer Entscheidung im Vorverfahren kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?
2) Der Erstgutachter Prof. Radanov war der erste Mediziner, der Omofuma nach
seinem Tod untersucht hatte. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien wurden die
anderen zwei Gutachter ausgewählt?
3) Aus welchen Gründen ist das Vorverfahren bereits zwei Jahre ohne konkretes
Ergebnis anhängig?
4) Warum ist das Vorverfahren bis heute nicht abgeschlossen, zumal die
Entscheidung über eine Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft zu treffen hat und
nicht der oder die
Gutachter?
5) Warum hat sich die Fertigstellung des dritten Gutachtens verzögert? Was hat
die Staatsanwaltschaft bzw. Ihr Ressort unternommen, um eine Beschleunigung des
Vorverfahrens in die Wege zu leiten?
6) Was werden Sie unternehmen, damit das Vorverfahren endlich zu einem
Abschluß gebracht wird?
7) Ist mit einer Anklageschrift zu rechnen, und wenn ja, wann?