2372/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend überlanges Vorverfahren in der Causa Marcus Omofuma

 

Die Vorgangsweise betreffend Beweissicherung über die Ursachen des Todes des

Schubhäftlings Marcus Omofuma weicht in etlichen Punkten von den sonst üblichen

Prozeduren ab. Die Länge des Vorverfahrens nunmehr zwei Jahre - läßt die

Befürchtung aufkommen, daß dieser menschenrechtlich brisante Fall auf die lange

Bank geschoben werden und dadurch in Vergessenheit geraten soll. Seit dem Tod

von Marcus Omofuma, eines unbescholtenen Asylwerbers, der bei seiner

Abschiebung durch Beamte der Republik Österreich zu Tode kam, sind zwei Jahre

vergangen. Das Vorverfahren wurde in dieser Zeit nicht zu einem Ende gebracht; es

gibt weder eine Einstellung des Verfahrens noch eine Anklageerhebung. Diese lange

Dauer des Vorverfahrens, in der die Ermittlungen laut Medienberichten sich kaum

weiter entwickelt haben, ist sowohl für die Angehörigen des Opfers als auch für die

betroffenen Verdächtigten unerträglich.

 

Obwohl eine Anklageerhebung in den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft

fällt, wurde bisher damit gewartet und immer wieder auf die bevorstehende

Fertigstellung eines Gutachtens hin gewiesen. Nunmehr ist das dritte Gutachten in

Bearbeitung bzw. laut Medienberichten vom 25. April 2001 fertig. Um den

Angehörigen von Omofuma Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ist es notwendig,

daß es so bald als möglich zu einer Entscheidung im Vorverfahren kommt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?

 

2) Der Erstgutachter Prof. Radanov war der erste Mediziner, der Omofuma nach

     seinem Tod untersucht hatte. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien wurden die

     anderen zwei Gutachter ausgewählt?

 

3) Aus welchen Gründen ist das Vorverfahren bereits zwei Jahre ohne konkretes

    Ergebnis anhängig?

 

4) Warum ist das Vorverfahren bis heute nicht abgeschlossen, zumal die

    Entscheidung über eine Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft zu treffen hat und

    nicht der oder die Gutachter?

5) Warum hat sich die Fertigstellung des dritten Gutachtens verzögert? Was hat

    die Staatsanwaltschaft bzw. Ihr Ressort unternommen, um eine Beschleunigung des

    Vorverfahrens in die Wege zu leiten?

 

6) Was werden Sie unternehmen, damit das Vorverfahren endlich zu einem

    Abschluß gebracht wird?

 

7) Ist mit einer Anklageschrift zu rechnen, und wenn ja, wann?