2374/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Aktivitäten zum Alpentransit und insbesondere zum Verkehrsprotokoll der

Alpenkonvention

 

 

Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ist ein wesentliches Element in den

verkehrs- und insbesondere transitpolitischen Beziehungen zwischen Österreich und

der EU - Ebene. Großen Wert hat diese Vereinbarung besonders für die inhaltliche

Positionierung und die Partnersuche für das Durchsetzen einer umwelt - und

menschengerechten Transitregelung rechtzeitig vor dem Auslaufen der derzeitigen

Regelung mit Ende 2003. Osterreich hat das Verkehrsprotokoll bei der 6.

Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen

(Alpenkonvention) am 31. Oktober 2000 in Luzern/Schweiz unterzeichnet. Die

Unterzeichnung wurde auch von den übrigen in Luzern vertretenen Vertragspartnern

vorgenommen. Die Europäische Union, die ebenfalls Vertragspartner dieses

Vertragswerkes ist, war bei dieser Vertragsstaatenkonferenz jedoch nicht vertreten.

Auch im seither vergangenen halben Jahr hat die EU die Unterzeichnung nicht

nachgeholt. Das baldmöglichste Bekenntnis der EU zu den Inhalten dieses Protokolls

durch Unterzeichnung und nachfolgende Ratifizierung wäre aber besonders im

Hinblick auf die anlaufenden Verhandlungen zur Zukunft der Transitvereinbarung

Österreich - EU wichtig und auch dringlich.

 

Seit 16. Jänner 2001 liegt immerhin ein Vorschlag der vom Rat mit der Vertretung

der EU in den Verhandlungen beauftragten EU - Kommission für die zur

Unterzeichnung nötige Entscheidung des Rates vor. Dieser ist jedoch bisher trotz der

großen Bedeutung nicht zur Abstimmung im Rat gelangt. Insbesondere hat sich auch

der Verkehrsministerrat bei seinem jüngsten Treffen nicht mit dieser Frage

beschäftigt, obwohl andere transitrelevante Themen sehr wohl den Weg auf die

Tagesordnung gefunden haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Was haben Sie seit der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags zur

    Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention am 16.1.2001

    konkret und im einzelnen unternommen, um eine Behandlung und

    Beschlußfassung des Rates zu diesem Vorschlag herbeizuführen?

2. Was werden Sie bis zum nächsten Treffen des Verkehrsministerrats zur

    baldmöglichsten Herbeiführung eines entsprechenden Ratsbeschlusses

    unternehmen?

 

3. Welchen Stellenwert hat für Sie das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention im

    Hinblick auf die Regelung des Straßengütertransits mit der EU, vor allem nach

    dem Jahr 2003?

 

4. Welche zeitlichen und inhaltlichen Vorstellungen haben Sie hinsichtlich der

    Umsetzung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr und insbesondere des

    Verkehrsprotokolls im einzelnen?

 

5. Welche konkreten Aktivitäten haben Sie im Hinblick auf die Transitproblematik

     a) in Richtung EU,

     b) in Richtung der anderen Alpenstaaten,

     c) in Richtung der übrigen EU - Mitgliedsstaaten,

    d) in Richtung der Beitrittsstaaten

    in den letzten Monaten im einzelnen unternommen und welche konkreten

    Aktivitäten werden Sie in diesem Sinn in den kommenden Monaten setzen?

 

6. Ist Ihrer Ansicht nach die derzeitige Regelung des Transits zwischen Österreich

    und der EU ausreichend, um der Zielsetzung der Alpenkonvention im Bereich

    Verkehr - Senken der Belastungen für Mensch und Natur auf ein erträgliches

    Maß - gerecht zu werden?

 

7. Welche Mindesterfordernisse in inhaltlicher Hinsicht sehen Sie für ein neues

    Transitübereinkommen zwischen Österreich und der EU als unabdingbar an?

 

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der gesamte Alpenraum gemäß der

    Abgrenzung aus der für die EU und allen Alpenstaaten verpflichtenden

    Alpenkonvention (vgl. BGBl. 477/1995) als sensible Zone mit dementsprechend

    deutlich anderen Erfordernissen für den Schutz von Mensch und Umwelt in einer

    neuen Transitregelung festgeschrieben wird?