238/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Barbarafeier der Montanbehörde
Am 7. Dezember 1999 fand im Barbarasaal des Amtsgebäudes Denisgasse 31 die 1.
Barbarafeier der Montanbehörde statt.
Diesbezüglich stellt sich einerseits die Frage nach der Notwendigkeit bzw. Berechtigung
derartiger Amtsfeiern im Lichte der Katastrophe von Lassing, der Strafverfahren gegen
Ressortvertreter, der Schadensereignisse am Eiblschrofen und der massiven Proteste
zahlreicher Gemeinden, die vom Schotterabbau und von umweltbeeinträchtigenden
Tagbauen betroffen sind. Andererseits erscheinen derartige Repräsentationskosten unter
Bedachtnahme auf das derzeit geltende Budgetprovisorium und den rigorosen Sparkurs
(Kürzung der Ermessensausgaben um 20 %) mehr als befremdlich. Sollten hingegen die
Kosten nicht aus dem ordentlichen Ressort - Budget sondern von dritter Seite ganz oder
teilweise getragen worden sein, so stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit derartiger
Zuwendungen an eine Behörde mit Entscheidungskompetenz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. Wer hat die Barbarafeier der Montanbehörde angeregt, beschlossen bzw.
genehmigt?
2. Wie hoch waren die Gesamtkosten (gegliedert nach Personal - und Sachaufwand),
welche im Rahmen dieser Feier angefallen sind?
3. Auf Grund der Uhrzeit der Feier (14 Uhr) ist anzunehmen, dass dieses Fest
während der Dienstzeit stattfand; wurden die Feierstunden als Dienstzeit gewertet,
wenn ja, mit welchem
Arbeitsauftrag?
4. Aus welchem Verwaltungskostenansatz (bitte exakt angeben) wurden die Kosten
getragen und wer hat den entsprechenden Akt genehmigt (welche
Organisationseinheit)?
5. Gab es eine gänzliche oder teilweise Kostentragung durch Dritte? Wenn ja, durch
wen?
6. Im Falle einer Kostentragung durch Dritte: Ist auszuschließen, dass es sich dabei
um ein Unternehmen handelt, welches immer wieder Genehmigungen der
Montanbehörde zur Durchführung der Betriebstätigkeit benötigt?
7. Was werden Sie tun, um im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Kostentragung
durch ein Unternehmen, welches auch Bergbautätigkeiten durchführt, die
Unbefangenheit der Behörde sicherzustellen bzw. wiederherzustellen?
8. Können Sie pro futuro ausschließen, dass in Zeiten von rigorosen Sparmaßnahmen
im öffentlichen und privaten Sektor entbehrliche Feste durchgeführt werden?
9. Können Sie pro futuro ausschließen, dass über die Kostentragung bei Festen
möglicherweise das Wohlwollen der Behörde gesichert werden soll?
10. Waren Sie in die Planung bzw. die Genehmigung der Barbarafeier persönlich
eingebunden bzw. welche Anordnungen haben Sie in diesem Zusammenhang
gegeben?
Glück Auf!