238/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Barbarafeier der Montanbehörde

 

 

Am 7. Dezember 1999 fand im Barbarasaal des Amtsgebäudes Denisgasse 31 die 1.

Barbarafeier der Montanbehörde statt.

 

Diesbezüglich stellt sich einerseits die Frage nach der Notwendigkeit bzw. Berechtigung

derartiger Amtsfeiern im Lichte der Katastrophe von Lassing, der Strafverfahren gegen

Ressortvertreter, der Schadensereignisse am Eiblschrofen und der massiven Proteste

zahlreicher Gemeinden, die vom Schotterabbau und von umweltbeeinträchtigenden

Tagbauen betroffen sind. Andererseits erscheinen derartige Repräsentationskosten unter

Bedachtnahme auf das derzeit geltende Budgetprovisorium und den rigorosen Sparkurs

(Kürzung der Ermessensausgaben um 20 %) mehr als befremdlich. Sollten hingegen die

Kosten nicht aus dem ordentlichen Ressort - Budget sondern von dritter Seite ganz oder

teilweise getragen worden sein, so stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit derartiger

Zuwendungen an eine Behörde mit Entscheidungskompetenz.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wer hat die Barbarafeier der Montanbehörde angeregt, beschlossen bzw.

    genehmigt?

 

2. Wie hoch waren die Gesamtkosten (gegliedert nach Personal - und Sachaufwand),

    welche im Rahmen dieser Feier angefallen sind?

 

3. Auf Grund der Uhrzeit der Feier (14 Uhr) ist anzunehmen, dass dieses Fest

    während der Dienstzeit stattfand; wurden die Feierstunden als Dienstzeit gewertet,

    wenn ja, mit welchem Arbeitsauftrag?

4. Aus welchem Verwaltungskostenansatz (bitte exakt angeben) wurden die Kosten

    getragen und wer hat den entsprechenden Akt genehmigt (welche

    Organisationseinheit)?

 

5. Gab es eine gänzliche oder teilweise Kostentragung durch Dritte? Wenn ja, durch

    wen?

 

6. Im Falle einer Kostentragung durch Dritte: Ist auszuschließen, dass es sich dabei

    um ein Unternehmen handelt, welches immer wieder Genehmigungen der

    Montanbehörde zur Durchführung der Betriebstätigkeit benötigt?

 

7. Was werden Sie tun, um im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Kostentragung

    durch ein Unternehmen, welches auch Bergbautätigkeiten durchführt, die

    Unbefangenheit der Behörde sicherzustellen bzw. wiederherzustellen?

 

8. Können Sie pro futuro ausschließen, dass in Zeiten von rigorosen Sparmaßnahmen

    im öffentlichen und privaten Sektor entbehrliche Feste durchgeführt werden?

 

9. Können Sie pro futuro ausschließen, dass über die Kostentragung bei Festen

    möglicherweise das Wohlwollen der Behörde gesichert werden soll?

 

10. Waren Sie in die Planung bzw. die Genehmigung der Barbarafeier persönlich

       eingebunden bzw. welche Anordnungen haben Sie in diesem Zusammenhang

       gegeben?

 

 

Glück Auf!