2382/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abbau von Finanzämtern

(Anfrage 1 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die

sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)

 

Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat

die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger

zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu

erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich

Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren

eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle

Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige

Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut

abschneidet.

 

Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu

reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:

 

 

                • Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,

                • Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.

 

 

Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der

parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut

werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter

anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:

 

• Aufgabenreformkommission

• FAG - Begleitkommission

• Bund/Länder Arbeitsgruppen

• Landesamtsdirektorenkonferenz

• Arthur - Anderson Consulting

Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig

unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen

in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gerneinsam ist diesen

Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale

Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue

zentrale Einrichtungen geschaffen.

 

Beispielsweise ist bereits geplant:

 

• Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte

• Schließung von 800 Postämtern

• Reduktion der Finanzämter auf 40

• Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice

• Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken

• Schließung von Wachzimmern der Polizei

• Auflassung von Gendarmerieposten

• Auflassung von Schulstandorten

 

Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,

insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst

bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält erfolgt eine

bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von

Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,

sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden

Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen

werden.

 

So soll etwa die Zahl der Voll-Finanzämter halbiert werden. Etwa 40 Finanzämter sollen auf

den Status von Lohnsteuer - Ämtern und Auskunftsstellen reduziert werden. Völlig unklar ist,

welche Synergieeffekte durch diese Maßnahmen erzielt werden können und welche

Auswirkungen für die betroffenen Bediensteten und für die betroffenen Regionen dadurch

entstehen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Finanzämter (getrennt nach Bundesländern und Standorten) sollen

    Einschränkungen ihrer Serviceleistungen vornehmen?

 

2. In welcher Höhe erwarten Sie dadurch Synergieeffekte und aus welchen Gründen sollen

    diese auftreten?

 

3. Inwiefern wird durch die Einschränkung des Leistungsangebotes der Finanzämter das

    Service für die Steuerpflichtigen verbessert?

 

4. Wie viele Bedienstete der Finanzverwaltung sind von den von ihnen geplanten

    Maßnahmen betroffen und mit welchen Konsequenzen müssen die Betroffenen rechnen?

 

5. Wie hoch sind die Kosten für den jeweils erforderlichen Umzug und die Anmietung

    neuer Büroräumlichkeiten?

 

6. in welcher Weise soll die Verwertung der derzeit genützten Gebäude vorgenommen

    werden?

 

7. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die von ihnen geplanten

    Leistungseinschränkungen für die betroffenen Regionen?