2382/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.05.2001
der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abbau von Finanzämtern
(Anfrage 1 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die
sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)
Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat
die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger
zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu
erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich
Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren
eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle
Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige
Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut
abschneidet.
Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu
reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:
• Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,
• Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.
Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der
parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut
werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter
anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:
• Aufgabenreformkommission
• FAG - Begleitkommission
• Bund/Länder Arbeitsgruppen
• Landesamtsdirektorenkonferenz
• Arthur - Anderson Consulting
Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig
unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen
in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gerneinsam ist diesen
Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale
Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue
zentrale Einrichtungen geschaffen.
Beispielsweise ist bereits geplant:
• Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte
• Schließung von 800 Postämtern
• Reduktion der Finanzämter auf 40
• Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice
• Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken
• Schließung von Wachzimmern der Polizei
• Auflassung von Gendarmerieposten
• Auflassung von Schulstandorten
Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,
insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst
bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält erfolgt eine
bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von
Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,
sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden
Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen
werden.
So soll etwa die Zahl der Voll-Finanzämter halbiert werden. Etwa 40 Finanzämter sollen auf
den Status von Lohnsteuer - Ämtern und Auskunftsstellen reduziert werden. Völlig unklar ist,
welche Synergieeffekte durch diese Maßnahmen erzielt werden können und welche
Auswirkungen für die betroffenen Bediensteten und für die betroffenen Regionen dadurch
entstehen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Finanzämter (getrennt nach Bundesländern und Standorten) sollen
Einschränkungen ihrer Serviceleistungen vornehmen?
2. In welcher Höhe erwarten Sie dadurch Synergieeffekte und aus welchen Gründen sollen
diese auftreten?
3. Inwiefern wird durch die Einschränkung des Leistungsangebotes der Finanzämter das
Service für die Steuerpflichtigen verbessert?
4. Wie viele Bedienstete der Finanzverwaltung sind von den von ihnen geplanten
Maßnahmen betroffen und mit welchen Konsequenzen müssen die Betroffenen rechnen?
5. Wie hoch sind die Kosten für den jeweils erforderlichen Umzug und die Anmietung
neuer Büroräumlichkeiten?
6. in welcher Weise soll die Verwertung der derzeit genützten Gebäude vorgenommen
werden?
7. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die von ihnen geplanten
Leistungseinschränkungen für die betroffenen Regionen?