2385/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend die drohende Abschaffung der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen

(BSB)

(Anfrage 4 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die

sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)

 

Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat

die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger

zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu

erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich

Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren

eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle

Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige

Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut

abschneidet.

 

Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu

reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:

 

                • Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,

                • Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.

 

Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der

parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut

werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter

anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:

 

                • Aufgabenreformkommission

                • FAG - Begleitkommission

                • Bund/Länder Arbeitsgruppen

                • Landesamtsdirektorenkonferenz

                • Arthur - Anderson Consulting

 

Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig

unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen

in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen

Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale

Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue

zentrale Einrichtungen geschaffen.

 

Beispielsweise ist bereits geplant:

 

                • Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte

                • Schließung von 800 Postämtern

                • Reduktion der Finanzämter auf 40

                • Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice

                • Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken

                • Schließung von Wachzimmern der Polizei

                • Auflassung von Gendarmerieposten

                • Auflassung von Schulstandorten

 

Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,

insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst

bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine

bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von

Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,

sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden

Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen

werden.

 

Die Bundessozialämter haben sich zu kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen

entwickelt, die aktive Beratung und Förderung für behinderten Menschen anbieten. Nahezu

alle arbeitsmarktpolitischen Fortschritte der letzten Jahre im Bereich der beruflichen

Integration behinderter Menschen, wie die Einführung der Arbeitsassistenz, gingen auf

Initiativen der BSB zurück und wurden zu einem großen Teil auch von diesen finanziert.

Nun sollen die BSB nach den Plänen der FPÖVP ausgegliedert werden, das kommt einer

Abschaffung gleich. Es ist zugleich symptomatisch und entlarvend, dass sich die FPÖVP -

Koalition dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe entledigen will.

 

Die BSB zählen vor allem kranke behinderte BürgerInnen, die arbeitslos, armutsbedroht oder

sonst in schwierigen Lebenslagen sind zu ihren KundInnen. Sie sind der unmittelbare Beitrag

des Bundes zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Armut und zur Integration behinderter

Menschen in unserer Gesellschaft.

 

Nach unserer Auffassung sollte der Bund seine Steuerungskompetenz deutlicher als bisher

wahrnehmen und über die Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und

Rechtssicherheit bei Maßnahmen der Länder im Bereich der Sozial - und Behindertenhilfe

verbessern.

 

Diese blau - schwarze Entwicklung geht in Richtung Leistungseinschränkung ohne jede

Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen.

 

Die Vorschläge die aus den Ministerien kommen, gehen alle in die gleiche Richtung:

Schließung von Bezirksgerichten, Finanzämtern, Gendarmeriedienststellen und jetzt auch die

Abschaffung der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen (BSB). Die Folge ist eine

Ausdünnung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Aus diesem Grund stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Welche Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen (BSB) sollen geschlossen

    werden? (gegliedert nach Bundesländern)?

2. Welche Serviceverbesserungen ergeben sich durch diese Maßnahme für die BürgerInnen?

3. Halten Sie es für vertretbar, dass alte, kranke und behinderte Menschen durch diese

    Maßnahme von der Versorgung durch die Bundesämter für Soziales und

    Behindertenwesen abgeschnitten werden?

4. Wie viele alte, kranke und behinderte Menschen werden österreichweit in den

    Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen betreut (gegliedert nach

    Bundesländern)?

5. Welche Einsparungen könnten konkret erzielt werden?