2385/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.05.2001
der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die drohende Abschaffung der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen
(BSB)
(Anfrage 4 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die
sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)
Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat
die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger
zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu
erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich
Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren
eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle
Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige
Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut
abschneidet.
Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu
reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:
• Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,
• Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.
Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der
parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut
werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter
anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:
• Aufgabenreformkommission
• FAG - Begleitkommission
•
Bund/Länder Arbeitsgruppen
• Landesamtsdirektorenkonferenz
• Arthur - Anderson Consulting
Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig
unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen
in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen
Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale
Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue
zentrale Einrichtungen geschaffen.
Beispielsweise ist bereits geplant:
• Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte
• Schließung von 800 Postämtern
• Reduktion der Finanzämter auf 40
• Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice
• Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken
• Schließung von Wachzimmern der Polizei
• Auflassung von Gendarmerieposten
• Auflassung von Schulstandorten
Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,
insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst
bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine
bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von
Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,
sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden
Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen
werden.
Die Bundessozialämter haben sich zu kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen
entwickelt, die aktive Beratung und Förderung für behinderten Menschen anbieten. Nahezu
alle arbeitsmarktpolitischen Fortschritte der letzten Jahre im Bereich der beruflichen
Integration behinderter Menschen, wie die Einführung der Arbeitsassistenz, gingen auf
Initiativen der BSB zurück und wurden zu
einem großen Teil auch von diesen finanziert.
Nun sollen die BSB nach den Plänen der FPÖVP ausgegliedert werden, das kommt einer
Abschaffung gleich. Es ist zugleich symptomatisch und entlarvend, dass sich die FPÖVP -
Koalition dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe entledigen will.
Die BSB zählen vor allem kranke behinderte BürgerInnen, die arbeitslos, armutsbedroht oder
sonst in schwierigen Lebenslagen sind zu ihren KundInnen. Sie sind der unmittelbare Beitrag
des Bundes zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Armut und zur Integration behinderter
Menschen in unserer Gesellschaft.
Nach unserer Auffassung sollte der Bund seine Steuerungskompetenz deutlicher als bisher
wahrnehmen und über die Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und
Rechtssicherheit bei Maßnahmen der Länder im Bereich der Sozial - und Behindertenhilfe
verbessern.
Diese blau - schwarze Entwicklung geht in Richtung Leistungseinschränkung ohne jede
Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen.
Die Vorschläge die aus den Ministerien kommen, gehen alle in die gleiche Richtung:
Schließung von Bezirksgerichten, Finanzämtern, Gendarmeriedienststellen und jetzt auch die
Abschaffung der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen (BSB). Die Folge ist eine
Ausdünnung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Aus diesem Grund stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Welche Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen (BSB) sollen geschlossen
werden? (gegliedert nach Bundesländern)?
2. Welche Serviceverbesserungen ergeben sich durch diese Maßnahme für die BürgerInnen?
3. Halten Sie es für vertretbar, dass alte, kranke und behinderte Menschen durch diese
Maßnahme von der Versorgung durch die Bundesämter für Soziales und
Behindertenwesen abgeschnitten werden?
4. Wie viele alte, kranke und behinderte Menschen werden österreichweit in den
Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen betreut (gegliedert nach
Bundesländern)?
5. Welche Einsparungen könnten konkret erzielt werden?