2386/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.05.2001
der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Schließung von IESG - Außenstellen
(Anfrage 5 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die
sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)
Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat
die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger
zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu
erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich
Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren
eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle
Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige
Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut
abschneidet.
Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu
reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:
• Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,
• Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.
Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der
parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut
werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter
anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:
• Aufgabenreformkommission
• FAG - Begleitkommission
• Bund/Länder Arbeitsgruppen
•
Landesamtsdirektorenkonferenz
• Arthur-Anderson Consulting
Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig
unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen
in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen
Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale
Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue
zentrale Einrichtungen geschaffen.
Beispielsweise ist bereits geplant:
• Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte
• Schließung von 800 Postämtern
• Reduktion der Finanzämter auf 40
• Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice
• Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken
• Schließung von Wachzimmern der Polizei
• Auflassung von Gendarmerieposten
• Auflassung von Schulstandorten
Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,
insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst
bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine
bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von
Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,
sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden
Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen
werden.
Per Ministerratsbeschluss vom 11. Oktober 2000 wurde die Privatisierung des Insolvenz -
Ausfallgeldfonds beschlossen. Im Zuge dieser Privatisierung ist unter anderem vorgesehen,
Standorte zu schließen. Durch die Zusammenlegungen - und die Einschränkung der
flächendeckenden dezentralen Versorgung - müßen die betroffenen ArbeitnehmerInnen eine -
weite Anreise in Kauf nehmen, wenn es ihnen nicht sogar unmöglich wird, bei den in
Einzelfällen notwendigen Vernehmungen vorzusprechen. Die beabsichtigte Zentralisierung
wird sich daher vornehmlich zu Lasten der
Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken.
Diese Entwicklung geht in Richtung Leistungseinschränkung ohne jede Rücksicht auf die
Bedürfnisse der Menschen.
Die Vorschläge die aus den Ministerien kommen, gehen alle in die gleiche Richtung:
Schließung von Bezirksgerichten, Finanzämtern, Gendarmeriedienststellen und jetzt auch von
Außenstellen der Sozialversicherungen. Die Folge ist eine Verschlechterung der Infrastruktur
im ländlichen Raum. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
1. Welche Außenstellen des Insolvenz-Ausfallgeldfonds sollen geschlossen werden
(gegliedert nach Bundesländern)?
2. Welche Serviceverbesserungen ergeben sich durch diese Maßnahme für die BürgerInnen?
3. Halten Sie es für vertretbar, dass ArbeitnehmerInnen durch diese Maßnahme von der
Versorgung des Insolvenz - Ausfallgeldfonds abgeschnitten werden?
4. Wie viele ArbeitnehmerInnen werden österreichweit in den Außenstellen des Insolvenz -
Ausfallgeldfonds betreut (gegliedert nach Bundesländern)?
5. Welche Einsparungen könnten konkret erzielt werden?