2386/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.05.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend die Schließung von IESG - Außenstellen

(Anfrage 5 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die

sogenannte Verwaltungsreform der Bundesregierung)

 

Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist an sich unbestritten. Eine solche Reform hat

die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung bestmögliche Leistungen für die Bürger

zum kostengünstigsten Preis erbringt. Anders als der Eindruck, den die Bundesregierung zu

erwecken versucht, ist die Verwaltung nicht bloß ein Kostenfaktor oder gar ausschließlich

Belastung für Bürger und Wirtschaft, sondern eine Grundbedingung für das Funktionieren

eines Staates und der Gesellschaft. Die Verwaltung hat unverzichtbare Leistungen für alle

Menschen zu erbringen. Nach allen internationalen Rankings ist eine qualitativ hochwertige

Verwaltung auch einer der wichtigsten Standortfaktoren, wobei Österreich hier bei gut

abschneidet.

 

Anstatt die Verwaltung im Sinne einer Verbesserung der Leistungen für die Bürger zu

reformieren, geht die Bundesregierung einen anderen Weg:

 

                • Sie privatisiert Probleme, statt Probleme zu lösen,

                • Schafft Leistungen ab, statt die Leistungserbringung zu verbessern.

 

Dabei ist die Vorgangsweise der Bundesregierung insgesamt chaotisch, wie die Fülle der

parallel tätigen Einrichtungen zeigt, die noch dazu von vier verschiedenen Ressorts betreut

werden (Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Finanzminister, Landwirtschaftsminister); unter

anderem wurden folgende Gremien eingerichtet:

 

                • Aufgabenreformkommission

                • FAG - Begleitkommission

                • Bund/Länder Arbeitsgruppen

                • Landesamtsdirektorenkonferenz

                • Arthur-Anderson Consulting

 

Diese Gremien verursachen Kosten in vielfacher Millionenhöhe, arbeiten aber offenkundig

unkoordiniert und planlos vor sich hin. Dabei kursiert schon jetzt eine Fülle von Vorschlägen

in der Öffentlichkeit, die schlimme Befürchtungen wecken. Gemeinsam ist diesen

Vorschlägen, dass Leistungen abgeschafft oder eingeschränkt werden; dezentrale

Einrichtungen in den Ländern und Gemeinden werden geschlossen, dafür werden aber neue

zentrale Einrichtungen geschaffen.

 

Beispielsweise ist bereits geplant:

 

                • Schließung von 2/3 der Bezirksgerichte

                • Schließung von 800 Postämtern

                • Reduktion der Finanzämter auf 40

                • Abschaffung von Regionalstellen des Arbeitsmarkservice

                • Abschaffung von Sozialämtern in den Bezirken

                • Schließung von Wachzimmern der Polizei

                • Auflassung von Gendarmerieposten

                • Auflassung von Schulstandorten

 

Alle diese Maßnahmen werden gravierende Nachteile für die Bevölkerung haben,

insbesondere im ländlichen Raum. Statt dass die Verwaltung ihre Leistungen möglichst

bürgernah anbietet und damit die Funktion des ländlichen Raumes aufrechterhält, erfolgt eine

bürgerferne Zentralisierung der Verwaltung bzw. überhaupt die Abschaffung von

Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung nicht für die Bürger verbessert,

sondern nur verschlechtert, wobei zu befürchten ist, dass es auch zu keinen bedeutenden

Einsparungen kommt, weil gleichzeitig kostspielige zentrale Einrichtungen geschaffen

werden.

 

Per Ministerratsbeschluss vom 11. Oktober 2000 wurde die Privatisierung des Insolvenz -

Ausfallgeldfonds beschlossen. Im Zuge dieser Privatisierung ist unter anderem vorgesehen,

Standorte zu schließen. Durch die Zusammenlegungen - und die Einschränkung der

flächendeckenden dezentralen Versorgung - müßen die betroffenen ArbeitnehmerInnen eine -

weite Anreise in Kauf nehmen, wenn es ihnen nicht sogar unmöglich wird, bei den in

Einzelfällen notwendigen Vernehmungen vorzusprechen. Die beabsichtigte Zentralisierung

wird sich daher vornehmlich zu Lasten der Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken.

Diese Entwicklung geht in Richtung Leistungseinschränkung ohne jede Rücksicht auf die

Bedürfnisse der Menschen.

 

Die Vorschläge die aus den Ministerien kommen, gehen alle in die gleiche Richtung:

Schließung von Bezirksgerichten, Finanzämtern, Gendarmeriedienststellen und jetzt auch von

Außenstellen der Sozialversicherungen. Die Folge ist eine Verschlechterung der Infrastruktur

im ländlichen Raum. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Welche Außenstellen des Insolvenz-Ausfallgeldfonds sollen geschlossen werden

    (gegliedert nach Bundesländern)?

 

2. Welche Serviceverbesserungen ergeben sich durch diese Maßnahme für die BürgerInnen?

 

3. Halten Sie es für vertretbar, dass ArbeitnehmerInnen durch diese Maßnahme von der

    Versorgung des Insolvenz - Ausfallgeldfonds abgeschnitten werden?

 

4. Wie viele ArbeitnehmerInnen werden österreichweit in den Außenstellen des Insolvenz -

    Ausfallgeldfonds betreut (gegliedert nach Bundesländern)?

 

5. Welche Einsparungen könnten konkret erzielt werden?