239/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Krisen - und Katastrophenschutzmanagement im Bundeskanzleramt

 

 

Nach dem Grubenunglück von Lassing, aber auch aufgrund der Erfahrungen bei anderen

Katastrophen in jüngster Vergangenheit wurden Defizite und Mängel beim staatlichen

Krisenmanagement und Katastrophenschutz sichtbar. Sowohl Kompetenz - als auch

Koordinationsmängel wurden auch im Zuge der konkreten Katastropheneinsätze

deutlich. Die Frage der Zuständigkeit verschiedenster Behörden und Dienststellen und

jene der Führung des Einsatzes wurden aufgeworfen. Beim Bundeskanzleramt liegt dem

Bundesministeriengesetz zu Folge, die Aufgabe der „Koordination der gesamten

Verwaltung des Bundes" im Allgemeinen, und die „Koordination der umfassenden

Landesverteidigung und des staatlichen Krisenmanagements“ im Besonderen.

Nach den Erfahrungen in Lassing hat der Bundeskanzler die Einrichtung einer eigenen

Arbeitsgruppe „bestehend aus Vertretern des Innen -, Verteidigungs -, Justiz - und

Wirtschaftsministeriums, des Bundeskanzleramtes und Ländervertretern“ zum Zweck

der Klärung der „rechtlichen und administrativen Fragen des Krisenmanagements in

Österreich“ bekanntgegeben (OTS 0158/20.August 1998).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Haben Sie Herr Bundeskanzler den Katastrophenschutz und die Vorsorge gegen

    Krisen in den vergangenen Jahren für hinreichend erachtet?

 

2. Welche Koordinationsleistungen wurden bei den großen Katastrophen des

     vergangenen Jahres in Lassing und Galtür durch das BKA erbracht?

 

3. Haben Sie in den vergangenen Jahren eine Vernachlässigung des

    Krisenmanagements bei Katastrophen in Österreich feststellen können?

 

4. Wurde gegenüber dem Katastrophenschutz in Österreich dem militärischen

    Krisenmanagement im Ausland - auch durch das Bundeskanzleramt - ein

    Schwergewicht verliehen?

5. Welche Änderungen haben sich seit Einrichtung der Abteilung A/9

    („Koordination Staatliches Krisenmanagement“) ergeben, die die Bildung einer

    eigenen Arbeitsgruppe im Gefolge der Katastrophe von Lassing begründet hat?

 

6. Inwieweit ist die Abteilung A/5 („Koordination der Krisenvorsorgen und der

    sicherheitspolitischen Grundlagen“) noch mit Katastrophenschutzkompetenzen

    ausgestattet und wie stehen die beiden Abteilungen zueinander?

 

7. Welche Kompetenzabgrenzung hinsichtlich des Katastrophenschutzes können Sie

     zwischen diesen beiden Abteilungen skizzieren?

 

8. Hat die angeführte Arbeitsgruppe einen abschließenden Bericht erstellt, - wenn ja,

    was hat dieser Bericht für die zukünftige Organisation des Katastrophenschutzes

    ergeben?

 

9. Welche politischen Konsequenzen werden Sie aus diesem Bericht ziehen?