239/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Krisen - und Katastrophenschutzmanagement im Bundeskanzleramt
Nach dem Grubenunglück von Lassing, aber auch aufgrund der Erfahrungen bei anderen
Katastrophen in jüngster Vergangenheit wurden Defizite und Mängel beim staatlichen
Krisenmanagement und Katastrophenschutz sichtbar. Sowohl Kompetenz - als auch
Koordinationsmängel wurden auch im Zuge der konkreten Katastropheneinsätze
deutlich. Die Frage der Zuständigkeit verschiedenster Behörden und Dienststellen und
jene der Führung des Einsatzes wurden aufgeworfen. Beim Bundeskanzleramt liegt dem
Bundesministeriengesetz zu Folge, die Aufgabe der „Koordination der gesamten
Verwaltung des Bundes" im Allgemeinen, und die „Koordination der umfassenden
Landesverteidigung und des staatlichen Krisenmanagements“ im Besonderen.
Nach den Erfahrungen in Lassing hat der Bundeskanzler die Einrichtung einer eigenen
Arbeitsgruppe „bestehend aus Vertretern des Innen -, Verteidigungs -, Justiz - und
Wirtschaftsministeriums, des Bundeskanzleramtes und Ländervertretern“ zum Zweck
der Klärung der „rechtlichen und administrativen Fragen des Krisenmanagements in
Österreich“ bekanntgegeben (OTS 0158/20.August 1998).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben Sie Herr Bundeskanzler den Katastrophenschutz und die Vorsorge gegen
Krisen in den vergangenen Jahren für hinreichend erachtet?
2. Welche Koordinationsleistungen wurden bei den großen Katastrophen des
vergangenen Jahres in Lassing und Galtür durch das BKA erbracht?
3. Haben Sie in den vergangenen Jahren eine Vernachlässigung des
Krisenmanagements bei Katastrophen in Österreich feststellen können?
4. Wurde gegenüber dem Katastrophenschutz in Österreich dem militärischen
Krisenmanagement im Ausland - auch durch das Bundeskanzleramt - ein
Schwergewicht verliehen?
5. Welche Änderungen haben sich seit Einrichtung der Abteilung A/9
(„Koordination Staatliches Krisenmanagement“) ergeben, die die Bildung einer
eigenen Arbeitsgruppe im Gefolge der Katastrophe von Lassing begründet hat?
6. Inwieweit ist die Abteilung A/5 („Koordination der Krisenvorsorgen und der
sicherheitspolitischen Grundlagen“) noch mit Katastrophenschutzkompetenzen
ausgestattet und wie stehen die beiden Abteilungen zueinander?
7. Welche Kompetenzabgrenzung hinsichtlich des Katastrophenschutzes können Sie
zwischen diesen beiden Abteilungen skizzieren?
8. Hat die angeführte Arbeitsgruppe einen abschließenden Bericht erstellt, - wenn ja,
was hat dieser Bericht für die zukünftige Organisation des Katastrophenschutzes
ergeben?
9. Welche politischen Konsequenzen werden Sie aus diesem Bericht ziehen?