240/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend die Umsetzung von EU - Naturschutzrichtlinien im Zusammenhang mit dem
Beschwerdeverfahren Steinfeld
WWF und BirdLife Österreich haben gemeinsam ein Beschwerdeverfahren gegen die
Republik Österreich wegen einer möglichen Verletzung der Richtlinien 92/43/EWG
(Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie) und 79/409/EWG (Vogelschutz - Richtlinie) im Bezug auf
das Gebiet Steinfeld in Niederösterreich eingeleitet. Folgende Beschwerdepunkte wurden
diesbezüglich seitens der Naturschutzorganisationen angeführt:
1. Das Steinfeld qualifiziert sich eindeutig als Natura 2000 Gebiet und ist sowohl nach der
Vogelschutz - Richtlinie auszuweisen als auch nach der FFH - Richtlinie zu nominieren.
Das Gebiet enthält u.a. die in Österreich wichtigsten Populationen der durch die
Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelarten Triel, Brachpieper und
Ziegenmelker. Das Steinfeld zählt zu den von BirdLife identifizierten IBAs (Important
Bird Areas).
2. Das Vorkommen der Österreichischen Heideschnecke ist weltweit auf das Gebiet des
Steinfelds beschränkt und daher einzigartig. Diese Schneckenart ist in der
FFH - Richtlinie als prioritär ausgewiesen. Weiters nehmen im Steinfeld drei prioritäre
Lebensraumtypen überaus bedeutende (z.T. EU - weit die größten) Flächen ein.
3. Das Gebiet ist akut bedroht. Die geplante Errichtung der ,,B 17 Neu“ zwischen
Günselsdorf und Wiener Neustadt würde das zentrale Brutgebiet des Triels zerstören,
das die einzige lebensfähige Population dieser Art in Österreich beherbergt. Das
Stadterweiterungsprojekt ,,Civitas Nova“ droht annähernd einen Quadratkilometer
wertvollster Steppenrasen zu vernichten. Im Bereich des Flugfelds Ost wurden neue
Landebahnen EU - widrig ohne Verträglichkeitsprüfung gebaut.
4. Weiters kritisiert die Beschwerde die mangelnde Anpassung des Niederösterreichischen
Naturschutzgesetzes an Vogelschutz - und FFH - Richtlinie (z.B.
Verträglichkeitsprüfung).
Noch im Dezember 1997 war das Gebiet von der niederösterreichischen Landesregierung
als zukünftiges Natura 2000 Gebiet geplant. Die Ausweisung sollte bis Juni 1998 erfolgen,
später wurde allerdings davon Abstand genommen.
Die Europäische Kommission hat Anfang November 1999 Österreich ein Mahnschreiben
mit der Anforderung zur Stellungnahme zur Beschwerde übermittelt. Die Frist für diese
Stellungnahme ist mit 5. Jänner abgelaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Weise wird sich das österreichische Umweitministerium und Sie als
zuständiger Minister in dieses Verfahren einschalten?
2. Wie wird sich das Ministerium im Falle einer Anklage Österreichs vor dem BuGH
wegen der bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische
Kommission in der Causa Steinfeld verhalten?
3. Welche Rechtsmeinung vertritt das Umweltministerium zur Beschwerde?
4. Welche Massnahmen wird das Umweltministerium gegenüber der
niederösterreichischen Landesregierung in der Causa Steinfeld einleiten?
5. Die Naturschutz - Richtlinien sehen eine Gebietsauswahl nach rein fachlichen
Kriterien auf Bundesebene vor, die nicht stattfand. Mittlerweile liegen gegen die
Republik Österreich 10 EU - Beschwerden wegen (möglicher) Verletzungen von
EU - Naturschutzrecht vor. Es wurde damit massiv die Notwendigkeit einer
gesamtösterreichischen Koordinierung bei der Ausweisung, Nominierung und
Umsetzung von Natura 2000 - Gebieten offenbar. Was hat das Umweltministerium in
diese Richtung bisher unternommen bzw. welche Schritte wird es in Zukunft
unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
6. Erwägt das BMU im Lichte dieser Entwicklungen, eine Initiative zur Vorlage eines
Bundes - Rahmen - Naturschutzgesetzes zur Wahrung internationaler und nationaler
Prioritäten bzw. Verpflichtungen im Naturschutz zu ergreifen?