240/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend die Umsetzung von EU - Naturschutzrichtlinien im Zusammenhang mit dem

Beschwerdeverfahren Steinfeld

 

WWF und BirdLife Österreich haben gemeinsam ein Beschwerdeverfahren gegen die

Republik Österreich wegen einer möglichen Verletzung der Richtlinien 92/43/EWG

(Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie) und 79/409/EWG (Vogelschutz - Richtlinie) im Bezug auf

das Gebiet Steinfeld in Niederösterreich eingeleitet. Folgende Beschwerdepunkte wurden

diesbezüglich seitens der Naturschutzorganisationen angeführt:

 

1. Das Steinfeld qualifiziert sich eindeutig als Natura 2000 Gebiet und ist sowohl nach der

    Vogelschutz - Richtlinie auszuweisen als auch nach der FFH - Richtlinie zu nominieren.

    Das Gebiet enthält u.a. die in Österreich wichtigsten Populationen der durch die

    Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelarten Triel, Brachpieper und

    Ziegenmelker. Das Steinfeld zählt zu den von BirdLife identifizierten IBAs (Important

    Bird Areas).

 

2. Das Vorkommen der Österreichischen Heideschnecke ist weltweit auf das Gebiet des

    Steinfelds beschränkt und daher einzigartig. Diese Schneckenart ist in der

    FFH - Richtlinie als prioritär ausgewiesen. Weiters nehmen im Steinfeld drei prioritäre

    Lebensraumtypen überaus bedeutende (z.T. EU - weit die größten) Flächen ein.

 

3. Das Gebiet ist akut bedroht. Die geplante Errichtung der ,,B 17 Neu“ zwischen

    Günselsdorf und Wiener Neustadt würde das zentrale Brutgebiet des Triels zerstören,

    das die einzige lebensfähige Population dieser Art in Österreich beherbergt. Das

    Stadterweiterungsprojekt ,,Civitas Nova“ droht annähernd einen Quadratkilometer

    wertvollster Steppenrasen zu vernichten. Im Bereich des Flugfelds Ost wurden neue

    Landebahnen EU - widrig ohne Verträglichkeitsprüfung gebaut.

 

4. Weiters kritisiert die Beschwerde die mangelnde Anpassung des Niederösterreichischen

    Naturschutzgesetzes an Vogelschutz - und FFH - Richtlinie (z.B.

    Verträglichkeitsprüfung).

 

Noch im Dezember 1997 war das Gebiet von der niederösterreichischen Landesregierung

als zukünftiges Natura 2000 Gebiet geplant. Die Ausweisung sollte bis Juni 1998 erfolgen,

später wurde allerdings davon Abstand genommen.

 

Die Europäische Kommission hat Anfang November 1999 Österreich ein Mahnschreiben

mit der Anforderung zur Stellungnahme zur Beschwerde übermittelt. Die Frist für diese

Stellungnahme ist mit 5. Jänner abgelaufen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

 

1. In welcher Weise wird sich das österreichische Umweitministerium und Sie als

    zuständiger Minister in dieses Verfahren einschalten?

 

2. Wie wird sich das Ministerium im Falle einer Anklage Österreichs vor dem BuGH

     wegen der bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische

     Kommission in der Causa Steinfeld verhalten?

 

3. Welche Rechtsmeinung vertritt das Umweltministerium zur Beschwerde?

 

4. Welche Massnahmen wird das Umweltministerium gegenüber der

     niederösterreichischen Landesregierung in der Causa Steinfeld einleiten?

 

5. Die Naturschutz - Richtlinien sehen eine Gebietsauswahl nach rein fachlichen

    Kriterien auf Bundesebene vor, die nicht stattfand. Mittlerweile liegen gegen die

    Republik Österreich 10 EU - Beschwerden wegen (möglicher) Verletzungen von

    EU - Naturschutzrecht vor. Es wurde damit massiv die Notwendigkeit einer

    gesamtösterreichischen Koordinierung bei der Ausweisung, Nominierung und

    Umsetzung von Natura 2000 - Gebieten offenbar. Was hat das Umweltministerium in

    diese Richtung bisher unternommen bzw. welche Schritte wird es in Zukunft

    unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Erwägt das BMU im Lichte dieser Entwicklungen, eine Initiative zur Vorlage eines

    Bundes - Rahmen - Naturschutzgesetzes zur Wahrung internationaler und nationaler

    Prioritäten bzw. Verpflichtungen im Naturschutz zu ergreifen?