241/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Evaluierung der Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung des Bundes umfaßt seit 1996 bis 2001 jährlich Mittel im Ausmaß
von 24,5 Milliarden Schilling, die gemäß §§ 1 und 3 WBF-ZG 1989 zwar zweckgebunden
doch ohne besondere (z. ökologische) Auflagen den Ländern überwiesen wird.
Derzeit gibt es keine einheitliche bundesweite Evaluierung der Landeswohnbauförderungen.
Eine entsprechende Evaluation würde dem Föderalismus in der Wohnbauförderpolitik
keinerlei Einschränkung auferlegen, hingegen seine Effizienz einem Vergleich unterziehen.
Gemäß §4 WBF - ZG sind die Länder zu einer jährlichen Berichterstattung über die
widmungsgerechte Verwendung“ verpflichtet. Alle Bundesländer verzichten in ihren
Landesgesetzen auf ein klare, explizite Zielformulierung ihrer Wohnbaupolitik, so daß die
vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in sehr unterschiedlichem Sinn verwendet
werden und ihr Einsatz nicht mit der budgetär erforderlichen Effizienz erfolgt. Außerdem
werden die Rückflüsse aus der Wohnbauförderung häufig nicht mehr widmungsgemäß
verwendet, wodurch der Grundgedanke „Hilfe zur Selbsthilfe“ vernachlässigt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum verzichtete der Bund bis dato auf eine Evaluierung der
Wohnbauförderungsmittel im Hinblick auf ihre Verwendung durch die Bundesländer?
Werden Sie eine Evaluation der Bundesmittel, die für die Landeswohnbauförderungen
verwendet werden, vornehmen lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
2. Die jährlichen Berichte der Länder über die „widmungsgerechte Verwendung“ von
Bundesmittel zur Wohnbauförderung gelten als lückenhaft. Welche Schritte werden
Sie setzen, um die Berichterstattung zu verbessern?
3. Werden Sie das „Landessechstel“ als Vorraussetzung für die Verteilung von
Wohnbaufördergeldern verlangen? Wenn nein, warum nicht?
4. Auf welche Weise werden Sie die Linder dazu veranlassen, die Rückflüsse aus der
Wohnbauförderung
wieder zweckgemäß zu verwenden? Streben Sie die Vorgabe einer
klaren Zweckwidmung der „Erlöse aus dem Verkauf von aushaftenden Forderungen“
an? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß Landesfinanzreferenten ihre Ansprüche auf
Rückzahlungen von Wohnbaudarlehen an Finanzinstitute veräußern?
6. Was gedenken Sie zu unternehmen, damit die Länder in der Wohnbauförderung klare
und möglichst einheitliche Ziele verfolgen? Wie stehen Sie zu einer Novellierung des
WFG - ZG im Hinblick auf klare explizite ökologische und soziale Zielsetzungen?
7. Welche Schritte zur Ökologisierung des Einsatzes der Wohnbauförderungsgelder
können Sie sich im Rahmen der Umsetzung des Kyoto - Zieles vorstellen?
8. Wie gedenken Sie im Rahmen des Finanzausgleiches die Wohnbauförderung zu
gestalten?