241/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Evaluierung der Wohnbauförderung

 

Die Wohnbauförderung des Bundes umfaßt seit 1996 bis 2001 jährlich Mittel im Ausmaß

von 24,5 Milliarden Schilling, die gemäß §§ 1 und 3 WBF-ZG 1989 zwar zweckgebunden

doch ohne besondere (z. ökologische) Auflagen den Ländern überwiesen wird.

Derzeit gibt es keine einheitliche bundesweite Evaluierung der Landeswohnbauförderungen.

Eine entsprechende Evaluation würde dem Föderalismus in der Wohnbauförderpolitik

keinerlei Einschränkung auferlegen, hingegen seine Effizienz einem Vergleich unterziehen.

Gemäß §4 WBF - ZG sind die Länder zu einer jährlichen Berichterstattung über die

widmungsgerechte Verwendung“ verpflichtet. Alle Bundesländer verzichten in ihren

Landesgesetzen auf ein klare, explizite Zielformulierung ihrer Wohnbaupolitik, so daß die

vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in sehr unterschiedlichem Sinn verwendet

werden und ihr Einsatz nicht mit der budgetär erforderlichen Effizienz erfolgt. Außerdem

werden die Rückflüsse aus der Wohnbauförderung häufig nicht mehr widmungsgemäß

verwendet, wodurch der Grundgedanke „Hilfe zur Selbsthilfe“ vernachlässigt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Warum verzichtete der Bund bis dato auf eine Evaluierung der

    Wohnbauförderungsmittel im Hinblick auf ihre Verwendung durch die Bundesländer?

    Werden Sie eine Evaluation der Bundesmittel, die für die Landeswohnbauförderungen

     verwendet werden, vornehmen lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Die jährlichen Berichte der Länder über die „widmungsgerechte Verwendung“ von

    Bundesmittel zur Wohnbauförderung gelten als lückenhaft. Welche Schritte werden

    Sie setzen, um die Berichterstattung zu verbessern?

 

3. Werden Sie das „Landessechstel“ als Vorraussetzung für die Verteilung von

    Wohnbaufördergeldern verlangen? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Auf welche Weise werden Sie die Linder dazu veranlassen, die Rückflüsse aus der

    Wohnbauförderung wieder zweckgemäß zu verwenden? Streben Sie die Vorgabe einer

    klaren Zweckwidmung der „Erlöse aus dem Verkauf von aushaftenden Forderungen“

    an? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß Landesfinanzreferenten ihre Ansprüche auf

     Rückzahlungen von Wohnbaudarlehen an Finanzinstitute veräußern?

 

6. Was gedenken Sie zu unternehmen, damit die Länder in der Wohnbauförderung klare

    und möglichst einheitliche Ziele verfolgen? Wie stehen Sie zu einer Novellierung des

    WFG - ZG im Hinblick auf klare explizite ökologische und soziale Zielsetzungen?

 

7. Welche Schritte zur Ökologisierung des Einsatzes der Wohnbauförderungsgelder

    können Sie sich im Rahmen der Umsetzung des Kyoto - Zieles vorstellen?

 

8. Wie gedenken Sie im Rahmen des Finanzausgleiches die Wohnbauförderung zu

    gestalten?