242/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend „Zwangseinweisungen“ ins Pflegeheim

 

Im Kurier vom 3.10.1999 war unter dem Titel „Die Uni muß ins Heim" von einer

100 - jährigen Grazerin zu lesen, der einerseits eine Erhöhung des Pflegegeldes

(derzeit Stufe 2) verweigert wurde, andererseits eine Einweisung in ein

Pflegeheim gegen ihren Willen angedroht wurde. An diesem Fall zeigt sich, daß

das eigentliche Ziel des Pflegegeldes, nämlich alten und behinderten Menschen

ein Leben außerhalb von Großheimen zu ermöglichen, in vielen Fällen nicht

erreicht wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1) In welche Pflegestufen sind 80 - 100 - jährige PflegegeldbezieherInnen

    derzeit eingestuft?

 

2) Wieviele Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes von über 80 - jährigen

     PflegegeldbezieherInnen wurden im letzten Jahr positiv erledigt?

 

3) Wieviele Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes von über 80 - jährigen

     PflegegeldbezieherInnen wurden im letzten Jahr negativ erledigt?

 

4) Wieviele PflegegeldbezieherInnen mit einem Alter von über 80 Jahren sind

     im letzten Jahr in ein Pflegeheim übersiedelt?

 

5) Wie ist es möglich, daß hochbetagte Menschen lediglich die Pflegegeldstufe

     2 zuerkannt bekommen?

 

6) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, daß auch hochbetagte Menschen

     mit Hilfe ambulanter Dienste in der eigenen Wohnung bleiben können,

     wenn sie dies wünschen und nicht „zwangsweise“ in ein Pflegeheim

     eingewiesen werden?