242/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend „Zwangseinweisungen“ ins Pflegeheim
Im Kurier vom 3.10.1999 war unter dem Titel „Die Uni muß ins Heim" von einer
100 - jährigen Grazerin zu lesen, der einerseits eine Erhöhung des Pflegegeldes
(derzeit Stufe 2) verweigert wurde, andererseits eine Einweisung in ein
Pflegeheim gegen ihren Willen angedroht wurde. An diesem Fall zeigt sich, daß
das eigentliche Ziel des Pflegegeldes, nämlich alten und behinderten Menschen
ein Leben außerhalb von Großheimen zu ermöglichen, in vielen Fällen nicht
erreicht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) In welche Pflegestufen sind 80 - 100 - jährige PflegegeldbezieherInnen
derzeit eingestuft?
2) Wieviele Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes von über 80 - jährigen
PflegegeldbezieherInnen wurden im letzten Jahr positiv erledigt?
3) Wieviele Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes von über 80 - jährigen
PflegegeldbezieherInnen wurden im letzten Jahr negativ erledigt?
4) Wieviele PflegegeldbezieherInnen mit einem Alter von über 80 Jahren sind
im letzten Jahr in ein Pflegeheim übersiedelt?
5) Wie ist es möglich, daß hochbetagte Menschen lediglich die Pflegegeldstufe
2 zuerkannt bekommen?
6) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, daß auch hochbetagte Menschen
mit Hilfe ambulanter Dienste in der eigenen Wohnung bleiben können,
wenn sie dies wünschen und nicht „zwangsweise“ in ein Pflegeheim
eingewiesen werden?