245/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Verpflegekosten von ZDL

 

 

Einrichtungen, die ihren ZDL verköstigen, erhalten vom BM für Inneres pro Tag

und ZDL S 152,-- an Verpflegegeld. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Frühstück S 32,--, Mittagessen S 75,--, Abendessen S 45,--.

Für arbeitsfreie Tage des ZDL werden die Verpflegkosten meist ausbezahlt.

In Einrichtungen, wie Behinderten - Alten -, Pflegeheimen und Krankenhäusern

werden die Mahlzeiten in Großküchen hergestellt, wobei nicht nur die Insassen

bzw. Patienten verköstigt werden, sondern auch das Personal die Möglichkeit hat,

das Essensangebot in Anspruch zu nehmen. So werden z.B.: vom Sozialhilfever -

band Vöcklabruck im Pflegeheim Pfaffing die Kosten für ein Frühstück mit S 10,--,

ein Mittagessen mit S 25,-- und ein Abendessen mit S 15,-- für das Personal

berechnet. Die Höhe der Tagesverköstigung beträgt daher S 50,--.

Wie aus einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck - Sozialhilfe -

verband hervorgeht - Zitat: „Es ist seitens der öffentlichen Verwaltung keine

besondere Fähigkeit, dass man den Zivildienern das Essen teurer

verrechnet als den übrigen Bediensteten“- wird mit dieser Abrechnungspraxis

ein nicht unbeträchtliches „Körberlgeld“ auf Kosten der ZDL lukriert.

Unter der Annahme, daß diese „nicht besondere Fähigkeit“ nicht nur die BH

Vöcklabruck besitzt und daß 6.000 ZDL pro Jahr in Einrichtungen verköstigt

werden, ergibt sich eine Differenz zwischen tatsächlichen Essenskosten und

verrechneten Essenskosten von durchschnittlich S 70,-- pro Tag und ZDL.

Durch diese „nicht besondere Fähigkeit“ könnten sich Einrichtungen in den letzten

6 Jahren ein „Körberlgeld“ von insgesamt fünfhundertfünzig Millionen Schilling auf

Kosten der ZDL gemacht haben.

Durch eine generelle Lösung (Lebensmittelgutscheine statt Verpflegung) für alle

ZDL könnte die „besondere Fähigkeit der Abrechnungspraxis“ sofort unterbunden

werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Ist Ihnen bekannt, daß die BH Vöcklabruck das Essen für ZDL teurer

     verrechnet als für das übrige Personal?

    Wenn j, wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?

    Wenn nein, wurden jemals die Abrechnungen mit den tatsächlichen Kosten

     überprüft?

 

2) Können Sie ausschließen, daß außer der BH Vöcklabruck auch noch andere

     Einrichtungen diese Vorgangsweise der Abrechnung praktizieren?

 

3) Wieviele ZDL erhielten in den Jahren 1994 - 1999 Verköstigung in den

     Einrichtungen und wie hoch war die Erstattung durch Ihr Ministerium?

     (Auflistung nach: Einrichtung, Anzahl der ZDL und Jahr)

 

4) Wieviele ZDL erhielten in den Jahren 1994 - 1999 anstatt der Verköstigung

     Gutscheine? Wie hoch ist der Betrag der ausgestellten Gutscheine?

     (Auflistung nach: Anzahl der ZDL und Jahr)

 

5) Wie hoch schätzen Sie das "Körberlgeld" durch diese Abrechnungspraxis auf

     Kosten der ZDL in den Jahren 1994-1999?

 

6) Werden Sie diese Abrechnungspraxis dahingehend unterbinden, indem alle

     ZDL mit Lebensmittelgutscheinen ausgestattet werden?

     Wenn ja, ab wann erhalten alle ZDL Gutscheine?

     Wenn nein, was ist der Grund dafür?

 

7) Sind Sie auch der Meinung, daß Gutscheine einen geringeren

    Verwaltungsaufwand bedeuten als Einzelabrechnungen?

    Wenn nein, wie ist Ihre Begründung?