2465/J XXI.GP
Eingelangt am: 11. 05. 2001
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Leitungsbestellung am Bundesgymnasium für Berufstätige Innsbruck“
Zwei Frauen und ein Mann erwiesen sich im Herbst 2000 im Bewerbungsverfahren um den
frei werdenden Schulleiter - Posten am Bundesgymnasium für Berufstätige in Innsbruck als die
geeignetesten BewerberInnen. Bei einem schulinternen Hearing schnitt Frau Mag. Karin
Eliskases deutlich als Beste ab. Dieses Ergebnis wurde von der Mehrheit des Kollegiums des
Landesschulrates jedoch ignoriert und ein männlicher Mitbewerber an die erste Stelle
gereiht. Die dabei angeführte Kurzbegründung lieferte jedoch keine wirklich zwingenden
Argumente für die Vorreihung.
Es gibt eine Reihe von deutlichen Hinweisen, dass die Abstimmung im Kollegium durch
Gerüchte über angebliche Unstimmigkeiten an der Schule und Vorwürfe in einem anonymen
Brief beeinflusst war. Die diffamierenden Vorwürfe wurden vom bisherigen Dir. HR Mag.
Brandhofer zwar umgehend und zur Gänze widerlegt, konnten aber - wie es Gerüchten zu
Eigen ist - nicht mehr völlig aus der Welt geschafft werden. Es muss aufgrund von Berichten
auch davon ausgegangen werden, dass im Kollegium eine Reihe fachspezifischer
Qualifikationen, die für die Zweitgereihte Mag. Eliskases (aber auch für die Drittgereihte
Bewerberin) sprachen, nicht berücksichtigt wurden.
Ebenso ist davon auszugehen, dass der amtsführende Landesschulratspräsident Dipl. Vw.
Mag. Mitterer in seiner „Ergänzenden Begründung zum Besetzungsvorschlag“ zumindest
einige Mag. Eliskases betreffende Informationen so einseitig beleuchtet hat, dass sie in ihrem
Argumentationsgang für den Erstgereihten sprechen. So heißt es da beispielsweise: „Im
Hearing auf die starke Gruppenbildung angesprochen, konnte sie keine konkreten
Lösungsvorschläge zur Linderung dieses Problems unterbreiten.“ Die Frage wurde allerdings
nie gestellt, sie wurde auf Grund der Aussagen im anonymen Brief konstruiert. Allerdings
steht in einem solchen Fall das Amt des Landesschulrates vor der nahezu unlösbaren
Aufgabe, eine Reihung zu begründen, die in einer geheimen Abstimmung durch ein grosses
Gremium getroffen wurde und bei der die BeamtInnen dann nur versuchen können, die
Erwägungen der Kollegiumsmitglieder nachzuvollziehen.
Die Frauenbeauftragten sowohl an der Schule als auch im BWBWK und die zuständige
Fachsektion haben gegen diese Reihung des Kollegiums des Landesschulrates eindeutig
Stellung bezogen und auch die soeben veröffentlichte Verordnung über den Frauen-
förderungsplan im Bereich des BWBWK sieht ausdrücklich vor, dass wegen der krassen
Unterrepräsentation von Frauen in Leitungsfunktionen (Frauenanteil an DirektorInnen in
Tirol liegt bei ca. 10%) im Bereich der Tiroler AHS Fördermaßnahmen absolut notwendig
sind. Wann sonst sollen solche Frauenförderungen für die Leitungsfunktionen erfolgen wenn
nicht dann, wenn in einem Dreiervorschlag (der prinzipiell für eine Funktion geeignete
Kandidatinnen und Kandidaten enthalten muss) auch Frauen enthalten sind und
darüberhinaus aufgrund der Aktenlage eindeutig ersichtlich ist, dass die Frau(en) sogar
bessere
Qualifikationen aufweisen als der im Vorschlag enthaltene Mann.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Sind Sie über die Vorgänge rund um die Direktorenbestellung am BG f. Berufstätige
in Innsbruck informiert?
2. Sind Sie der Meinung, dass ein anonymer Brief bzw. offensichtlich falsche Gerüchte
über die ,,Stimmungslage" an einer Schule für den Entscheidungsfindungsprozess
herangezogen werden können?
3. Welche Informationen haben Sie in dieser Causa vom Amtsführenden
Landesschulratspräsidenten bekommen?
4. Ist Ihnen bekannt, dass die Zweit- und Drittgereihte Bewerberin im Bereich der
Schulen für Berufstätige und des Erwachsenenlernens sowie des Fernlernens durch
ihre Entwicklungs- und Vortragstätigkeit europaweites Ansehen geniessen?
5. Haben Sie sich selbst aufgrund der umfangreichen Aktenlage bereits ein Urteil über
die Bewerber gebildet?
6. Wann wird die/der neue LeiterIn am Abendgymnasium für Berufstätige bestellt?
7. Werden Sie der Beurteilung der Frauenbeauftragten an Schule und Ministerium folgen
und die besser qualifizierte Kandidatin zur Schulleiterin bestellen?
8. Was werden Sie in diesem Jahr konkret unternehmen, um die Ziele Ihres
Frauenförderplanes an den Höheren Schulen Tirols umzusetzen?
9. Sind Ihnen Informationen bekannt, wonach der Herr Bundespräsident im
vorliegenden Fall einen Vorschlag Ihrerseits, der dem kritisierten Vorschlag des
Landesschulratskollegiums entspricht, nicht folgen und den Vorschlag zurückweisen
könnte?