2465/J XXI.GP

Eingelangt am: 11. 05. 2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Leitungsbestellung am Bundesgymnasium für Berufstätige Innsbruck“

 

Zwei Frauen und ein Mann erwiesen sich im Herbst 2000 im Bewerbungsverfahren um den

frei werdenden Schulleiter - Posten am Bundesgymnasium für Berufstätige in Innsbruck als die

geeignetesten BewerberInnen. Bei einem schulinternen Hearing schnitt Frau Mag. Karin

Eliskases deutlich als Beste ab. Dieses Ergebnis wurde von der Mehrheit des Kollegiums des

Landesschulrates jedoch ignoriert und ein männlicher Mitbewerber an die erste Stelle

gereiht. Die dabei angeführte Kurzbegründung lieferte jedoch keine wirklich zwingenden

Argumente für die Vorreihung.

 

Es gibt eine Reihe von deutlichen Hinweisen, dass die Abstimmung im Kollegium durch

Gerüchte über angebliche Unstimmigkeiten an der Schule und Vorwürfe in einem anonymen

Brief beeinflusst war. Die diffamierenden Vorwürfe wurden vom bisherigen Dir. HR Mag.

Brandhofer zwar umgehend und zur Gänze widerlegt, konnten aber - wie es Gerüchten zu

Eigen ist - nicht mehr völlig aus der Welt geschafft werden. Es muss aufgrund von Berichten

auch davon ausgegangen werden, dass im Kollegium eine Reihe fachspezifischer

Qualifikationen, die für die Zweitgereihte Mag. Eliskases (aber auch für die Drittgereihte

Bewerberin) sprachen, nicht berücksichtigt wurden.

 

Ebenso ist davon auszugehen, dass der amtsführende Landesschulratspräsident Dipl. Vw.

Mag. Mitterer in seiner „Ergänzenden Begründung zum Besetzungsvorschlag“ zumindest

einige Mag. Eliskases betreffende Informationen so einseitig beleuchtet hat, dass sie in ihrem

Argumentationsgang für den Erstgereihten sprechen. So heißt es da beispielsweise: „Im

Hearing auf die starke Gruppenbildung angesprochen, konnte sie keine konkreten

Lösungsvorschläge zur Linderung dieses Problems unterbreiten.“ Die Frage wurde allerdings

nie gestellt, sie wurde auf Grund der Aussagen im anonymen Brief konstruiert. Allerdings

steht in einem solchen Fall das Amt des Landesschulrates vor der nahezu unlösbaren

Aufgabe, eine Reihung zu begründen, die in einer geheimen Abstimmung durch ein grosses

Gremium getroffen wurde und bei der die BeamtInnen dann nur versuchen können, die

Erwägungen der Kollegiumsmitglieder nachzuvollziehen.

 

Die Frauenbeauftragten sowohl an der Schule als auch im BWBWK und die zuständige

Fachsektion haben gegen diese Reihung des Kollegiums des Landesschulrates eindeutig

Stellung bezogen und auch die soeben veröffentlichte Verordnung über den Frauen-

förderungsplan im Bereich des BWBWK sieht ausdrücklich vor, dass wegen der krassen

Unterrepräsentation von Frauen in Leitungsfunktionen (Frauenanteil an DirektorInnen in

Tirol liegt bei ca. 10%) im Bereich der Tiroler AHS Fördermaßnahmen absolut notwendig

sind. Wann sonst sollen solche Frauenförderungen für die Leitungsfunktionen erfolgen wenn

nicht dann, wenn in einem Dreiervorschlag (der prinzipiell für eine Funktion geeignete

Kandidatinnen und Kandidaten enthalten muss) auch Frauen enthalten sind und

darüberhinaus aufgrund der Aktenlage eindeutig ersichtlich ist, dass die Frau(en) sogar

bessere Qualifikationen aufweisen als der im Vorschlag enthaltene Mann.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

1.   Sind Sie über die Vorgänge rund um die Direktorenbestellung am BG f. Berufstätige

      in Innsbruck informiert?

 

2.   Sind Sie der Meinung, dass ein anonymer Brief bzw. offensichtlich falsche Gerüchte

      über die ,,Stimmungslage" an einer Schule für den Entscheidungsfindungsprozess

      herangezogen werden können?

 

3.   Welche Informationen haben Sie in dieser Causa vom Amtsführenden

      Landesschulratspräsidenten bekommen?

 

4.   Ist Ihnen bekannt, dass die Zweit- und Drittgereihte Bewerberin im Bereich der

      Schulen für Berufstätige und des Erwachsenenlernens sowie des Fernlernens durch

      ihre Entwicklungs- und Vortragstätigkeit europaweites Ansehen geniessen?

 

5.   Haben Sie sich selbst aufgrund der umfangreichen Aktenlage bereits ein Urteil über

      die Bewerber gebildet?

 

6.   Wann wird die/der neue LeiterIn am Abendgymnasium für Berufstätige bestellt?

 

7.   Werden Sie der Beurteilung der Frauenbeauftragten an Schule und Ministerium folgen

      und die besser qualifizierte Kandidatin zur Schulleiterin bestellen?

 

8.   Was werden Sie in diesem Jahr konkret unternehmen, um die Ziele Ihres

      Frauenförderplanes an den Höheren Schulen Tirols umzusetzen?

 

9.   Sind Ihnen Informationen bekannt, wonach der Herr Bundespräsident im

      vorliegenden Fall einen Vorschlag Ihrerseits, der dem kritisierten Vorschlag des

      Landesschulratskollegiums entspricht, nicht folgen und den Vorschlag zurückweisen

      könnte?