247/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend Finanzierung von Zivildienerkosten durch die Eltern

 

Zivildiener, die vor Antritt des Zivildienstes noch über keine eigene Wohnung

verfügen und für die Zeit des Zivildienstes von der Einrichtung kein Quartier zur

Verfügung gestellt bekommen, müssen sich für die Dauer des Zivildienstes von

ihren Eltern erhalten lassen.

Stellt die Einrichtung dem ZDL ein Quartier zur Verfügung, werden vom BM für

Inneres die Kosten dafür übernommen, stellt die ZD - Einrichtung kein Quartier zur

Verfügung, müssen die Eltern unentgeltlich für die Wohnkosten aufkommen.

Während Grundwehrdienern für die Dauer des Grundwehrdienstes automatisch ein

Quartier zur Verfügung gestellt wird, ist dies bei den ZDL von der Einrichtung

abhängig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Unterstützen Sie die Forderung, daß ZDL, die kein Quartier durch die

    Einrichtung zur Verfügung gestellt bekommen, für die Dauer des ZD Anspruch

    auf Familienbeihilfe haben?

    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie konkret bis wann setzen?

    Wenn nein, warum ist die unterschiedliche Behandlung von Familien von

    Grundwehrdienern und ZDL gerechtfertigt?