247/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Finanzierung von Zivildienerkosten durch die Eltern
Zivildiener, die vor Antritt des Zivildienstes noch über keine eigene Wohnung
verfügen und für die Zeit des Zivildienstes von der Einrichtung kein Quartier zur
Verfügung gestellt bekommen, müssen sich für die Dauer des Zivildienstes von
ihren Eltern erhalten lassen.
Stellt die Einrichtung dem ZDL ein Quartier zur Verfügung, werden vom BM für
Inneres die Kosten dafür übernommen, stellt die ZD - Einrichtung kein Quartier zur
Verfügung, müssen die Eltern unentgeltlich für die Wohnkosten aufkommen.
Während Grundwehrdienern für die Dauer des Grundwehrdienstes automatisch ein
Quartier zur Verfügung gestellt wird, ist dies bei den ZDL von der Einrichtung
abhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Unterstützen Sie die Forderung, daß ZDL, die kein Quartier durch die
Einrichtung zur Verfügung gestellt bekommen, für die Dauer des ZD Anspruch
auf Familienbeihilfe haben?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie konkret bis wann setzen?
Wenn nein, warum ist die unterschiedliche Behandlung von Familien von
Grundwehrdienern und ZDL gerechtfertigt?