2518/J XXI.GP

Eingelangt am: 06-06-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend help.gv.at

 

 

Die Homepage der Bundesregierung "www.help.gv.at" ist ein sinnvoller Beitrag zu

mehr Bürgerservice, da sie den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wichtige

Informationen zugänglich macht.

 

Wenn man jedoch einige Mustervorlagen, wie für den Teilzeit -

Angestelltendienstvertrag, den Angestellten - bzw. Arbeiterdienstvertrag näher

betrachtet, so finden sich in diesen etliche arbeitnehmerfeindliche Formulierungen,

die in einem generellen Vertragsmuster für Arbeitsverträge keinen Platz finden

sollten, da sie eindeutig zum Nachteil einer Vertragspartei - in diesem Fall der

Arbeitnehmer - gehen.

 

In einem Vertragspunkt soll beispielsweise die Bestimmung des §1155 ABGB

ausgeschlossen werden. Falls demnach durch Umstände, die auf Arbeitgeberseite

liegen, die Dienstleistung unterbleiben sollte, soll auch keine Entgeltfortzahlung

gebühren.

Nach den Regeln des Arbeitsrechtes ist der Arbeitnehmer jedoch nur verpflichtet,

seine Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und diese

vereinbarungsgemäß einzusetzen. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitskraft nicht nutzt,

dann ist dies sein Risiko, sodass er auf jeden Fall das Entgelt bezahlen muss.

 

Nach einer anderen Bestimmung soll die Regelung des §6 DNHG, wonach bei

leichter Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche bereits nach 6 Monaten verjähren,

keine Anwendung finden. Gerade bei leichter Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers

muss eine 6 - Monatsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

genügen. Schadenersatz - oder Rückgriffsansprüche zwischen Dienstgeber und

Dienstnehmer, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung beruhen,

erlöschen ohnehin erst nach drei Jahren. Eine Verschärfung der Haftung der

Dienstnehmer ist völlig überflüssig.

 

Andererseits wird die Haftung der Arbeitgeber für Sachen, die dem Arbeitnehmer

gehören und anlässlich der Dienstvertragserfüllung benützt werden, in einem

eigenen Vertragspunkt weitgehend ausgeschlossen. Weiters werden

Konventionalstrafen und Konkurrenzklauseln zum Nachteil der Arbeitnehmer

normiert.

 

Außerdem finden sich in den Vertragsmustern beispielsweise Formulierungen wie:

"Dem Arbeitgeber bleibt die vorübergehende oder dauernde Heranziehung zu

anderen, auch geringwertigeren Aufgaben ausdrücklich vorbehalten" oder

"Ausdrücklich wird festgehalten, dass die / der Angestellte bereit ist, ihre/seine Arbeit

sowohl Vormittag als auch Nachmittag (Nachtdienst, Sonn - und Feiertagsarbeit)

zu leisten und diesbezüglich keine berücksichtungswürdigen Interessen der/des

Angestellten entgegenstehen." Vertragsbestandteile, die die Arbeitnehmer

verpflichten wollen, quasi rund um die Uhr - insbesonders auch in der Nacht sowie

an Sonn - und Feiertagen - zur Verfügung zu stehen und auch dauerhaft

geringwertige Arbeiten auszuüben, sind gerade angesichts der Diskussionen rund

um die neue Arbeitszeit bedenklich. Das geht in eine Richtung, wo die Dienstnehmer

jederzeit für jede Arbeit zur Verfügung stehen müssten und sich völlig dem

Dienstgeber ausliefern sollen.

 

Vertragsmuster - die oft ohne wesentliche Veränderungen übernommen werden -

sollten so gestaltet werden, dass keine Vertragspartei benachteiligt wird. Ein Muster

zur Benachteiligung der Arbeitnehmer ist ungerecht und unsozial, da die

Arbeitssuchenden eindeutig in einer schwächeren Position sind. Sie stehen zumeist

vor der Alternative einen Vertrag - so wie er vorgelegt wird, samt den

benachteiligenden Klauseln zu unterschreiben oder einem anderen Bewerber den

Arbeitsplatz zu überlassen.

 

Es wird daher angeregt, neue Vertragsmuster in Zusammenarbeit mit der

Arbeiterkammer und dem ÖGB auszuarbeiten und diese als Vorlagen für

Unternehmer und Arbeitnehmer ins Internet zu stellen.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Seit wann sind Ihnen die Vertragsmuster für Arbeitsverträge, die unter der

   Internetadresse http://www.help.gv.at formuliert sind, bekannt?

 

2. Ist es für Sie als Unternehmer und Minister, der sowohl für die Interessen der

    Wirtschaft als auch der Arbeitnehmer zuständig ist wünschenswert, dass die

    Arbeitnehmer durch schlechte Verträge benachteiligt werden?

    Falls nein, wie können Sie derartige - für Arbeitnehmer eindeutig

    benachteiligende - Musterverträge erklären?

 

3. Ist es richtig, dass die Vertragsmuster von der Wirtschaftskammer ausgearbeitet

    wurden?

    Falls nein, wer ist der Urheber der angesprochenen Vertragsmuster?

 

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass neue Vertragsmuster für Arbeitsverträge

    im Einvernehmen mit der Arbeiterkammer und dem ÖGB ausgearbeitet werden?

    Falls nein, warum nicht?

    Falls ja, wie sieht Ihre weitere Vorgangsweise diesbezüglich aus?

 

5. Stehen Sie uneingeschränkt zu den in den Vertragsvorlagen angeführten

    Punkten? Falls nein, welche Vertragspunkte müssten Ihrer Meinung nach in

    welcher Art und Weise abgeändert werden?

6. Wie stehen Sie zu dem in den Vertragsmustern vorgesehenen Ausschluss des

    §1155 ABGB?

 

7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Ausschluss des §1155 ABGB aus

    den Vertragsmustern gestrichen wird?

    Falls nein, warum nicht?

 

8. Wie stehen Sie zu der in den Musterverträgen vorgesehenen Regelung, dass

    §6 DNHG - wonach bei leichter Fahrlässigkeit Schadenersatzansprüche bereits

    nach 6 Monaten verjähren - keine Anwendung finden sollen?

 

9. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung betreffen dem §6 DNHG

    aus den Vertragsmustern gestrichen wird?

    Falls nein, warum nicht?

 

10. Wie stehen Sie zu der in den Musterverträgen vorgesehenen Regelung, dass die

      Haftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung oder des Verlustes von

      Sachen, die der/dem Angestellten gehören, und die diese/r anlässlich

      ihrer/seiner Dienstvertragserfüllung benützt oder benützt hat als einvernehmlich

     ausgeschlossen gelten soll?

 

11. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 10) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

12. Wie stehen Sie konkret zu der Formulierung, dass dem Arbeitgeber die

      dauernde Heranziehung des Arbeitnehmers zu geringwertigeren Aufgaben

      ausdrücklich vorbehalten bleibt?

 

13. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 12) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

14. Wie stehen Sie zur Regelung, dass der/die Angestellte generell bereit sein soll

      seine Arbeit sowohl Vormittag als auch Nachmittag (Nachtdienst, Sonn - und

      Feiertagsarbeit, ...) zu leisten?

 

15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 14) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

16. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass

      dem Arbeitgeber die dauernde Versetzung des Arbeitnehmers an einen

      anderen Arbeitsort vorbehalten bleiben soll?

 

17. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 16) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

18. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung über den

      Betriebsurlaub, wo keine zeitliche Begrenzung für die Arbeitgeber bei der

      Festlegung der Dauer des Betriebsurlaubes vorgesehen ist?

19. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 15) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

20. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass

      die Lage der (Normal - ) Arbeitszeit vom Arbeitgeber mehr oder weniger beliebig

      geändert werden kann?

 

21. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 20) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

22. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung, dass

       der Arbeitnehmer für eine Nebenbeschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit

       (offenbar auch für eine solche, die die Interessen des Arbeitgebers nicht berührt)

       eine Bewilligung des Arbeitgebers benötigt?

 

23. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 22) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

24. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung

      betreffend einer Konventionalstrafe im Zusammenhang mit der Lösung des

      Dienstverhältnisses?

 

25. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 24) aus den

      Musterverträgen gestrichen wird?

      Falls nein, warum nicht?

 

26. Wie stehen Sie zu der in den Vertragsmustern vorgesehenen Regelung über den

      Verfall von Forderungen aus dem Dienstverhältnis?

 

27. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Regelung (Frage 26) aus den

       Musterverträgen gestrichen wird?

       Falls nein, warum nicht?